Anno 1734 . ( Num . 61 . ) 31 . Julii .
Wienerisches
DIARIUM
.
Mit Jhrer Röm . Kaiserl . und Cathol . Majestät Freyheit .
Zu finden in dem neuen Michaeler
=
Haus / bey Johann
Peter v
. Ghelen
.
Auß Groß = Britannien .
Londen 13 . Julii .
DEr Lord Forbes hat heute 8
. tage in
einer Admiralitäts
=
versammelung
den eid als Schout
=
bey
=
Nacht / an
die stelle des Abmirals Mighels / abgeleget
.
Am Donnerstag ware grosser Raht zu
Kensington / und nach dessen endigung
wurde ein Currier an den Lord
Waldgra=
ve nacher Paris abgefertiget
. Jhre
Ho=
heit Prinzessin von Oranien seynd diesen
morgen um 4
. Uhr aus Holland zu
Ken=
sington angelanget
. Der Kaiserl
.
Mini=
ster hat einen ausserordentlichen Currier
von seinem Hofe erhalten / und nachdeme
er dessen mitbringen dem Könige bekannt
gemachet / ist am Freytage abends ein
Ex=
presser an unseren Minister nacher Wien
abgesandt worden
. Am sonn
=
abend
mor=
gens besahen Jhre Majestäten der König
und die Königin / nebst der Königl
.
Fami-
lie
,
die 4
. compagnien der garde zu fuß /
und 2
. compagnien der garde zu pferde /
alle neu montiret / in dem Hydeparc
exer=
ciren
. Mit einem schif / welches in 20
.
tagen von Gibraltar zu Falmouth
ange=
langet / hat man / daß der Hr
. Solicoffre /
Gesandter unsers Hofes an den König
von Marocco / mit seinen bey sich
haben=
den geschenken nach Tetuan gesegelt
wä=
re / nachdeme er versicherung erhalten / daß
er wol empfangen werden solte
. Der
Ertz
=
Bischof von York ist mit tode
abge=
gangen
. Das amt eines ober
=
Stall
=
mei=
sters / welches der Graf von Scarborough
niedergeleget / haben Seine Majestät der
König dem Hertzog von Richmond
auf=
getragen
. Die mit dem Herrn
Oglethor=
pe aus Georgien gekommene vornehme
Jndianer seynd von denen
Directoren
der
Colonie und dem Herrn Oglethorpe
ein=
geholet / und die in dem hause
gedach=
ter
Directoren
für sie zubereitete zimmer
logiret worden / woselbst diesen fremden
alle höflichkeit wiederfahret
.
Aus Niderland .
Haag 20 . Junii .
Der Rhein ist jüngsthin zu Arnheim
und Wageningen so hoch angewachsen
ge=
wesen / daß die ländereyen ausserhalb
Teichs überschwemmet worden
. Am
sonntage morgens um 4
. uhr ist zu
Ma=
geningen die sturm
=
glocke gezogen / um
jedermann zu wahren / sein vieh und heu
von denen weiden und wiesen weg und
als dem Teich zu bringen
; da es auch
nur etliche stunden gewähret / daß das
wasser schon 5
. fuß hoch in denen
über=
schwemmeten ländereyen gestanden
.
Aus Jngermanland .
Petersburg 27 . Junii st . v .
Verwichenen sonn
=
abends wurde das
Semeowskische
garde
-regiment vor
Jh=
ro Majestät unser allergndigsten
Monar=
chin auf der Plaine des sommer
=
gartens
in dem Feuer execiret
. Der General
en
Chef
Hr
. Uschakow führete dasselbe auf /
und beede Majors Schepelow und
Apra=
xin commandirten dasselbe
. Ohngeachtet
der wind damals sehr stark wehete / so hat
es nichts destoweniger / und besonders / wie
es
en bataillon quare
rangiret ware /
un
=
vergleichlich wol gefeuret
. Den 25sten
vor
=
mittags ertheilten Jhre Russische
Ma=
jestät dem neu
=
angekommenen Pohlnischen
Abgesandten und Kron
=
Schwert
=
trägern
Grafen Zawisza unter dero thron
offent=
liche audientz
. Der
Præsident
von dem
Justz
-
Collegio
Knäs Tscherbatow
hole=
te denselben in 3
. mit 6
. pferden
bespanne=
ten Hof
=
kutschen darzu ab
. Es
überga=
be besagter Abgesandte das
creditiv
mit=
einer anrede in Pohlnischer sprache / welche
von dem Reichs
=
Vice
-Cantzler Grafen
Ostermann in Russischer sprache
beantwor=
tet wurde / und nachdeme hiernechst Jhro
Russische Majestät denselben zum
hand=
kuß gelassen / wurde er auf obige art
zu=
rück gebracht
. Selbigen nach
=
mittags
gegen 5
. uhr geruheten Jhre Majestät
de=
nen
exercitiis
des garde
=
regiments zu
pferde / von welchem höchst
=
dieselben
Obri=
ster seynd / mit höchstem vergnügen
zuzu=
sehen
. Der auf
= und abzug geschahe
un=
ter anführung des General
=
Majors von
Trautvetters / als Obrist
=
Leutenant / mit
ungemeiner pracht / und kame zuerst Jhrer
Russischen Majestät
equipage
in folgender
ordnung
. 1
.
) Vier granadiers zu pferde
.
2
.
) Ein Hof
=
quartier
=
meister
. 3
.
) Ein
Hof
=
paucker
. 4
.
) Sechs Hof
=
trompe=
ter
. 5
.
) Ein Hof
=
fourier
. 6
.
) Zwey
und zwanzig lackeyen zu pferde
. 7
.
) Ein
leib
=
page
. 8
.
) Vier kammer
=
pagen
. 9
.
)
Ein futter
=
marschall
. 10
.
) Der
Stall=
meister
. 11
.
) Jhrer Russischen Majestät
mit 6
. pferden bespannete Staats
=
kutsche /
worbey 2 pagen / 2
. lauffer und 4
.
heydu=
cken neben hergiengen
. 12
.
) Ein
bereu=
ter
. 13
) Zwölf paar hand
=
pferde
. Vor
der leib
=
compagnie wurde Jhrer
Russi=
schen Majestät mit einem überaus
kostba=
rem reut
=
zeug belegtes pferd von zweyen
sattel
=
knechten geführet
. Neben
=
her
gien=
gen zwey lauffer /
und die begleitung
ge=
schahe von 2
. bereutern
. Alle Stabs
= und
übrige Officieren deren 10
. compagnien
liesen sich ihre hand
=
pferde vor
= und
nach=
führen / und
distinguirte sich hierbey
be
=
sonders des Ritt
=
meisters Grafen von
Bi=
ron herrliche
equipage
.
Nach endigung
derer
exercitien wurden von Jhrer
Russi=
schen Majestät sämmentliche Officiers zum
allergnädigsten hand
=
kus gelassen / und
ihnen nachdem mit unterschiedlichen
erfri=
schungen bedienet / denen reutern aber
wur=
de bier und brand
=
wein in menge gegeben
.
