Num . 29 . Mittwoch den 9 . April 1766 .
Wienerisches Diarium ,
oder
Nachrichten von Staats
, vermischten
,
und gelehrten Neuigkeiten
.
Verlegt bey den von Ghelischen Erben .
C . S . P . S . C . R . A . M .
Staatssachen .
Londen den 21 . März .
Obgleich die Bill von Abschaffung der
Stempelacte ohne Widerspruch
durchgegangen ist
, so äussert sich
doch bey verschiedenen Parlamentsgliedern
ein innerlicher Gramm
, welchen sie in einen
öffentlichen Widerspruch einzukleiden kein
Be=
denken tragen
. Man will
, daß die heute in
Gegenwart des Königs zu St
. James
gehal=
tene ausserordentliche Rathsversammlung
,
nebst anderen wichtigen Angelegenheiten
, auch
diesen Umstand in Erwägung gezogen habe
.
Jnzwischen sind die hiesigen Handelsleute
wirklich darauf bedacht
, Sr
. Majest
. wegen
dieser eingestelten Abgaben den
unterthänig=
sten Dank abzustatten
.
Es verlautet
, daß Se
. Königl
. Hoheit der
Herzog von Glocester und des Herrn
Erb=
prinzen von Braunschweig Hochfürstl
. Durchl
.
diesen Sommer die italiänischen Länder
be=
suchen dörften
. Man setzet noch hinzu
, daß
die Reise über Lisabon gehen
, und der
Her=
zog von Glocester von unsers Königs
, Seines
Bruders Majest
. einen Auftrag
, der noch
sehr geheim gehalten wird
, bey dem
dor=
tigen Könige zu vollziehen haben würde
.
Ein zu besorgender Friedensbruch von
Sei=
ten des neuen Dey zu Algier
, und die
wehr=
hafte Verfassung der Stadt und Festung
Gibraltar
, sind zween Gegenstände
, nach
welchen unser Ministerium sein vorzügliches
Augenmerk richtet
. Auf sich ereignenden
er=
steren Fall hat Commodore Harrison
,
wel=
cher in dem mittelländischen Meere kreutzet
,
laut der ihm mit einem Aviso zugeschickten
Verhaltungsbefehle
, zu wachen
. So ist auch
an den Gouverneur zu Gibraltar der Befehl
abgegangen
, nach welchem er sich
, sowohl in
Ansehung des durch einen Algierischen
Frey=
beuter in den dasigen Hafen gebrachten
spa=
nischen Schiffes
, als der Sicherheit der
Fe=
stung zu verhalten hat
.
Den 28sten abgewichenen Monats hat der
Hof an den Ritter Goodricke einen Courier
abgeschickt
, welcher demselben die
Genehmi=
gung des Friedens
= und Freundschaftstractats
mit der Krone Schweden überbracht
;
dem=
selben wollen einige noch zwey geheime
Arti=
ckel beyfügen
, man kann aber zuverläßig
ver=
sichern
, daß solche erdichtet
, und der Jnhalt
des Tractats folgender seye
: Art
. 1
. Beyde
hohe contrahirende Mächten verbinden sich
,
für sich
, Dero Erben
, und Thronfolgern
,
wie auch Dero beyderseitige Unterthanen
, daß
sie
, als gute und getreue Freunde und
Bunds=
genossen
, einander alle Vortheile und
mögli=
che Achtung verschaffen
, und alles beytragen
wollen
, was nur zur Befestigung einer
auf=
richtigen und dauerhaften Freundschaft
vor=
täglich seyn mag
. 2
. Die Unterthanen
bey=
der Mächten sollen beyderseits in denen
Kö=
nigreichen
, Seehäfen Rheden
, und Flüssen
alle Rechte
, Nutzen
, und Freyheiten
genies=
sen
, welche die begünstigste Nationen allda
geniessen
, oder künftighin geniessen können
:
ausgenommen den einigen Fall
, der in dem
zwischen der Krone Schweden und Frankreich
den 25
. April An
. 1741
. geschlossenen
Hand=
lungstractat Art
. 3
. der Präliminarien
,
be=
treffend den Zoll der in dem Hafen zu
Wis=
war abgestattet werden solle
, enthalten
. 3
.
Dieser Freundschaftstractat solle zu
nieman=
des Trotz
, am wenigsten aber zu Beleidigung
einer mit denen hohen Mächten in
Freund=
schaft und Bündniß stehenden Kron
, sondern
nur allein zu Befestigung und Bestärkung der
Freundschaft und Vertrauens zwischen beyden
Königl
. Majestäten
, wie auch zu
Aufrecht=
haltung der Ruhe
, und Wohlstandes deren
Königreiche und Unterthanen dienen
. 4
.
Und damit diese Freundschaftsverbindung
de=
sto mehr zum Nutzen
, Besten
, und
Sicher=
heit beyder Kronen beytragen möge
, so
wer=
den Se
. Majest
. wenn es die Zeit und
Um=
stände erfordern
, unter sich ferner über
das=
jenige übereinkommen
, was zu Dero
Staa=
ten Vortheil und Erforderniß verträglich zu
seyn erachtet wird
. 5
. Jndessen verpflichten
sich Jhre Majest
. der König von Schweden
und der König von Großbrittanien
, als
ge=
treue Freunde und Bundsgenossen
, einander
alle gute Dienste zu leisten
, welche die
Um=
stände zur Sicherheit Dero Königreichen und
Staaten in Europa erfordern werden
. 6
.
Dieser Tractat solle von beyden Mächten
inner zwey Monaten
, oder noch eher
, wann
es seyn kann
, bestättiget
, und ratifieiret
wer=
den
; Zu dessen Gezeugniß unsere
Bevoll=
mächtigte diese Artickel unterschrieben
, und
mit dero Pettschaft bekräftiget haben
.
Ge=
schehen zu Stockholm
.
Von Constantinopel wird geschrieben
, daß
daselbst der Leibarzt des Großsultans
, Herr
Caro
, ein geborner Neapolitaner
, von
sei=
nen Reisen
, die er nach verschiedenen Höfen
Europens gemacht hat
, wieder zurück
gekom=
men
. Aus Algier vernimmt man
, daß der
neue Dey zwar den Frieden mit Holland
er=
neuert
, alleine den Schweden
, Dänen
, und
Venetianer würklich den Krieg angekündiget
haben solle
.
Paris den 24 . März .
Man siehet hier ein Schreiben aus
Avig=
non
, nach dessen Jnhalt in dem Läindchen
Gevaudan
, welches unter dem 20
. Septemb
.
verwichenen Jahres von dem reissenden
Thie=
re befreyet worden
, ein dergleichen neues
Scheusal zum Vorschein gekommen ist
,
wel=
ches gleich diesem tobend und wütende
herum=
streifet
, und bereits einige Menschen entleibet
,
andere aber stark verwundet hat
. Es werden
folglich diejenige Jäger
, die das vorige
er=
legt haben
, wieder aufgeboten werden müssen
.
Brüssel den 24 . März .