Petersburg 3 . Julii .
Die letzteren aus Derbent eingeloffene
briefe vermelden insonderheit / wie
nun=
mehro über jahr und tag denen
dorti=
gen / unter Russischen
protection
stehen=
den quartieren / alles dermassen ruhig seye /
daß auch verschiedene dortige Printzen /
nebst ihren söhnen öfters daselbst eintreffen /
und dem bestelten hohen
gouverno
ihre
submission
,
vermittelst wichtiger
præsente
,
bezeigeten / auch über dieses gedachte
de=
ro junge Printzen in denen Europäischen
sitten anführen / und unterrichten liessen
.
Was den Persischen krieg anbetrift / so hat
man auch sichere kundschaft / daß der
Per=
sische
Generalissimus Kouly Kam
mit der
beste von seiner bis über 200000
. mann
angewachsenen Armee / sich gegen Tauris
ziehe / und die Türkische Arme aufsuche
;
mit dem anderen theile seiner Arme
hin=
gegen Bagdad anmit eingeschlossen halte
.
Jm übrigen verharrete derselbe auf seiner
vormaligen erklärung / wie er nemlich als
Statthalter und Vormund des jungen
So-
phi
,
niemalen an einen frieden gedenken
könne / wann nicht alles / was durch die
Türkischen waffen dem Persischen Reiche
entrissen worden / zum voraus
restituiret
würde
.
Petersburg 10 . Julii st . v .
Gestern empfiengen Jhre Russische
Ma=
jestät wegen des heutigen feyerlichen
fest=
tages derer Heiligen Aposteln
Petri
und
Pauli
,
sowol
, von dem hiesigen hohen Adel /
als denen auswärtigen Ministeren die
glük=
wünschungs
=
complimenten / und
nachde=
me solche heute vor
=
mittags wiederholet
worden / begaben allerhöchst
=
Dieselbe sich /
in begleitung dero hohen
Familie
,
und
Eodem
ist eine gute anzahl von denen
alhier inn
= und ausser der stadt
agewor=
benen Recruten / nachdeme sie einige tage
vorher die montur bekommen / und
be=
höriger orten vorgestellet worden / nacher
Korn
=
Neuburg abgeschicket worden
.
Da anwiederum verschiedene aus dem
Reich der gegen Coblentz behaust
gewe=
ste
familien
zu wasser im anfangs dieser
wochen dahier angelanget / als seynd
sel=
be dann eben so weiter zu wasser nacher
Hungarn abgeschiffet / um sich in der
ge=
gend Fünfkirchen häußlich nieder zulassen
.
Ordnung / wie das H
.
viertzig=
stündige Gebett vor ausgesetztem
Hoch=
würdigsten Altars
=
Sacrament in alhiesiger
Kaiserlichen Residentz
=
Stadt Wien in dem
Monat
Augusto
1734
. gehalten
wird
.
Den | 3 4 5 | Bey Maria = Hülf . | ||||
Den | 6 7 8 | Jn der Pfarr
=
Kirchen zu |
St . Ulrich . | |||
Den | 9 10 11 | Bey denen
PP
.
Capucinern |
alda . | |||
Den | 12 13 14 | Bey denen PP . Trinitariern . | ||||
Den | 15 16 17 | Jn dem Königl
. Spanischen |
Spittal bey U
. L
. Frauen |
de Mercede . | ||
Den | 18 19 20 |
Jn der Pfarr
=
Kirchen zu |
denen 14
. H H
. |
Helfern . | ||
Den | 21 22 23 | Bey denen
PP
.
Serviten in der Rossau . |
||||
Den | 24 25 26 | Jn der
Metropolitan
-Kir |
chen . | |||
Den | 27 28 29 | Bey S . Michael . | ||||
Den | 30 31 und 1 . Septemb . | Jn Jhrer |
tibten Kaiserl
. Majestät |
Amaliæ Hof = Kapellen . |
Lista deren Verstorbenen zu Wien in
und vor der Stadt
.
Den 28 . Julii .
Jn der Stadt .
-
Hr
. Joh
. Carl Gruber / Cammer
=
diener / in dem
Gersten=
brandisch . h . in der Kärntnerstraß / alt 47 . J .
Vor der Stadt .
-
Der Catharina Frützin / Wittwe / ihr k
. Theresia / in dem
Handschuh = macherisch . h . in dem Liechtenthal / alt 2 . J . -
Zachæus
Kapfer / Schneider / welcher gestern vor dem
Kärntner = thor in der Wien ertrunkener gefunden
wurden / ist alda von dem Kaiserl . Stadt = Gericht be=
schauet / alt 46 . J .
-
Johann Georg Styperger / Fleisch
=
hacker / in der
Fuhr=
mannisch . h . am Magdalena = grund / alt 60 . J . -
Den Jacob Berger / Kaiserl
. Reit
=
knechten / s
. S
. Michael /
bey dem grünen Dächel in der Liechtenthal / alt 21 . J . -
Dem Anton Burger / Guardi
=
soldaten / s
. w
. Susanna /
bey dem schwartzen Elephanten bey Maria = hülf / alt 33 .
Jahr .
Den 29 . Julii .
Jn der Stadt .
-
Dem Georg Lackner / Lackeyen / s
. w
. Francisca / in dem
Zollnerisch . h . unter denen Tuch = lauben / alt 38 . J . - Rosina Cronin / in dem Burger = spital / alt 72 . J .
Vor der Stadt .
-
Dem Franz Wendl / Gold
=
arbeitern / s
. w
. Maria
An=
na / bey der goldenen Sonn in der Josephstadt / alt 33 .
Jahr . - Frantz Menter / bey denen FF . Misericordiæ , alt 44 . J .
-
Dem Stephan Baumgartner / Kutschern / s
. k
. Georg / in
dem Schmidisch . h . am Neustift / alt 6 . viertel J . -
Valentin Schwoth / Tagw
. / in dem Schlosserisch
. h
. in der
Josephstadt / alt 65 . J . -
Dem Simon Lechner / Tagw
. / s
. k
. Johann / bey dem
schwartzen Rössel ober dem Neustift / alt 5 . viertel J .
Den 30 . Julii .
Jn der Stadt .
-
Dem Andre Christian Gurtzius / Arsenal
=
schutz
=
Gold=
arbeitern / s . w . Maria Anna / in dem Gatterburgisch .
h . am alten Haar = markt / alt 22 . J .
Vor der Stadt .
-
Herr Johann Georg Pründlbauer / gewester
Cassier
des
⟨ Ærarii ⟩ Sanitatis , bey dem grossen Blumen = stock bey
Maria = hülf alt 65 . J . -
Dem Mathias Schwegler / Schlossern / s
. k
. Carl / bey der
Rundelen bey St . Ulrich / alt 3 und ein halb J . -
Dem Friederich Zöhrer / Lauffern / s
. w
. Magdalena / bey
dem schwartzen Adler in der Josephstadt / alt 27 . J . -
Dem Johann Vogt / Holtz
=
gestätten
=
wachtern in der
Rossau / s . w . Sophia / in dem Kräntzelbinderisch . h .
alda / alt 36 . J . -
Johann Schultes / abgedankter Soldat / in dem Rabisch
.
h . in der Leopoldstadt / alt 58 . J . -
Catharina Schönin / alt 23
. Jahr
: und Samuel
Weiß=
lederer / alt 55 . Jahr / beede in dem Kranken = haus .