Den 13
. dieses wurde das höchste
Ge=
burtsfest Sr
. jetzt glorwürdigst regierenden
Kaiserl
. Majestät Joseph des zweyten
, da
Höchstdieselben das 26
. Jahrsalter glücklich
erreichet
, auch allhier
, wegen noch
fürwal=
tender Trauer aber nur in schwarzen
Klei=
dern und Equipagen gefeyret
. Se
. Königl
.
Hoheit
, unser Generalgouverneur begaben
sich um 11
. Uhr in die hiesige
Collegialkir=
che von St
. Michael
, und Gudula
, und
wohnten daselbst der von dem Bischoffen von
Brügge abgesungenen grossen Meße
, welche
mit einem feyerlichen Te Deum beschlossen
wurde
, bey
. Alle hiesige Rahtscollegia
,
und der gesamte Magistrat sind hiebey
er=
schienen
. Nach geendigten Gottesdienst
kehr=
ten Se
. Königl
. Hoheit wieder in dero
Pal=
last zurücke
, empfiengen die gewöhnlichen
Glückwünschungscomplimente
, und Mittags
speiseten dieselbe öffentlich
. Der
gevollmäch=
tigte Minister Hr
. Graf von Cobenzel gab
dem hohen Adel
, und denen
Regierungs=
ministern grosse Tafel
. Wegen noch
fort=
währender Trauer wurden keine öffentlichen
Lustbarkeiten angestellet
, die Cavaliers
hat=
ten bunte Degen und Schnallen
, die
Da=
men aber waren geschmückt
. Den 19
.
wur=
de das allerhöchste Nahmensfest beyder
Kai=
serl
. Majestäten auf gleiche Weise gefeyret
.
Warschau den 14 . März .
Jn unserer Stadt wird es alle Tage
leb=
hafter
. Viele Grosse des Reichs schlagen
ihre ordentliche Wohnplätze allhier auf
, und
ganze Familien vom Lande kommen
, sich bey
uns niederzulassen
; auch Ausländer halten
es der Mühe werth
, uns zu besuchen
, so
daß wir deren schon eine grosse Menge zehlen
können
. Bald wird unsere Stadt sich nicht
mehr ähnlich sehen
. Es sollen verschiedene
Häuser und auch einige Palläste
aufgefüh=
ret werden
, und man erwartet nur das schöne
Wetter
, um den Bau würklich anzufangen
.
Der Königl Pallast wird ebenfals
erwei=
tert und viel ansehnlicher gemacht werden
.
An dem Tage da der Zweykampf zwischen
dem Grafen Branicky und dem italiänischen
Cavalier Casanova vorgefallen
, hat der
bis=
herige Oberste der leichten Truppen und
Königl
. Oberstallmeister Biszewsky
,
nach=
dem er erfahren
, daß gedachter Graf
Brani=
cky durch einen Jtaliäner verwundet
wor
=
den
, aus unüberlegtem Eifer
, ohne sich
ge=
nugsam zu erkundigen
, durch wen dieses
ge=
schehen sey
, um 6
. Uhr des Abends den
Grafen de Tomatis in seiner Wohnung über
fallen
, und nach demselben geschossen
, aber
zum Glück gefehlet
, und zugleich den Grafen
Mosynski
, welcher sich dazwischen legen
wol=
len
, mit dem Säbel gefährlich im Gesichte
verwundet
, worauf er sich sofort zu Pferd mit
der Flucht gerettet Se
. Majest
. haben an
dessen Stelle sogleich den Herrn Kurinski zu
Dero Stallmeister ernennet
, auch zugleich
dem Kron
=
Marschallamte empfohlen
,
gedach=
ten Biszewsky sorgfältigst aufsuchen zu
las=
sen
, und mit demselben den Rechten gemäß
zu verfahren
. Der König selbst
besu=
chet den Grafen Branicky
, welcher im
Palais des Kron
=
Kammerherrn
, des Fürsten
Poniatowsky
, bisher noch nicht ausser
Ge=
fahr ist
, öfters in höchster Person
. Das
Schloß Ujasdow wird fleißig repariret
, und
dabey viele neue Werke angelegt
. Da Se
.
Maj
. nach Ostern daselbst zu residiren
ge=
sonnen sind
; so arbeiten täglich über 200
.
Leute daran
, um solches gegen diese Zeit in
gehörigen Stand zu setzen
.
Regenspurg der 24 . März .
Am 20sten dieses ist ein Schreiben des
Herrn Herzogs zu Braunschweigwolfenbüttel
Hochfürstl
. Durchlaucht durch eine Dictatur
publiciret worden
, worinn Höchstdieselbe
, in
obhabender fürstl
. Oraniennassauischen
Vor=
mundschaft
, der Reichsversammlung eine
rechtliche Ausführung ꝛc
. vorlegen
.
Die Rechtssache betrift die durch
Abster=
ben des churmaynzischen Staathalters zu
Erfurt Hrn
. von Bicken
, als dem letzten seines
Geschlechts
, verschiedentlich besessenen
, theils
im fürstl
. Darmstädtischen
, theils im fürstl
.
Nassaudillenburgischen gelegen
, und dem
gräfl
. Sayn
=
wittgensteinischen Hause 1732
.
heimgefallenen Manns Lehnstücke
, da dann bey
der von dem Hrn
. Grafen von Sayn in
besag=
tem Jahre nehmen wollenden Posseßion ein
und andere Jrrungen entstanden
, weshalb
es beym Reichscammergerichte zur Klage und
Proceß gekommen
. Die Sache blieb bis im
Jahre 1756
. liegen
, in welchem sie wieder
rege gemacht jedoch erst 1762
. ein
Rescriptum
citationis ad reassumendum
gegen sämmtliche
hohe Beklagte aufgebracht wurde
. Jn
be=
sagtem Jahre 1762
. gab bemeldter Hr
. Graf
an des Hrn
. Herzogs zu Braunschweig Durchl
.
mittels eines Schreibens zu erkennen
, wie bey
dem Cammergerichtl
. Processe voraus zu
se=
hen wäre
, daß durch einen erfolgenden
Be=
scheid in der Hauptsache kein Ganzes gemacht
werden würde
, sondern die versteckt
gebliebe=
nen Lehnstücke erst noch eruiret werden müßten
.
Da nun solches am füglichsten geschehen
wür=
de
, wann höchstgedachter Hr
. Herzog ein oder
zween Commissarien aus der Dillenburgischen
Regierung zu ernennen geruheten
, welche
mit dem gräfl
. Saynischen Gevollmächtigten
zusammen treten
, und zur Ausfindung
sotha=
ner Lehnstücke die Hand böthen
, so würde
da=
durch der zeitherigen Klage das abhelfliche
Maaß in der Kürze gegeben werden können
.