NB
. Von dem in Gann
= und Zanconisch
= wie
auch Hautzenbergischen schulden
=
wesen
cum
Derogatione omnium Instantiarum
besonders
angeordneten
Judicio Delegato
wegen / wird
hiemit all
= und jeden partheyen (
welche ihre
an weil
. des Herrn Johann Paul / und des
Herrn Johann Baptist / beeder Freyherren von
Partenfeld sel
.
ad convocationem
gediehenen
verlassenschaften / sowol
proprio
,
als
cessiona-
rio nomine
habende sprüche und forderungen
der ordnung nach angemeldet / und über die
ihnen zugestellte
exceptionen ihre
cridæ
-schlüs
schlüs=
se / dem in sachen aufgestellten
Curatori ad
li-
tes
Frantz Joseph Bratsch / beeder Rechten
Do-
ctori
,
auch Hof
= und Gerichts
=
Advocaten /
zu=
kommen lassen
) nachmalen zu wissen
angefü
=
get / was massen besagter
Curator ad lites
un=
ter dem 15den dieses angezeiget / daß
ohnge=
hindert das noch unter dem 13den May
aus=
gefertigt
=
affigirt
= und noch benebens durch
die zeitung kund gemachten
Edicts
,
zufolge
wel=
chem eine
peremptorische tag
=
satzung zu
col-
lationirung derer
acten auf dem 30sten Junii
letzthin angeordnet worden / ein
= so andere
partheyen bey sothaner
collationirungs
=
tag=
satzung weder erschienen wären / noch auch
ihre
acta ad collationandum
eingeleget
hät=
ten
. wann nun aber wegen der saumseligkeit
dieser partheyen an vorkehrung des weiteren
sich nicht hemmen lassen kan
, als werden die
jenige / so ihre
acta
noch nicht
collationiret /
ohngehindert deren instehenden schnitt
=
serien /
den 31sten Augusti nach
=
mittag um 3
. uhr /
bey dem diesem
Judicio Delegato
zugegebenen
Actuario
Johann Georg Vogl / N
. Oe
.
Regie=
rungs
=
Mittels
=
Secretario
; nebst mitbringung
ihrer
acta
,
also gewiß zu erscheinen haben /
als im widrigen ohne annehmung einiger
ent=
schuldigung / mit vor
=
bemeldetem
Curatore ad
lites ex officio
collationiret / die
crida
ge=
schlossen / und hierüber was rechtens ist /
er=
kennet werden solle
. Wien den 15
. Julii 1734
.
NB
. Bey dem Verleger dieses Wienerischen
Diarii
,
ist zu haben
: der Römisch
=
Kaiserli=
chen auch zu Hispanien / in Hungarn und
Bö=
heim / Königl
. Majestät
Commercien
=
ord=
nung / wie / und welcher gestalt bey jetzigem
Reichs
=
krieg / die handlung sowol in die
neu-
trale
,
als auch die feindliche / und unter
feind=
lichem gewalt stehende lande / geführet / und
fortgesetzet werden solle
; mit angehängter
tariffa
,
nach welcher mit Kaiserl
.
allergnä=
digsten verwillung durch den Schwäbischen
Kreis der
imposto
von denen darinnen
speci-
ficirten waaren einzuziehen
.
NB
. Bey Hrn
. Johann Jgnaz Heyinger /
Universitäts Buchdruckern / in der
Römer=
straß / in seinem gewelb / ist zu haben
:
Der gebahnte Himmels
=
weg / oder weise
unterhalt
= und feste entschliessungen der in
die=
sem indischen jammer
=
thal mit sich selbst
re=
dend nach dem himmlischen paradeis eine
sehn=
liche begierde tragend
= ja nach solchem
instän=
dig seuftzenden Christlichen seele
; welche diesel gantz sicher dahin führen / und ihr / zur
eröfnung der pforte / die schlüssel reichen
;
al=
len und jeden zur erlangung der ewigen
glük=
seligkeit auf sehr vieles hohes begehren / aus
dem Frantzösischen in das Teutsche übersetzet
.
Jn
8vo
. 1734
.
; gebunden um 24
. kr
. /
unge=
bunden um 17
. kr
.
NB
. Jn der Nudow
= und Christophorischen
buch
=
handlung auf dem Kohlmarkt / bey dem
goldenen Anker / seynd nebst vielen anderen
neuen büchern / um billichen preis zu haben
:
S
. Bernardi Opera omnia in Congregatione
S
. Mauri
.
novissimæ
editionis
, 6
. Tomi
,
com-
prehensa
. fol
.
Thesaurus Morellianus
, sive Familiarum
Romanarum numismata omnia accuratissimè
delincata
, & juxta ordinem Fulvi Ursini
, &
Caroli Palini disposita
, accedunt nummi
mi-
scellanei
, urbis
Romæ
, Hispanici
, & c
. cum
commentario perpetuo Sigisberti
Havercam-
pi
. Impressa Amstelodami 1734
. fol
.
Atlas historique
, ou nouvelle Introduction
à l'Histoire
, à la Chronologie
, & à la
Geo-
graphie ancienne & moderne
, avec figures
,
7
. Tomes
, fol
.
Etat Militaire de l'Empire Ottoman ses
progrez
, & sa Décadence
, par Monfr
. le
Com-
te de Marsigli
, ouvrage enrichi de planchés
en taille douce
, en Francçois & Italien
, 2
.
Tomes
. fol
.
NB
. Ou trouve à vendre chez le Sieur
Briffaut Libraire
.
Nouveau Plan de la celebre Ville de
Dan-
zig & de ses environs
/ destiné sur les lieux
par un curieux tres renommé & tres exacte
,
tel que la Ville se trouve actuellement 1734
.
Theatre de la Guerre / sur le Rhin
, Saare
,
& sur la Moselle
, avec les fortifications de
Trarbach
/ Coblenz
, Hermanstein
, Mayence
,
Worms
, Spire
, & Philipsbourg
, en 6
.
gran-
des feuilles
, carte orginale
, tres
-
interessan-
te & tres
-
excellente pour les campemens
des armées
, illuminée à 8
. fl
. 20 kr
.
Le Grand Theatre de la Guerre en Italie
,
avec les principales Places Fortresses
,
Car-
te originale
, trés exacte & tres recherchée
,
en 4
. grandes feuilles
, à 6
. fl
.
: illuminée a
7
. fl
. 15
. kr
.
Le Theatre de la Guerre sur le Rhin
, avec
les Fortifications de Brisack
, Kehl
,
Philips-
bourg
, Manheim
, & autres
, & c
. Carte
ori-
ginale trés exacte
, an 4
. grandes feuilles
, à 6
.
fl
.