Jn der darauf unterm 18
. März 1763
.
er=
folgten herzogl
. Antwort habe Hochderselbe
auch
, wann Er
, Hr
. Graf den beym
Cammer=
gerichte anhängig gemachten Proceß gegen die
Nassaudillenburgischen ihm angeblich
zehnt=
pflichtigen Unterthanen
, da in einer Sache
unmöglich in 2
. Gerichten zugleich geklaget
werden mag
, fallen lassen
, und solches
ad Acta
anzeigen würde
, die Versicherung erhalten
,
daß durch verordnete Commissarien diese
An=
gelegenheit auf die kürtzeste Weise abgethan
,
solche auch behörig angezeigt werden würde
.
Gleichwohl sey unterm 20
. Decemb
. 1764
.
die Sentenz dahin publiciret worden
, daß die
eingewandten
exceptiones Fori
declinatoriæ
zu verwerfen
, und dahero allerseits Herren
Beklagte innerhalb 2
. Monate in der
Haupt=
sache sich einzulassen und zu handeln schuldig
seyn
.
Höchsigemeldeten Hrn
. Herzogs Durchl
.
er=
suchen demnach die höchsten und hohen
Reichs=
stände
, und empfehlen den hier versammelten
Comitialgesandschaften dieses Anligen zur
günstigen Berichtserstattung
, damit durch ein
Reichsgutachten an Kaiserl
. Majestät alles
vom Reichscammergerichte vorgenommene
ab=
gethan
, und dasselbe dahin angewiesen werde
,
den Hrn
. Grafen von Sayn lediglich
ad Forum
primæ
instantiæ
gegen die Unterthanen des
Fürstenthums Nassaudillenburg zu verweisen
.
Am vergangenen Donnerstag hat der
hol=
ländische gevollmächtigte Minister
, Hr
. von
Galleris
, die Jnstallation des Durchl
. Prinzen
von Oranien zur Statthalterschaft
;
Frey=
tags aber der königl
. französische
bevollmäch=
tigte Minister Freyherr v
. Buat
, den
Todes=
fall des Königs Stanislai von Pohlen
, durch
ihres beyderseitigen Gesandschaftsecretairs
,
den Comitialgesandschaften notificirten lassen
,
worauf beyden Ministern die wechselseitige
Gratulations
= und Condolenzcomplimente durch
die Gesandschaftssecretarios abgestattet
wur=
den
.
Bey dem freytägigen Reichsrathe sind die
Rathsversammlungen
, wegen der Osterwoche
auf 14
. Tage ausgesetzt worden
.
Preßburg den 5ten April .
Jhre Kaiserl
. Königl
. Apost
. Majest
.
un=
sere allergnädigste Landesfürstinn haben erst
vor kurzem einen neuen Beweis Jhrer
müt=
terlichen Sorgfalt für den Flor
, und das
Aufnehmen der Königl
. Hungarischen
Frey=
städte an den Tag gegeben
. Da die
Bevöl=
kerung
, und Vergrößerung vieler Städte durch
die bisher üblich gewesenen Taxen des
Bürger=
rechts
, und der Meisterschaft
, merklich
gehem=
met worden
; so haben Jhre Majestät auch
die=
se Hinderniß zu heben geruhet
, und den
Be=
fehl ertheilet
, die Taxen für das
Bürger=
recht also einzurichten
, daß sie bey den
Bür=
gerssöhnen die Summe von sechs Gulden
,
bey den Landskindern von acht Gulden
, und
bey den Ausländern von vier Gulden nicht
übersteigen sollen
. Jn solchen Städten aber
,
wo man gewisse Künstler und Handwerker
noch immer vermisset
, oder ihrer in größerer
Anzahl benöthiget ist
, soll auch den
Aus=
ländern
, die sich dort als solche
niederzu=
lassen willens sind
, das Bürgerrecht sowohl
,
als die Meisterschaft ohne alles Entgeld
, und
also völlig umsonst gegeben
, auch ihnen
über=
dies drey Jahre durch
, alle Contributionen
nachgesehen werden
.
Anstatt des sonst gewöhnlichen Artikels von
ver=
mischten Neuigkeiten geben wer heute eine
Lesens=
würdige historische Beschreibung der politischen
Verfassung des berühmten Freystaats der
verei=
tigten Niederlanden
, und der Gewalt welche dem
Erbstaathalter über denselben zusteht
. Wir
schmei=
cheln uns wenigstens einem Theil unserer Leser
,
besonders da wir erst kürzlich die
Jnstallations=
ceremonien beschrieben haben
, einen Gefallen
da=
durch zu erweisen
.
Die Republick der vereinigten Niederlande
be=
stehet nicht sowohl aus sieben vereinigten
Pro=
vinzen
, als vielmehr aus eben so vielen
be=
sonderen Republiken
, deren keine von der
an=
dern anders als durch das zu ihrer gemeinsamen
Vertheidigung freywillig geknüpfte Band der
Ver=
einigung
, abhänget
. Die Veranlassung und Art
,
wie sich dieser Staat dem spanischen Scepter
ent=
zogen
, setzen wir billig als bekannt voraus
; im
Nothfalle kan man sich in dem nächsten besten
historischen und geographischen Handbuche Rahts
erholen
.
Jedwede Provinz hat ihr eigenes und in
Anse=
hung der innerlichen Verfassung
, von den
übri=
gen ganz unabhängiges Regiment
, welches alle
Souveränitätsrechte exercirt
, das Recht des
Krie=
ges und Friedens und was demselben anhängig
ist
, ausgenommen welches die sämmtlichen
Pro=
vinzen denen im Haag versammelten
Generalstaa=
ten überlassen haben
. Jedoch ist die Gewalt der
Provinzen wiederum solchergestalt eingeschränkt
,
daß sie nichts wichtiges ohne Vorwissen und
Ein=
willigung der Städte thun dürfen
.
Die Versammlung der Generalstaaten bestehet
aus den Abgeordneten der 7
. Provinzen
, deren
jede zwar so viele
, als ihr beliebt
, schicken kann
,
die aber zusammen mehr nicht denn eine Stimme
haben
, daß also niemals mehr als 7
. Stimmen
gezehlt werden
. Jn dieser Versammlung führt
immer der erste Deputirte der 7
. Provinzen von
einem Sonntag zum andern den Vositz
, nach dem
Rang den die Provinzen untereinander haben
.
Der Präsident von der Woche giebt den fremden
Gesandten Audienz
, eröffnet die einlauffende
De=
pechen
, Memorialien und Bittschriften
, trägt die
Angelegenheiten der Versammlung vor
, sammlet
die Stimmen und fertigt die Schlüsse aus
. Die
Mehrheit der Stimmen gilt blos
, wenn von schon
vorhandenen Gesetzen die Rede ist
; wenn neue
eingeführt
, oder Krieg
, Friede und Bündnisses
beschlossen werden sollen
, müssen alle 7
.
Stim=
den vereinigt seyn
; wiewohl auch diese Regel in
dringenden Fällen eine Ausnahme leidet
.
Die Generalstaaten werden Hochmögende
Her=
ren
, die Glieder aller folgenden Collegiorum
,
wie auch der Versammlungen in den Provinzen
,
aber Edelmögende Herren genennt
.
Von dieser Versammlung der Generalstaaten ist
unterschieden der Staaten
= oder Staatsrath
,
wel=
cher aus 12
. Deputirten der 7
. Provinzen bestehet
,
nämlich 1
. von Geldern
, 3
. von Holland
, 2
. von
Seeland
, 1
. von Utrecht
, 2
. von Westfriesland
,
1
. von Oberyssel und 2
. von Grönningen
.
Anfänglich war dieser Staatsrath das einzige
höchste Collegium
; allein nachdem die Republick
ihrer grösten Schützerin der Königin Elisabeth von
England unter andern auch das Recht
zugestan=
den hatte
, daß der Engländische Gesandte Sitz und
Stimme im Staatsraths haben sollte
, dessen
Ge=
genwart aber bald beschwerlich wurde
; so
errichte=
ten die Provinzen unter dem Vorwand
: der
Staats=
rath nehme sich zu viel Gewalt heraus
, eine
Ver=
sammlung unter dem Namen
: Generalstaaten
,
wohin die geheimsten Affairen gezogen wurden
.
Dieses Collegium hat
, insbesondere was die
in=
nerlichen Angelegenheiten anbelanget
, eine
gros=
se Gewalt
, und kann von demselben nicht
wei=
ter appelliret werden
, obwohl die Herren
General=
staaten als vorderste Repräsentanten der
Provin=
zen das Recht haben seine Bescheide
, wie aller
an=
dern Gerichtshöfe ihre
, zu revidiren
. Es
cor=
respondirt mit den Generalstaaten über die
Ange=
legenheiten der Republick
, stellet sein Gutachten
an dieselben
, und formirt die sogenannten
Petitio=
nen d
. i
. Entwürfe desjenigen
, was zum
Bedürf=
fen und Nutzen des Staats contribuirt werden
muß
. Jngleichen liegt ihm die Vollziehung alles
dessen
, was von den Generalstaaten beschlossen
worden
, ob
.
Kurz
: Die Generalstaaten stellen den
Sou=
verains vor
, der Staatenrath aber dessen
Mini=
sterium
.
Ausser diesem sind noch die Rechenkammer
, der
Finanzrath
, das Admiralitäts
= und Münzcollegium
nebst verschiedenen Gerichtshöfen
, welche
insge=
samt dem Staatsrathe nachgeordnet und dessen
Befehle zu volziehen gehalten sind
.
Das vornehmste Glied dieses Staatskörpers ist
nun der Erbstatthalter
, Generalcapitain und
Ad=
miral der 7
. vereinigten Provinzen
, und es sind
viel=
leicht Monarchen
, die in ihren Königreichen weniger
Ansehen und Gewalt als er haben
; deswegen auch
Wilhelm
III
. scherzweis König von Holland und
Statthalter von England genennt wurde
. Er ist
das Oberhaupt von allen Gerichtshöfen
, deren
Urtheile in seinem Namen ausgesprochen werden
;
er besetzt alle Aemter der Republick
;
Wohl verstanden
: diejenigen Aemter und
Stel=
len ausgenommen
, die den Souverain
repräsen=
tiren
, z
. E
. Die Deputirten zur Versammlung der
Generalstaaten
, die Glieder des Staatsraths ꝛc
.
Wiewohl auch kein Bürgermeister
, Schöpfer oder
Rathsherr
, als die Repräsentanten der
Souverä=
nität der Provinzen
, ohne seine Genehmigung
ge=
wählt werden können
.
Er schlichtet alle Streitigkeiten der Provinzen
und Städte unter einander
, und die ganze Macht
der Republick zu Wasser und zu Land steht in
sei=
nen Händen
, weil er alle Stellen besetzt
; er ist
zugleich das Oberhaupt der Ostindischen
Compa=
gnie
.
Wilhelm
IV
. des jetzigen Herrn Erbstaathalters
Vater
, war der erste
, der im Jahr 1747
. und
1748
. diese Würde von allen Provinzen erhielte
und erblich auf seine Nachkommenschaft beyderley
Geschlechts brachte
. Denn seine Vorfahren biß
auf Wilhelm
I
. den Stammvater der
holländi=
schen Freyheit
, befassen dieselbe nur in einigen
Provinzen
, und nicht mit allen Gerechtsamen die
gegenwärtig damit verknüpfet sind
, worunter
in=
sonderheit die Erbfolge des weiblichen Geschlechts
merkwürdig
, die jedoch unter dem Beding
er=
theilt worden
, daß sich keine Prinzeßin aus dem
Hause Oranien anders als mit Bewilligung der
Generalstaaten
, und zwar an keinen König und
Churfürsten vermählen darf
.
( Das übrige künftig . )
Wien den 9 . April 1766 .
Samstags den 5ten wurden über die
Ver=
mählung der Durchlauchtigsten
Erzher=
zoginn Maria Christina mit dem
Durchlauch=
tigsten Prinzen Albert von Sachsen die
Ehe=
pacten von den dazu beyderseits
bevollmäch=
tigten hohen Ministern
, als des kais
. und kais
.
kön
. ersten Obersten Hofmeisters Grafen v
.
Ul=
feld Excellenz
, des kais
. Reichsvicecanzlers
,
Hrn
. Fürsten von Colloredo
, und des kais
. kön
.
Hof
= und Staatscanzlers
, Hrn
. Fürsten von
Kaunitz
=
Ritberg fürstl
. Gnaden
: Sächsischer
Seits aber von dem Hrn
. Grafen Vitzdom
von Eckstätt
, Chursächsischen gevollmächtigten
Minister am hiesigen Hofe
, in dem Hause
des vorgenannten ersten Hrn
. Obersten
Hof=
meisters unterzeichnet
, und gegeneinander
ausgewechselt
.
Sonntag den 6ten hat der Kaiserl
. Hof
der feyerlichen Jahrsbegängniß der Weihung
hiesiger Erzdomkirche bey St
. Stephan
,
und dem dortigen Gottesdienste beygewohnet
.
Noch vorher hatten die Deputirten der
Kai=
serl
. und des Heil
. Röm
. Reichs freyen Stadt
Hamburg
, Herr Syndicus Faber
, und Herr
Senator Wagener
, welche am 30
.
letztver=
wichenen Monats März dahier angelanget
sind
, um im Namen vorerwehnter Stadt bey
dem Kaiserl
. und Kaiserl
. Königl
. Hofe die
Beyleides
= und Glückwünschungscomplimente
abzulegen
, bey beyden regierenden Kaiserl
.
Majestäten Audienz
. Zu Mittag war eine
Tafel von etlichen und zwanzig Couverts bey
Jhro Maj
. der Kaiserinn Josepha
, und des
Abends Apartement
, wobey Jhro Königl
.