; illuminée à 7
. fl
. 15
. kr
.
Le Fort de Khel illuminé à 1 fl .
Haute & Basse Alsace
. Carte originale
, 2
.
grandes feuilles
, illuminée à 3
. fl
.
Duché de Luxemburg
, Carte originale
, en
2
. grandes feuilles
. illuminée à fl
.
Carte nouvelle & generale de toute l'Italie
trés exacte & trés curieuse
, en 4
. grandes
feuilles
, illuminée à 6
. fl
. 45
. kr
. Propre
pour les campemens les Armées
.
Erneuertes
Edict
,
wie es in denen
Kö=
nigl
. Preussischen Landen mit der Trauer
gehalten werden solle
.
De Dato Berlin / den 20 . Maji 1734 .
WJr Friederich Wilhelm / von GOttes
Gna=
den / König in Preussen / Marggraf zu
Brandenburg / des Heil
. Röm
. Reichs Ertz
=
Cämmerer und Churfürst / Souverainer Printz
von Oranien / Neufchatel und Vallengin / in
Geldern / zu Magdeburg / Cleve / Jülich /
Berge / Stettin / Pommern / der Cassuden und
Wenden / zu Meklenburg / auch in Schlesien
zu Crossen Hertzog / Burggraf zu Nürnberg /
Fürst zu Halberstadt / Minden / Camin /
Wen=
den / Schwerin / Ratzeburg / Ost
=
Friesland
und Meurs / Graf zu Hohenzollern / Ruppin /
der Mark / Ravensperg / Hohenstein /
Tecklen=
burg / Lingen / Schwerin / Bühren und
Lehr=
dam / Herr zu Ravenstein / deren Landen
Ro=
stock / Stargard / Lauenburg / Bütow /
Ar=
lay und Breda / ꝛc
. ꝛc
. Thun kund und fügen
hiemit zu wissen / daß / nachdeme Wir mißfällig
vernommen / wie Unserem zum Besten Unserer
Unterthanen unter dem 27sten Julii 1720
.
er=
neuerten
Edict
,
wie es in Unseren Landen mit
der Trauer gehalten werden solle / nicht überall
gehörig nachgelebet worden / auch wegen einiger
darinnen nicht nahmentlich benannten
Anver=
wandten verschiedentlich bey Uns
allerunterthä=
nigst angefraget worden
: So haben Wir
gedach=
tes Trauer
=
Edict anderweite
publiciren und
Un=
sere allergnädigste Willens
=
meinung darinnen
noch eigentlicher bekannt machen zu lassen gut
und nöhtig gefunden
; setzen / wollen und
ver=
ordnen demnach hiemit in gnaden
:
I
. Wann eine trauer über den tödtlichen
hin=
tritt gecrönten Häupter / oder aber deren Prin
=
/
tzen und Prinzessinnen des Königl
. Preussischen
Hauses sich begebet / die trauer über sothanes
absterben so lange und auf die art getragen
werden solle / als Wie bey jedem fall es
aller=
gnädigst verordnen und anbefehlen werden
.
II
. Die zeit der trauer / welche in denen
Fa-
milien deren Königl Preussischen unterthanen /
über das absterben ihrer verwandten und
ange=
hörigen getragen wird / solle von dem tage an
gerechnet werden / da die verstorbene person das
zeitliche verlassen hat
.
III
. Die Eltern betrauren ihre kinder / im fall
dieselben das zwölfte Jahr ihres alters überlebet
haben / drey monat lang
: wegen der kinder aber
die unter zwölf fahren sterben / solle gar keine
trauer von denen Eltern angeleget werden
.
IV
. Die kinder sollen die trauen über ihre
ver=
storbene rechte Eltern / groß
= und ober
= Eltern 6
.
monat lang tragen
; Jhre stief
=
Eltern aber gleich
einer muhme nur 30
. tage betrauren
.
V
.
Eine wittwe solle ihren ehemann ein jahr /
und länger nicht betrauren
; der ehemann aber
solle die trauer über seine mit tode abgegangene
ehe
=
genossin nach verfliessung von 6
. monaten
wieder ablegen
.
VI
. Die schwieger
=
Eltern sollen ebenmässig
länger nicht als ein halbes jahr betrauret werden
.
VII
. Wer von jemand zum
Universal
-erben
oder
Legatario
eingesetzet ist / hat die freyheit /
die trauer über desselben tod bis zu ende des
sechsten monats zu continuiren
.
VIII
. Die trauer über einen rechten bruder /
oder schwester / oder über einen schwester
=
mann /
und schwägerin / muß nicht länger als 3
. Monat
währen
.
IX
. Alle übrige verwandte und angehörige /
worunter auch die stief
=
geschwiester zu rechnen / sie
mögen in solchem
grad
der bluts
=
freundschaft oder
schwägerschaft stehen / wie sie wollen / müssen bloß
30
. tage lang betrauret werden
.
X
. Soll auch niemand / wann in seiner
Fami=
lie ein trauer entstehet / es seye wegen Eltern /
Schwieger
=
Eltern / Ehegatten / Geschwistern und
anderer verwandten / noch ein
universal
-erbe /
oder
Legatarius
, seine carossen
drapiren / oder
seine pferde und zimmer mit schwartz behängen /
noch sein haus
=
gesinde oder bediente beederley
ge=
schlechts in trauer gekleidet / und ihnen darzu
we=
der geld / noch sonst etwas gereichet werdem
;
in=
massen dann solches alles einem jedweden / er seye
was standes oder würden er wolle / ohne
aus=
nahme kraft dieses bey unserer ungnade und
will=
kührlicher straffe verbotten wird
.
Damit nun obiges alles stets genau
observi-
ret werde
; so befehlen Wir nicht allein unseren
hohen und niederen
Collegiis
,
Regierungen /
Kriegs
= und
Domainen
=
Cammern / Landes
=
Haupt
=
leuten / Verwesern / Land
=
Kreis
= und
Steuer
=
Rähten / Magistraten in Städten /
Beam=
ten und Adelichen Obrigkeiten auf dem Lande /
über dieses Edict
, und daß demselben zu allen
zeiten genau nachgelebet werde / ernstlich und mit
nachdruk zu halten / sondern es werden auch
hier=
durch alle und jede
Fiscalische Bedienten erinneret /
pflicht
=
mässig zu
vigiliren / daß diesem
Edict
überall / und in allen
puncten / auch zu allen
zei=
ten / ein völliges aller
=
unterthäniges genügen
ge=
leistet werde
: gestalten dann auch denen
Contra
-
venienten / oder welche diesem
Edict
in ein oder
anderem
Punct
zuwider handleen würden /
hier=
mit
eventualiter
angedeutet wird / daß sie dafür
eine straffe von 100
. bis 1000
. thaler
unnach=
lässig entrichten sollen
; welche straffe Wir jedoch
nach gelegenheit deren umstände / oder aber nach
beschaffenheit des vermögens von dem jenigen /
der hierwider handlen würde / höher zu setzen Uns
vorbehalten haben wollen
. Wornach sich
män=
niglich zu achten / und für schaden zu hüten hat
.