Hoheit die Erzherzoginn Maria Christina von
den anwesenden fremden Ministern
, und dem
hiesigen Adel die Abschiedscomplimenten
, und
Glückwünsche zu der bevorstehenden Abreise
aufgenommen haben
. Diese ist auch
Montag den 7ten nach dem K
. K
. an der
Hungarischen Gränze gelegenen Lustschloß Hof
an der March
, als dem zum hohen Beylager
bestimmten Ort
, erfolget
. Jhro Maj
. die
Kaiserinn Königinn sind schon morgens um
7
. Uhr mit der Erzherzoginn Maria Anna
Königl
. Hoheit
, und einigen Hofdamen
da=
hin voraus gegangen
. Der Aufbruch aber
beyder Kaiserl
. Majestäten geschah erst nach
dem Mittagmahle um 2
. Uhr mit der
Durch=
lauchtigsten Erzherzoginn Braut
, welche in
dem Wagen Jhro Maj
. der Kaiserinn nebst
Jhrer eigenen Frau Obersthofmeisterinn
sas=
sen
, und von dem ganzen Hofstaat mit desto
lebhaftern Seegenswünschen begleitet wurden
,
je mehr jedermann von dem vorzüglichen
Wer=
the Höchstdero Verehrungs
= und
liebenswür=
digsten Eigenschaften überzeuget ist
.
Da die hohe Vermählung auf dem
Lan=
de
, und ohne öffentliches Gepränge zu
ge=
schehen hatte
, bestunde auch das Hofgefolge
nach Schloßhof in sehr wenigen Cavaliers
und Damen
: der durchlauchtigste
Bräuti=
gam Prinz Albert von Sachsen
, sind erst
folgenden Tag in aller Fruhe mit dero
durch=
läuchtigstem Herrn Bruder dahin nachgefolgt
:
und gestern ist daselbst die hohe Trauung
und priesterliche Einsegnung vor sich
gegan=
gen
.
Se
. Röm
. Kais
. Maj
. hatten gleich bey
dem Antritte dero glorreichester Regierung
dem hochpreißlichen Reichshofrathscollegio
allergnädigst aufgetragen
, die
Rathsversamm=
lungen bis auf dero weitere Verordnung
fort=
zuführen
; nachdem aber vor 14
. Tagen die
in dergleichen Fällen gewöhnliche
allergnä=
digste Entlassung desselben Personalis
erfol=
get ist
, so haben Se
. Majestät die
Wiederein=
führ
= und Bestättigung des besagten
Reichs=
hofrathscollegii allerhöchstgefällig beschlossen
,
und den 5ten dieses Monats durch Se
.
Ex=
cellenz dero ersten kaiserl
. Obristhofmeister
,
Hrn
. Grafen von Ulfeld vornehmen lassen
:
gedachter Minister hat sich demnach
densel=
ben Tag um 7 Uhr Vormittags mit des Hrn
.
Ferdinand Bonaventura Grafens von
Har
=
rach Excellenz
, als wieder ernannten
, und
bestättigten kais
. Reichshofrathspräsidenten
,
bey Hof eingefunden
, wo Se
. Majest
. den
Letztern in allerhöchst dero Gegenwart
, und
in Beyseyn des ersterwehnten ersten Herrn
Obristhofmeister Excellenz
, des mitersten k
.
Hrn
. Obristhofmeisters Fürsten von
Kheven=
hüller Metsch Fürstl
. Gnaden
, und des kais
Hrn
. Obristkämmer Grafen Anton von Salm
Excell
. den Präsidenten
=
eid ablegen zu lassen
beliebten
: die Eidesformul wurde demselben
von des Herrn Reichsvicekanzlers Fürsten von
Colloredo fürstl
. Gnaden
, vorgehalten
, die
Pflichten aber von dem kais
. wirkl
. Hofrath
,
und Reichsreferendario Hrn
. von Beck
vor=
gelesen
.
Hiernach begabe sich der Herr
Reichsvi=
cekanzer voraus allein nach der Rathstube
des kais
. Reichshofrathscollegii gerade
hin=
über
; der erste kais
. Herr
Obristenhofmei=
ster hingegen verfügte sich mit dem Herrn
Reihshofrathspräsidenten durch die
Ritter=
stube
, wo die deutsche und ungarische
adeli=
che Leibgarden in zwo Reihen stunden
, nach
dem inneren Burghof
, und fuhren in dero
sechsspännigen schwarz überzogenen
Staats=
wagen von dort über den grossen Burgplatz
,
auf welchem die ganze Hauptwache das
Ge=
wehr präsentirte
, nach dem
Reichshofraths=
gebäu
, und in dessen Hof hinein
: die
Lau=
fer und Livereybedienten beyder hohen
Mi=
nistern tratten in der Trauerkleidung vorher
,
und derselben Hausofficiers folgten nebstder
eigenen zweyspännigen Kutsche des Herrn
Reichshofrathspräsdenten
, nach
. An
der Stiege unweit des Wagens stunden der
Herr Reichsvicekanzler
, und der Herr
Reichs=
hofrathsvicepräsident mit dem gesammten
Rathscollegio
, empfiengen die gedachten zween
Kaiserl
. Minister
, und begleiteten dieselben die
Stiegen hinauf bis in die Rathstube
.
Nachdem daselbst der Kaiserl
. Herr
Obrist=
hofmeister
, der Her Reichshofrathspräsident
,
der Herr Reichsvicekanzler
, der Herr
Reichs=
hofrathsvicepräsident
, und die sämmtlichen
Herren Reichshofräthe
, wie auch die beeden
Secretarien ihre gewöhnlichePlätze
eingenom=
men hatten
, so machten des Herrn obersten
Hofmeisters Excellenz eine nach dem
allerhöch=
sten kaiserl
. Auftrag eingerichtete Anrede bey
offen gehaltener Thüre der Rathstube
;
wo=
rauf der Hr
. Vicepräsident
, und dann auch
die sämmtliche Herren Reichshofräthe die
Ei=
despflicht leisteten
.
Nach diesem stellte der erste kaiserl
. Herr
Obersthofmeister das von Sr
. Majestät bey
dieser Gelegenheit besonders empfangene
De=
cret
, dem Herrn Reichshofrathspräsidenten zu
,
um solches ablesen zu lassen
, welches derselbe
eröfnete
, und sofort einem der Herren
Reichs=
hofrathssecretarien zur Ablesung überreichte
,
zugleich aber auch den Thürhüter erinnerte
,
die Thüre der Rathstube zuzuschlüssen
; Nach
geendigter Ablesung des kaiserl
. Decrets
, und
vollbrachten Auftrag wurde die Thür wieder
eröfnet
, und der erste Herr Obersthofmeister
von dem sämmtlichen Reichshofrathscollegio
die Stiege hinunter bis auf etwelche Schritte
zum Wagen begleitet
. Die Rathsseßionen
haben den Montag hierauf wieder angefangen
.
Den 5 dies ist allhier die Ziehung der k
. k
.
Lotterie vor sich gegangen
, und seynd die Nri
.
38
. 13
. 69
. 49
. und 20
. mit vielen Ambi
,
Terni
, dann beträchtlichen Estratten gehoben
,
wie dann in der Amtcollectur sub Lit A
. ein
Estratto mit 448
. fl
. bey dem sub Nro
. 9
.
in der Waldzeil angestellten Collectanten 3
.
Estratten
, der eine pr
. 658
. der zweyte pr
.
714
. und der dritte pr
. 448
. fl
. bey jenen sub
Nro
. 10
. in tiefen Graben ein Terno mit 100
.
Ducaten
, bey jenem sub Nro
. 16
. auf dem
Peter 4
. Terni
, worunter einer mit 130
. der
anderte mit 100
. Ducaten
, bey diesem sub
Nro 25
. in der obern Breunerstrassen ein
det=
to mit 100
. Ducaten
, bey dem sub Nro
. 29
.
in der Kärntnerstrassen ein Estratto mit 700
.
fl
. bey dem sub Nro
. 33 im Rothgässel ein
Terno mit 100 Ducaten
, bey dem sub Nro
. 54
.
auf der Wieden 6
. Terni
, und 2
. Quaterni
,
bey jenem sub Nro
. 63
. in der Rossau ein
Quaterno
, bey dem sub Nro
. 70
. bey Maria
Hülf 6
. Terni
, bey diesem sub Nro
. 81
. zu
Erdberg ein Ambo mit 100
. Ducaten
, bey
dem sub Nro
. 107
. in der Neustadt ein
Ter=
no mit 100
. Ducaten
, dann bey dem sub Nro
.
109
. zu Linz 4
. Terni
, und ein Quaterno
ge=
wonnen und abgeführet worden
.
Die fernere Ziehung wird den 19
. dies
in der königl
. Freystadt Preßburg
vorgenom=
men werden
.
Lista deren Verstorbenen zu Wien
in
= und vor der Stadt
.
Den 4 . April . Jn der Stadt .
-
Hr
. Joh
. Mich
. Lautterbacher
, gew
. Tobackcommis
.
im Streinzis . H . auf der Wasserk . Past . 67 . J . -
Der Fr
. Anna Hegradin
, Wittwe
, ihr K
. Anna
, im
Spitzelkrammer . H . am Salzgr . alt 5 . v . J . - Cath . Brandin , led . St . im Seitzerhof , alt 17 . J .
-
Dem Jac
. Zimt
, Handel
. Bed
. s
. K
. beym goldnen
Straußen auf der Freyung , alt 1 . J . -
Dem Jos
. Heß
, Bed
. s
. W
. Bibiana
, beym weissen
Rössel am Salzgr . alt 42 . J .
Vor der Stadt .
-
Joh
. Angerer
, K
. K
. Kalchmesser
, im Kais
.
Brunn=
haus auf der Wieden , alt 33 . J . -
Justus Jneiger
, von der Kais
. Schweitzergarde
, im
Spani . Spital , alt 27 . J . -
Dem Joh
. Rafelsperger
, Burgerl
. Holshandl
. s
. K
.
Phil . bey der Schwan . in der Rossau , alt 1 . J . -
Jos
. Dernberger
, Burgl
. Tischler
, bey St
. Anna in
der Josephst . alt 47 . J . -
Dem Lor
. Burger
, Kichenmusic
. s
. S
. Mich beym
roten Krebsen auf der Laimgr . alt 21 . J . -
Math
. Greis
, Burgl
. Schust
. beyn br
. Hirschen am
Spitalb . alt 74 . J . -
Dem Lor
. Merz
, K
. K
. Reitkn
. s
. K
. Theres
. beym
Adler auf der Laimgr . alt 5 . J . -
Cath
. Zambrain
, led
. St
. beym gold
. Engel in der
Leopoldst . alt 40 . J . -
Dem Franz Kirchmayr
, Kais
. Reitkn
. s
. K
. Joh
. b
3 . Kron . auf der Wieden , alt 1 . J . -
Math
. Schweinzer
, Tagw
. im Lechneris
. H
. zu
Ni=
colstorf , alt 96 . J . - Summa 15 . Person . , darunter 4 Kind .
Den 5 . April . Jn der Stadt .
-
Der Wohledle Hr
. Barthol
. Habit
, Gmnr
. Stadt
Wien Buchhalt . Raitoff . im Kupferschmidis . H .
im tiefen Graben , alt 76 . J . -
Dem Wohledl
. Hrn
. Math
. Zohl
, K
. K
.
Mehlauf=
schlags Einnehmer , s . Fr . Elisab . auf der Mehl=
gruben , alt 36 . J . -
Dem Paul Saurkamerer
, Burgl
. Bierw
. s K
. Paul
,
im Pilgramis . H . in der gr . Dorotheg . alt 7 . v . J . -
Dem Seb
. Withalm
, Burgl
. Schneid
. s
. K
. Vinc
.
im Spitzelkram . H . am Salzgr . alt 5 . v . J .
Vor der Stadt .
- Eva Walserin , Wit . in ihrem H . im Liechtenth . 95 . J .
-
Jos
. Frank
, Trager
, beym roten Hahn am
Himmel=
pfortgr . alt 53 . J . -
Gabr
. Gruber
, Tagw
. beym goldnen Fäßl bey der
Währingerlinie , alt 72 . J . -
Theres
. Mandlin
, Wittwe
, beym grünen Kranz zu
Mätzleinst . alt 45 . J . - Barb . Niklin , im Sonnenhof , alt 66 . J .
- Summa 9 . Pers . darunter 2 . Kind .
Den 6 . April . Jn der Stadt .
-
Der Wohlehrw
.
P
. Cordian Mayer
,
Ord
. Min
.
.S
.
Franc . im Klost . hintern Landh . alt 60 . J . -
Der hochedelgeb
. Hr
. Joh
. Nic
. Dresenreuter von
Teutschenbrunn , Höchst . Brandenb . Culmbach .
Justizraht , im Stephanis . H . am Haidens . 22 J . -
Dem Wohledeln Hrn
. Joh
. Jac
. Biwald
, K
. K
.
alter Leibgarde Adiut . s . Fr . Cath . im Schusteris .
H . in der Römerstr . alt 66 . J . -
Joh
. Reichart
, gew
. Burgl
. Greißler
, im
Aumüll=
neris . H . im Krautgäs . alt 68 . J . -
Jos
. Grieß
, gew
. Arceßist bey der Jnval
. Cassa
, beyn
schw . Thor in der Schenkenstr . alt 38 . J .
Vor der Stadt .
-
Der Wohledelgeb
. Hr
. Philipp v
. Solte
, gew
. K
.
K . Resident in Portugall , beym Rinocero zu Ni=
colstorf , alt 73 . J . -
Marg
. Frankin
, led
. St
. so sich zu Todt gefallen
, ist
vom K . K . Stadt = und Landger . im Kreutzeris . H .
auf der Landstr . beschaut worden , alt 24 . J . -
Dem Sebast
. Hof bauer
, Herrs
. Kutscher
, s
. K Jos
.
im roten H . vorn Schottenth . alt 1 . J . -
Franz Kerschenhamer
, Wais
, beym gold
. Stern zu
Mäzleinstorf , alt 4 . J . - Summa 9 . Pers . darunter 2 . Kind .
AVERTISSEMENT .