Urkundlich unter Unserer eigen
=
händigen
unter=
schrift / und beygedruktem Königl
. Jnsiegel
.
Ge=
geben zu Berlin / den 20sten May 1734
.
Fr . Wilhelm . ( L . S .
F
. W
. v
. Grumkow
. F
. v
. Görne
A
. O
. v
. Viereck
. F
. M
. v
. Viebahn
F
. W
. v
. Happe
.
NB
.
Es haben Jhro Röm
. Kaiserl
. und
Kö=
nigl
. Cathol
. Majestät denen so wol
= und
rühm=
lich ausgefallenen Rittersfeldischen Welsch
=
Ho=
ländisch = und Französisch
=
weis
= wie auch
Augspurg
= und Nürembergerischen vergold
=
ver=
silbert
= und mussirten papier
=
fabriquen nicht
nur ein
privilegium privativum
allergnädigst
zu verleihen
; sondern auch den Herrn
Intro-
ductoren mit einer anderweitigen Kaiserl
. gnad
zu belohnen / und das diesfällige
Diploma
von
einer Hoch
=
Löbl
. geheimen Hof
=
Cantzley
vor=
gestern ausfertigen zu lassen geruhet / und
zu=
malen die schöne niederlag sothaner fabriquen
zu dem neu
=
Michaeler
=
haus gegen der Burg
über mit dem schild Rittersfeld bereits eröfnet /
als kan ein jeder papier
=
negotiant
oder
bedürf=
tiger sich alda anmelden / in der versicherung /
daß er gattung für gattung solches um ein
merklicheres wolfeiler als ehe dessen bekommen /
und nach seinem wolgefallen bestellen und viel
ehender / als wann er derohalben nacher
Frank=
reich / Holl
= oder Welschland / wie auch nacher
Nüremberg und Augspurg
=
schreiben solte /
über=
kommen wird / die haupt
=
gattungen aber seynd
folgende als nemlich
:
- Glat = gold = procat = papier .
- Glat = silber = procat = papier =
- Super -papal = papier .
- Gedrukt = gold = procat = papier .
- Gedrukt = silber = procat = papier
- Allerley ausschuß = papier
- Ordinari = gold = gedrukt = papier .
- Ordinari = silber = gedrukt = papier .
- Halb = gold = oder scabin = papier .
- Halb = silber = oder staub = papier .
- Gold = patronirtes papier .
- Silber = patronirtes papier .
- Fein = geblumtes papier .
- Sitz = oder catton papier .
- Fein = Türkisch papier .
- Türkisch = groß = geblumtes papier .
- Groß = gedruktes stein = papier .
- Klein gedruktes stein = papier .
- Fein = marmorirtes papier .
- Allerley gesprengtes papier .
- Extra Super -median - papier .
- Ordinari = median = papier .
- Ordinari = papal = papier .
- Gemein = buch = papier .
- Holländisch = schreib = papier .
- Extra dall'Leon -papier .
- Fein dall ancora -papier .
- Klein dall'chiave -papier .
- Ordinari = imperial -papier .
- Gemein = schreib = papier .
- Fein = gold = geschnittenes = papier .
- Ordinari = concept -papier .
- Extra tagliata -papier .
- Super - regal -papier .
- Groß = hauben = papier .
- Extra = drucker = papier .
- Frantzösisch = einbund = papier .
- Ordinari = regal -papier .
- Groß = drucker = papier .
- Groß = und subtil = papier .
- Blan = und groß = schweres papier .
- Gemein = drucker = papier .
- Ordinari = zeitung = papier .
- Welsch = pappen = deckel = papier .
- Frantzösisch = catton = papier .
- Holländisch = catton = papier .
- Fein klag = papier .
- Regal -notten = Papier .
- Ordinari = notten = papier .
- Massuriertes extra papier .
- Regal -blau papier .
- Median -blau = papier .
- Klein = blau = einbind = papier .
- Himmel = blau = academie -papier .
- Aschen = farb = acacemie -papier .
- Kesten = braun = academie -papier .
- Ziegel = farb = academie -papier .
- Gefarbtes titel = papier .
- Allerley kupfer = stich = papier .
- Extra -feine pappen = deckel .
CAPITULATIONS
-
PUNCTA
Der Stadt Dantzig
.
Puncta Capitulationis .
Zwischen Jhrer Excell
. dem Hrn
. Grafen und
Rittern Burghard Christoph von Münnich /
commandirenden General
=
Feld
=
Marschall der
Russis Armee / ꝛc
. Jmgleichen Jhre Hochfürstl
.
Durchl
. Hrn
. Johann Adolph Hertzogen zu
Sachsen
=
Weissenfels commandirenden
Gene=
ral deren Königl
. Pohlnisch
= und Chur
=
Sächsis=
schen truppen ꝛc
. an einem / und der stadt
Dan=
tzig am anderen theile
.
1
.
) Die stadt erkennet Jhre Königl
. Majest
.
in Pohlen und Churfürstl
. Durchl
. zu Sachsen
Augustum III
. vor ihren rechtmässigen
allergnä=
digsten König und Herrn /
und verspricht höchst
Deroselben alle schuldige treue und gehorsam /
so wie es redlichen unterthanen gehöret / zu
erweisen / und auch ungesäumet an höchst
=
ge=
meldte Königl
. Majest
. jemanden aus der stadt
mit einem unterthänigsten
Submissions
-Schrei
Schrei=
ben abzuschicken / und in der stadt die
Agni-
tion
oft
=
höchst
=
genannte Königl
. Majestät mit
allen üblichen
Solennitäten zu publiciren / die
huldigung / wie selbe gewöhnlicher massen von
ihr wird abgenommen werden / zu leisten / und
die höchste person Jhrer Königl
. Majest
. bey
Dero (
GOtt gebe
) baldigen und glüklichen
annä=
derung / mit allen unterthänigsten ehren
=
be=
zeugungen /
in specie
was Jhro Königl
.
Ma=
jestät bey sich habende wache betrift / wie
soll=
che vormalen bey der ankunft und dem
einzu=
ge deren Durchl
. Könige von Pohlen in
Dan=
tzig gebräuchlich gewesen / in die stadt zu
in-
vitiren und aufzunehmen
.
2
.
) Höchst
=
gedachte Jhro Königl
. Majestät
werden der stadt Dantzig ein
Diploma
,
worin=
nen derselben alle Rechte / Freyheiten und
Im-
munitäten in geist
= und weltlichen sachen
ge=
wöhnlicher massen confirmiret werden / nach
dem Exempel dero glorwürdigsten Vorfahren
der Durchl
. Könige in Pohlen allergnädigst
ertheilen
.
3
.
) Wann die stadt Dantzig gebetten / daß
sowol Jhro Russische Majestät als auch Königl
.
Pohlnische Majestät eine General
=
Amnestie
we=
gen dessen / was bishero vorgegangen / es
be=
stehe worinnen es immer wolle / durch
beson=
dere diesfalls aufzurichtende
Instrumenta
zu
accordiren geruhen mögen / so daß alles
vor=
hero passirte / weder der stadt und gemeinen /
noch derselben Einwohnern / von welcher
con-
dition
sie immer wären / oder seyn mögen /
insbesondere zu
imputiren / sondern ein jeder
derselben einer völligen sicherheit sich zu
er=
freuen haben / und aus keiner ursache oder
Prætext
wegen alles vorgegangenen gefährdet
werden möge / auch die ersetzung des schadens /
so ein und anderer hierbey
interessirten theil
bey solcher gelegenheit betroffen haben dörfte /
nicht zu forderen seyn werde / wesfalls auch
bey denen künftigen / GOtt gebe baldigen
alge=
meinen friedens
=
tractaten eine
Guarantie
für
die stadt zu erhalten gebetten worden
; als haben
des Russ
. Hrn
. General
=
Feld
=
Marschalls
Hoch=
gräfl
. Excell dergleichen
Amnestie
von seiten
Jh=
rer Russis
. Majestät erkläret / daß selbe darüber
ein allergnädigstes
Diploma
für die stadt
zuwe=
ge bringen wollen
. Des Hrn
. Herzogs von
Sachsen
=
Weissenfels Hochfürstl
. Durchl
.
ha=
ben ebenfals dieses ansuchen bey Jhrer Königl
.
Majestät in Pohlen und Churfürstl
. Durchl
.
zu Sachsen auf das beste zu
insinuiren / und
dero bemühung um die stadt hierunter
bittse=
lig zu machen / auf das bequemste
anzuwen=
den / versicheret / welches auch des Russ
. Hrn
.
General
=
Feld
=
Marschalls Hochgräfl Excell
.
mit dero
Recommendation
zu
secundiren sich
erkläret
.
4
) Die beeden Regimenter / welche der stadt
vor der Belagerung ge
=
erdiget / wie auch alle
andere
Militar
-personen / die in währender
belagerung
militarische dienste / ohne in der
stadt
=
Solde
zu stehen / gethan haben / sie
mö=
gen seyn von welcher
nation
sie wollen /
im=
gleichen die / so mit dem Französis
. geschwader
nach der Münde gekommen / und in die stadt
pas=
siret seynd / werden den nechst
=
folgenden tag /
nach der von der stadt
ratihabirten
capitulation
zum Petershagischen thore mit allen
militaris
.
ehren
=
zeichen herausziehen / und von der Russ
.
Generalität als Kriegs
=
gefangene
angenom=
men werden
.
Wann aber die Ruß
. Generalität von
die=
sen truppen einige / welche hier zu lande
einhei=
misch seynd / auf freyen fuß lassen solte / wird
es der stadt frey stehen / selbige in ihre dienste
zu nehmen
.
5
.
) An dem tage / welcher nach dem abzuge
obiger truppen aus der stadt nechstens folgen
wird / werden des Russ
. Hrn
. General
=
Feld
=
Marschalls Hochgräfl
. Excell
. die sommer
= und
winter
=
schantze nebst der bey ihrer einnehmung
gefundenen Artillerie / wie auch die an der
Boosmanns
=
lacke gemachte Redouten der
städtischen besatzung einräumen
.
6
.
) An eben diesem tage / nach dem abzuge
ge=
meldter truppen aus der stadt / wird die stadt um
eine würkliche probe des allerunterthänigsten
vertrauens zu Jhrer Königl
. Maj
.
Augusto III
.
ihrem allergnädigsten König und Herrn
abzule=
gen / das
Olivische thor denen Königl
. Pohlnis
.
und Churf
. Sächsis
. truppen / zur besatzung mit
200
. mann Jnfanterie und darzu gehörigen ober
=
Officiers / einräumen / und werden die gräntzen
wie weit der wallbey dortigem thore von
gedach=
ter anzahl truppen zu besetzen seyn wird /
vor=
gängige durch die Officiers von der stadt
=
garni-
nison
angewiesen werden
. Diese 200
. mann
Königl
. Pohlnis
. und Churfürstl
. Sächsischer
trup=
pen werden für ihr eigen geld zehren / sich auch
der
Jurisdiction
über die dortige einwohner in
keinem stücke anmassen / und das thor selber / so
bald Jhro Königl Majest
. in Pohlen und
Chur=
fürstl
. Durchl zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe
baldigen und glükl
. ankunft / sich diesfalls
un=
terthänigst werden haben erbitten lassen / der
stadt
=
garnison
wieder einräumen
.
7
.
) Unter Jhrer Königl Majest
. in Pohlen
und Churfürstl Durchl
. zu Sachsen
garantie
,
gi=
bet die stadt hiemit die versicherung / daß sie die
feinde Jhrer Russ
. Maj
. niemals mehr
einneh=
men / noch ihnen einigen vorschub thun / sich auch
künftig gegen allerhöchst
=
gedachte Russ
. Majest
.
mit mehrerem
Respect
als bishero geschehen /
be=
zeugen / und mit allem ersinnlichsten fleiß sich
da=
hin bestreben wird / daß die unschätzbare hulde
Jhrer Ruff
. Maj
. der stadt beständig
conservi-
ret werden möge
.
8
.
) Aus dem mittel deren dreyen ordnungen
der stadt Dantzig wird eine
solenne Deputation
,
bestehend in 2
. personen aus jeder ordnung / und
zwar solche / welche Jhre Russ
. Maj
. allergnädigst
ernennen werden / nach Petersburg fordersamst
abgefertiget werden / woselbst diese
Deputation
die schuldige
Deprecation
zu thun haben wird
.
Dagegen die ordnungen gesichert seyn können /
daß niemand deren Jhrigen auf keinerley
weise gekränket werden solle
.
9
.
) Wann des Russis
. Hrn
. General
=
Feld
=
Marschalls Hochgräfl
. Excell
. den hohen willen
Jhrer Russ Maj
. dahin zu erkennen gegeben /
daß allerhöchst
=
gemeldte Russ
. Maj
. wegen
de=
rer bloß der Dantziger belagerung halber zu
lan=
de und zu wasser aufgewandten sehr grossen
un=
kosten / einiger massen mit einer million
species
thlr
. / werden zu
dedomagiren seyn / so
ver=
spricht die stadt noch vor dem abzuge der Russis
.
Armee / und zwar innerhalb 3
. wochen / drey
mal hundert tausend
species
thlr
. / oder den wert
dererselben an anderer münze zu zahlen
. Der
erste folgende
termin
wird über 6
. monat
fal=
len / und darnach alles dergestalt zu
reguliren
seyn / daß die völlige summa innerhalb einem
jahre von dem ersten
termin
anzurechnen
abge=
tragen seye
: indessen träget die stadt zu Jhrer
Russ
. Maj
. welt
=
berühmten großmut das
aller=
unterthänigste vertrauen / daß allerhöchst
=
die
selben mit dem gantz erschöpften zustande der
stadt ein allergnädigstes mitleiden tragen / und
dero allermildeste
resolution
zu
soulagirung der
armen stadt huldreichist richten / und sie damit zu
erfreuen geruhen werden
.