Es wird anmit jedermänniglich kund
ge=
macht
, wasmassen Se
. kaiserl
. Majest
. aus
allerhöchst zu den hiesigen Publico allermildest
hegenden Zuneigung Sich allergnädigst
ent=
schlossen
, und verordnet haben
, daß künftighin
und von nun an
, zu allen Zeiten des Jahrs
,
und zu allen Stunden des Tags
, ohne
Un=
terschied jedermann in den Bratter sowohl
,
als in das Stadtgut frey spatzieren zu gehen
,
zu reiten
, und zu fahren
, und zwar nicht nur
in der Hauptallee
, sondern auch in den
Sei=
tenalleen
, Wiesen und Plätzen (
die allzu
ab=
gelegene Orte
, und dicke Waldungen
, wegen
sonst etwa zu besorgenden Unfugs und
Miß=
brauchs alleinig ausgenommen
) erlaubet
, auch
Niemanden vermehrt seyn soll
, sich daselbst
mit Ballonschlagen
, Keglscheiben
, und
an=
dern erlaubten Unterhaltungen eigenen
Gefal=
tens zu divertiren
: wobey man sich aber
ver=
siehet
, daß niemand bey solcher zu mehrerer
Ergötzlichkeit des Publici allergnädigst
ver=
stattenden Freyheit sich gelüsten lassen werde
,
einige Unfüglichkeit
, oder sonstig unerlaubte
Ausschweifungen
, zu unternehmen
, und anmit
zu einem allerhöchsten Mißfallen Anlaß zu
geben
. Wien den 7
. April 1766
.
Copenhagen vom 21 . März .
Von dem am 18
. dieses vor sich
gegange=
nen Leichenbegängnisse Sr
. höchstseel
.
Majestät
, Königs Friedrich des Fünften
,
glorwürdigsten Andenkens
, kann man jetzo
folgende Nachricht ertheilen
:
Zwischen 2
. und 3
. Uhr Nachmittags
,
versammelten sich alle zu dieser Feyerlichkeit
eingeladene Minister
, Cavaliers und
Bedien=
te auf dem königl
. Schlosse
. Um 3
. Uhr
verfügten desselben sich nach der
Schloßka=
pelle
, wo sie von 4
. Hausmarschällen
em=
pfangen wurden
, die jeder Parthey ihre
Plä=
tze anwiesen
. Unten in der Kapelle
, rings
um die königl
. Leiche
, waren die neulich schon
beschriebene königl
. Jnsignien
, ingleichen die
Fahnen
, 17
. an der Zahl
, placiret
. Der
königl
. Stallmeister
, Hr
. Sperling
, mit dem
goldenen Harnisch und Helm angethan
, und
mit einer weissen Feder auf dem Haupte
,
stel=
lete sich mit dem blossen Schwerdt in der
Hand darneben
. Als darauf des Königs
Majestät und die königl
. Familie gleichfalls
angekommen
, und dero Plätze eingenommen
hatten
, begunte der Gottesdienst mit einer
kurzen Trauermusik
, worauf der Hr
. Bischof
und königl
. Beichtvater Harboe die dänische
Predigt hielte
. Hiernächst wurde wieder
musiciret
, wornächst der Herr Hofprediger
Bluhm deutsch predigte
, und dann war
aber=
mals Musik
, nach welcher der Hr
. Professor
Holm eine lateinische Rede ablegte
, und
end=
lich war zum Beschlusse wieder Musik
,
un=
ter welcher die Reichsinsignien nach dem
Zimmer
, wo sie gewöhnlich aufgehoben
wer=
den
, zurück gebracht
, und die aufgestellten
Fahnen von dem Hrn
. Stallmeister
Sper=
ling zu der Proceßionsstelle geführet wurden
.
Die königliche Leiche wurde von 12
.
Ober=
sten
, nämlich 7
. von der Cavallerie und 5
.
von der Jnfanterie ausgetragen
, und zwar
unter einem Himmel
, welchen 4
.
Kammer=
herren trungen
. Zugleich begab sich nun auch
das hohe Leichengefolge
, in behöriger
Ord=
lung
, aus der Kapelle
. Mittlerweile hatten
die Bürgerschaft der Stadt
, die Garnison
,
und die Handwerker bey der Marine
, sich
auf den angewiesenen Plätzen und Gassen
in Parade gestellt
, durch welche hiernächst
die Proceßion
, unter wechselweiser Läutung
mit allen Glocken der Stadt
, Musik und dem
Singspiele von der Frauenkirche
, wie auch
dem Minutenschusse von den bey den
Hol=
men liegenden 2
. königl
. Huckern
, von dem
königl
. Zeughause und den Batterien der
Stadtwälle
, wobey in allem 144
. Schüsse
geschahen
, in nachstehender Ordnung vor
sich gieng
:
1
) Ein Escadron von der Leibgarde zu
Pferde
. 2
) Der älteste Hoffourier zu
Pfer=
de
, in tiefer Trauerkleidung
. 3
) Die
sämt=
liche fürstliche Personen und Minister in
ih=
ren sechsspännigen Trauerwägen
, die von
niederem Range voraus
, und die
Vornehm=
sten zuletzt
. Eines jeden Bediente giengen
in Trauerliberey mit Fackeln voran
. Der
Wägen waren 42
. 4
) 12
. königl
. Pagen
mit ihrem Hofmeister zu Pferde
, in tiefer
Trauertracht
. 5
) Die sämtliche königl
.
Hof=
trompeter und Paucker zu Pferde
, in
Trauer=
liberey
. 6
) Die grosse Blutfahne
, getragen
von einem Major und einem Seecapitain
.
Voran 2
. Stallknechte mit Fackeln
. 7
) Der
königl
. Reisestallmeister
, Herr Kammerherr
von Staffeldt
. 8
) Die andere
Hauptwa=
penfahne mit allen Provinzen und dem
Dan=
nebrogkreuze
, getragen von einen Capitain
.
Voran 2
. Fackelträger
. 9
) Zween
Second=
leutenants mit dem Provincialpferde von
Delmenhorst
. Voran 2
. Fackelträger
. 10
)
Ein Secondleutenant mit der Provinzfahne
von Delmenhorst
. 11
) 2 dergleichen
Leu=
tenants mit dem Provincialpferde von
Ol=
denburg
. 12
) Einer mit der Fahne von
Oldenburg
. 13
) 2
. Secondleutenants mit
dem Provincialpferde von Dithmarschen
. 14
)
Einer mit der dithmarsischen Fahne
. 15
)
2
. dergleichen Leutenants mit dem
Provin=
cialpferde von Stormarn
. 16
) Einer mit
solcher Provinzfahne
. 17
) Ein
Premier=
leutenant von Landstaat
, und ein
Second
=
leutenant vom Seestaat
, mit dem
Provin=
cialpferde von Holstein
. 18
) Ein
Second=
leutenant mit der holsteinischen Fahne
. 19
)
Ein Seekapitainleutenant mit der Fahne von
Dannebroge
. 20
) Das Provincialpferd
von Schleswig
, eben so
, als das holsteinsche
,
geführt
. 21
) Ein Secondleutenant vom
See
=
etat mit der schleswigschen Fahne
. 22
)
Das Provincialpferd der Gothen
, wie die
2
. vorigen geführt
. 23
) Ein
Secondleute=
nant vom See
=
etat mit der gothischen
Fah=
ne
. 24
) Das Provincialpferd der Wenden
,
auf gleiche Weise geführt
. 25
) Ein
Pre=
mierleutenant vom Landetat
, mit der
wendi=
schen Fahne
. 26
) 2
. Premierleutenants
mit dem Provincialpferde der 3
. Kronen
.