10
.
) Nachdeme des Russ
. Hrn
. General
=
Feld
=
Marschall Hochgräfl
. Excell
. der stadt Dantzig
bedeutet / daß die glocken / weilen sie wehren
der belagerung aller Kriegs
=
usancen zuwider /
geläutet worden / dadurch verfallen seyn / als
wird gemeldte stadt der Russ
. Generalität /
Ar=
tillerie und dem Jngenieurs
=
corpo 30000
.
du=
caten zahlen
.
11
.
) Obschon Russischer seits / noch auch sonst
keine andere truppen / als nur bloß diejenigen /
welche von der stadt
dependiren / weder in die
stadt / noch in ihre werke geleget werden sollen
;
so wird es doch so lange als die Russische Armee
sich annoch in dieser gegen befindet / in der
Russischen
Generalität belieben stehen / daß
wann selbe sich in die stadt wurde begeben
wol=
len / sie eine Russische wache / in allem 30
. bis
40
. mann mit gehörigen ober
/ und unter
=
Offi
=
ciern in die stadt nehmen mögen / welche wache
mit hoch
=
gedachter
Generalität auch wieder aus
der stadt zurücke kehren wird
. Auf welche art
es sodann auch mit der Königl
. Pohlnischen
und Chur
=
Fürstl
. Sächsischen wache / wann
in=
nerhalb obgedachter zeit die Königl
. Pohlnische
und Chur Fürstl
. Sächsische
Generalität in die
stadt zu kommen belieben tragen solte / zu halten
seyn wird
.
12
.
) Die Ströhme und Strassen nahe und von
der stadt / werden also fort nach der von der stadt
dgschehenen
ratihabirung dieser
capitulation
geöfnet / und der stadt die freye zufuhr und
commercia
,
wie auch die völlige
disposition
über den See
=
hafen / und beobachtung aller
rechten und gewohnheiten / so wegen der
schif=
fahrt bishero
observiret worden / der stadt
gänzlich überlassen / wie auch die festung
Weich=
sel
=
Münde nebst der Wester
=
schantze / in dem
stande / als selbe sich zu der zeit befunden / da
sie von der Städtischen
Guarnison
übergeben
worden / mit allem zubehör / so bald Jhro
Kö=
nigl
. Majestät in Pohlen und Chur
=
Fürstl
.
Durchl
. zu Sachsen / bey Dero GOtt gebe
bal=
digen und glüklichen ankunft / sich desfalls
un=
terthänigst werden erbitten lassen / der stadt
wiederum eingeräumet werden
.
13
.
) Die stadt verspricht sowol die Officiers
als gemeine / welche ein der Festung Weichsel
=
Münde und ihre
contrescarpe
auch der über der
Weichsel getragenen Wester
=
schantze / wie auch
denen / die in der sommer
=
schantze in besazung
gelegen / und selbe über geben haben / ohne alle
untersuchung / wieder in ihre dienste auf den
vorigen fuß / als sie vor der Belagerung gewesen /
zu
conserviren
.
14
.
) So bald die
capitulation
von der stadt
wird
ratihabiret seyn / werden die Russisch
= wie
auch Königl
. Pohlnische und Chur
=
Fürstl
,
Säch=
sische truppen von dem
Territorio
der stadt /
und allen derselben einwohnern / ausser dem
grafe / sonst nichtes / es haben namen wie es
wolle / abfordern
.
15
.
) Nachdeme des Russischen Herrn General
=
Feld
=
Marschalls Hoch
=
Gräfliche Excellenz
we=
gen entfernung des Stanislai Lesczinsky /
wel=
cher vor endigung des
elections
-Reichs
=
tages
in die stadt Dantzig eingenommen worden /
nachher aber zu der zeit / da dessen
extradi-
tion
von obbemeldten des Herrn General
=
Feld
=
Marschalls Hoch
=
Gräfl Excellenz verlanget
worden / entwichen / eine million
species
=
thaler
an Jh
. Russis
. Majest
. von der stadt zu bezahlen /
verlanget haben / welche summa dannoch der
stadt / falls sie denselben
à dato
innerhalb 4
.
Wo=
chen wieder schaffen wurde / erlassen werden
solte
; so lebt die stadt der ungezweifelten
hof=
nung / daß / wann die hierüber zu haltende
inquisition
und genaueste nachsuchung es
er=
weisen wird / daß die stadt an der
extradirung
vorgemeldter person nicht schuld noch theil
ha=
be / sie auch desfalls mit aller andung von
Jh=
ro Russische Majestät allergnädigst werde
ver=
schonet werden
.
16
.
) Mann auch oft
=
erwehnte des Russischen
Herrn General Feld
=
Marschalls Hoch
=
Gräfl
.
Excellentz verlanget haben / daß die stadt
Dan=
tzig / damit sie nicht künftig möge vorgeben
können / daß sie die an sie geforderte geld
=
summa
allein aus eigenen mitteln bezahlet / alle in der
stadt befindliche Frantzösische
effecten
und so
wol an das
Publicum
als an
Particular
-per
per=
sonen entrichtete gelder auf das genaueste
an=
geben solte / um so vielmehr als verlauten will /
daß Frankreich die stadt in allem schadlos zu
halten
declariret habe
; so erkläret sich E
. E
.
Raht dieser stadt im nahmen aller ordnungen /
daß ihnen nichts bewußt sey / ausser was an
all=
mosen / imgleichen zu
sublevirung armer leute bey
denen bürger
=
wachen / wegen deren quartieren
derer bey denen vor der Belagerung
eingenomme=
nen Regimentern / imgleichen eine kleine
Ver=
ehrung an die
Guarnison
,
und was sonsten an
kleinigkeiten möchte vorgekommen seyn / daß
particular
-personen durch Frantzösische gelder
oder andere art Frantzösischer geschenke sich zu
einer partheylichkeit solten haben verleiten
las=
sen / das jenige aber / was dem
Publico
zur
beyhülfe wegen deren bisherigen
extra
-
ordi-
nairen grossen unkosten ist gegeben worden /
bey weiten nicht zu bestreitung derenselben
zuge=
reichet habe / so sey auch keine schriftliche
ver=
bindlichkeit beygekommen / daß die stadt von
Frankreich in allem solte schadlos gehalten
wer=
den / obgleich mündlich von dem
Marquis de
Monti
hofnung gegeben worden / daß der
scha=
den / der durch das bombardement entstehen
wurde / einem jeden
particulier
erstattet
wer=
den solte
. Ubrigens soll alle mögliche
unter=
suchung von der stadt desfalls geschehen / und
was sich finden wird / treulich angegeben werden
.
17
.
) So wie E
. E
. Raht der stadt Dantzig die
umstände / wie es mit des Stanislai
Lesczins=
ky entweichung zugegangen / bereits durch
per=
sonen seines mittels zu untersuchen angefangen
habe
; als selbige untersuchung mit zuziehung
eines General
=
Auditor
-Leutenants von
Rus=
sisch
= und eines General
=
Auditor
-Leutenants
von Königl
. Pohlnischen und Chur
=
Fürstl
.
Säch=
sischer seite auf das genaueste fortgesetzet / und
insbesondere die leute aus dem hause wo
Sta=
nislaus loschiret hat / zur
inquisition
gezogen
worden / so werden / bevor obige untersuchung
gehörig wird zu ende gebracht seyn / die von
der stadt zu dieser
capitulation
abgeschikte
Herren
Deputirte als geisseln im Russischen
la=
ger verbleiben
.
18
.
) Alle baurers
=
leute / welche an der niedrigen
seite vor der stadt / alwo das Land
überschwom=
men ist / sich zu der zeit / da Stanislaus soll
ent=
wichen seyn / aufgehalten haben / oder sich noch
aufhalten / sollen zu obiger
inquisition
gezogen
werden
.
19
.
) Jm fall die stadt Dantzig einigen
frem=
den
negotianten in ihren freyheiten und
ge=
rechtsamen eintrag oder abbruch gethan /
wel=
ches sie doch gethan zu haben ihr nicht bewußt
ist / so soll solches abgestellet / und die sache auf
den vorigen fuß gesetzet werden
.
20
.
) Alle
deserteurs
und gefangene / wes
stan=
des und
condition
dieselben seyn möchten /
sollen nebst ihrem gewehr / montirung und
trommeln ohne entgeld
extradiret / und
nie=
mand unter keinerley
prætext
zurück behalten
werden
.
21
.
) Diese
Capitulation
wird sowol von des
Hrn
. Russisch
. General
=
Feld
=
Marschalls
Hoch=
gräfl
. Excell
. / als auch von des Hrn
. Hertzogen /
Johann Adolph zu Sachsen
=
Weissenfels
Hoch=
fürstl
. Durchl
. / imgleichen von denen
Deputirten
der stadt Danzig eigenhändig unterschrieben / und
besieglet / auch so wol / was der stadt Dantzig
betrift / von E
. E
. Raht derselben im namen
al=
ler ordnungen
ratihabiret / und solche
ratihabi-
cion
, wo nicht eher / spätestens innerhalb 2
. mal
24
. stunden unter dem siegel der Stadt anhero
eingeschicket werden
. Geschehen im Haupt
=
Quar=
tier des Russischen Lagers / Ohra den 26
.
Iunii
.
7
.
Iulii
.
Burghard Christopher /
Graf von Münnich
.
Joh
. Adolph /
Her=
zog zu Sachsen
Weissenfels
.
Joh
. Wahl / Rahts
=
Verwandter /
und
Depu
.
der stadt Dantzig
.
Nathanael Gottfrid Ferben / Rahts
=
Verwandter und
Deput
.
der stadt
Dantzig
.
ALs versprechen wir Bürger
=
meister und Raht
der Stadt Dantzig obstehende
Capitulations
-
Puncten nebst allem dem / was darin
. enthalten /
so wie es hieselbst schriftlich ausgedrucket / und
von denen im eingang dieses
Instrumenti
benann=
ten
Deputirten dieser Stadt
=
ordnungen /
wol=
bedächtig berahmet und beschlossen ist / sowol für
uns / als auch im nahmen deren jetzt
=
gedachten
ord=
nungen / in allen und jeden stücken fest und
un=
verbrüchlich zu halten / auch damit denenselben
gantz genau nachgelebet werde / die gehörige
sorg=
falt zu tragen
; wie wir dann solches alles
bekräf=
tigen und bestättigen / auch zu dessen desto
meh=
rerer bekräfigung unter dieses
Instrument
das
gewöhnliche Jnsiegel der Stadt drucken lassen
.
So geschegen in Dantzig / den 9
. Julii 1734
.
(
L
. S
.)
Bürger
=
meistere und Raht
der Stadt Dantzig
.
Articulus Separativus .
OBgleich der 4te
Articulus
vorher befindlichen
Capitulation
des inhalts ist / daß die beeden
Regimenter / welche der Stadt vor der
belage=
rung geeidiget / wie auch alle andere
Militar-
personen / die in währender belagerung
Milita-
rische dienste ohne in der Stadt
=
Solde
zu stehen
gethan haben / sie mögen seyn / von welcher
Na-
tion
sie wollen / imgleichen die / so mit dem
Fran=
tzösischen geschwader nach der Münde gekommen /
und in die stadt
passiret seynd / den nechst
=
folgen=
den tag nach der von der stadt
ratihabirten
Ca-
pitulation
zum Petershagischen thore mit allen
militarischen ehren
=
bezeugungen heraus ziehen /
und von der Russischen Generalität als
Kriegs=
gefangene angenommen werden sollen / ꝛc
. so ist
jedannoch solcher
Artic
.
zwischen Jhro Hoch
=
gräfl
.
Excell
. dem Russisch
. General
=
Feld
. Marschall von
Münnich / und Sr
. Hoch
=
fürstl
. Durchl
. den
Her=
tzog zu Sachsen
=
Weissenfels / ob sie gleich
beeder=
seits über
Partagie
derer Kriegs gefangenen nicht
instruiret / und erläutert worden / dergestalt
ab=
gemachet / daß Sr
. Hochfürstl
. Durchl
. der
Her=
tzog die jenige mannschaften / Stabs Ober und
Unter
=
Officiers und Gemeine / welche bey der
al=
ten Pohlnischen Kron
=
Garde gestanden / und
würklich im
Comput
mit begriffen gewesen / auch
vor der belagerung mit in die stadt Danzig
mar=
schiret / nicht minder die jenige / welche entweder
aus Sachsen gebürtig seynd / oder in Sächsischen
Kriegs
=
diensten gestanden haben / von denen
Kriegs
=
gefangenen wiederum zu sich an
= und zu
übernehmen haben werden
. Urkundlich ist
gegen=
wärtigen erläuterungs
=
Articul
von Sr
.
Hoch=
gräfl
. Excell
. dem Russisch
. General
=
Feld
=
Mar=
schall Grafen von Münnich / und seiner Hoch . Durchl
. dem Hertzogen zu Sachsen
=
Weis=
senfels eigenhändig unterschrieben / besiegelt / und
dabey verabredet worden / daß solcher eben so
gül=
tig seyn solte / als wann er von wort zu wort in
der
Capitulation
selbst mit enthalten wäre
.
Da-
tum ùt suprà
26
.
Iunii
.
1734
.
7
.
Iulii
.
( L . S .
Burghard Christopher /
Graf von Münnich
.
( L . S .
Johann Adolph / Herzog
zu Sachsen
=
Weissenfels
.
Wien / gedrukt bey Johann Peter v
. Ghelen /
Kaiserl
. Hof
=
Buchdruckern
.