27
) Ein dergleichen mit der Fahne
. 28
)
Das Pferd für Norwegen
, geführt wie das
holsteinische
. 29
) Ein Secondleutenant
mit der norwegischen Fahne
. 30
) 2
.
Pre=
mierleutenants mit dem Pferde für
Dänne=
mark
. 31
) Ein Secondleutenant vom
See=
etat mit der Fahne von Dännemark
. 32
)
Die erste Hauptfahne
, getragen von einem
Rittmeister
. 33
) 2
. Premierleutenants von
der Artillerie
, mit dem darzu gehörigen
Pfer=
de
. 34
) 2
. königl
. Bereiter
. 35
) Die
Friedensfahne
, getragen von 3
.
Obristleute=
nants und 3
. Commandeurcapitains
, in
ih=
rer besten Uniform
. 36
) Der königl
.
Stall=
meister Sperling
, auf dem vordersten weissen
Friedenspferde
, mit dem goldenen Harnisch
und Helm
. 37
) 2
. weisse Friedenspferde
,
jedes von 2
. Capitains
, in der Uniform
,
ge=
führt
. 38
) Eine Trauerfahne
, von einem
Obristleutenant und 2
.
Commandeurkapi=
tains
, in ihrer besten Uniform
, getragen
.
39
) 3
. Trauerfperde
, jedes von einem
Ca=
pitain beym Landetat
, und von einem
Capi=
tainleutenant beym See
=
etat
, geführt
. Vor
jedem von allen vorbemeldeten Pferden
wur=
den 2
. weisse Fackeln getragen
. 40
) Hr
.
Marschall Moltke zu Pferde
, mit
überzoge=
nem Marschallsstabe
, und hinter ihm ein
Trupp von 40
. Rangspersonen zu Pferde
.
41
) Jhro Majestät der verwittibten
Köni=
gin Juliana Maria
, Trauerwagen
. Voran
8
. und an den Seiten 4
. Personen von der
königl
. Liberey
, mit Fackeln
. 42
) Des
höchstseel
. Königs Leibwagen
, bey welchem
der älteste Page und Leibdiener voran ritten
.
43
) Der Königl
. 8
=
spännige Leichenwagen
,
deren Pferde mit Königl
. Wappenschildern
an der Stirne und an den Seiten versehen
waren
, von 5 See
=
Capitains und 3 Majors
geführt
. Zur rechten Seite ritte der Hr
.
geheime Conferenzrath Gram
, und zur linken
der Hr
. Stiftsamtmann
, Graf Knuth
.
Ue=
ber dem Königl
. Sarge lag eine schwarze
sammetene Decke mit silbernen Franzen
, und
bordirt mit goldenen Kronen
, dessen Ziepfel
wurden von 4
. Kammerjunkern getragen
.
Die 4
. Kammerherren
, welche den Himmel
getragen hatten
, der nun über den
Leichen=
wagen bevestiget war
, ritten zu den Seiten
der Leiche
. Es folgten auch zu den Seiten
des Leichenwagens 24
. Königl
.
Renteschrei=
ber und andere dergleichen Bediente mit
Fa=
keln
, imgleichen 12
. Trabantendienste
ver=
richtende Premier
=
Lieutenants
, in tiefer
Trauer
, mit überzogenen Partisanen
, die sie
verkehret trugen
. 44
) Der Hr
.
Hofmar=
schall
, Graf von Moltke
, zu Pferde
, mit
bezognen Marschllastabe
, und hinter
dem=
selben ein Haufen von 40
. Rangspersonen
.
45
) Se
. Königl
. Majestät
, deren
lan=
ge Schleppe von dem Herrn
Oberkam=
merer getragen war
, wurden von dem
Herrn Oberhofmarschall und dem Herrn
Oberceremonienmeister zum Wagen begleitet
.
Voran ritte Sr
. Majestät Kammerpage
und Leibdiener
, und zwölf
. Personen der
Königl
. Liberey giengen daselbst mit Fackeln
.
Zunächst an den Seiten des Wagens
gien=
gen 2
. Heyducken
, und neben denselben 12
.
Trabantendienste verrichtende
Premierlieute=
nants
. Zur rechten Seite ritten Se
.
Excel=
lenz
, der Hr
. Oberkammerherr
, und zur
lin=
ken Se
. Excellenz der Hr
. Oberstallmeister
.
46
) Jhro Majestät
, der verwittibten
Köni=
gin Sophia Magdalena Trauerwagen
;
vor=
an und zu den Seiten 12
. Personen von
kö=
nigl
. Liberey mit Fackeln
. 47
) Sr
. Königl
.
Hoheit des Prinzen Friderichs
Trauerwa=
gen
. Zu den Seiten ritten der Hr
.
gehei=
me Rath
, Graf Scheel
, und der Hr
.
Mar=
schall v
. Ranzau
. Voran ritten
Kammerpa=
gen
, und giengen 8
. Libereybediente mit
Fa=
ckeln
. 48
. 49
. und 50
) Jhro Königl
.
Ho=
heiten
, der Kronprinzeßin
, der Prinzeßin
Louise und der Prinzeßin Charlotta Amalia
Trauerwägen
. Vor jedem derselben giengen
8
. Libereybediente mit Fackeln
. 51
)
End=
lich schloß den Zug ein Eskadron von der
Leibgarde zu Pferde
.
Diese Proceßion gieng solchergestalt unter
gedämpftem Tone von Paucken und
Trom=
peten von dem Schloß aus
, über der Stadt
vornehmsten Plätze und Gassen
, wo die
auf=
gestellten Posten der Bürgerschaft
,
Garni=
son ꝛc
. die Trommel mit gedämpftem
Lau=
te
, bis die königlichen Leiche und die
kö=
nigl
. Personen vorüber waren
, rührten
, durch
das Westerthor hindurch
, bis zu dem
soge=
nannten Königsthore
, wo die Proceßion eben
vor Mitternacht anlangte
. Hier begab sich
die Proceßion auseinander
: Die reitende
Truppe
, Renteschreiber
, Pagen
, Trompeter
,
und diejenigen
, welche die Fahnen und
Pro=
vinzpferde führten
, wendeten sich ab in die
Allen
, anstatt daß das fahrende Gefolge auf
dem Wege blieb
. Der fürstlichen Personen
und königl
. Minister Wägen beobachtete die
vorige Ordnung nicht eher wieder
, als bis
sie den 19ten
, Morgens
, in Rothschild
an=
kamen
, wohin sich auch Se
. Majestät der
König begaben
, und wurde daselbst noch
et=
was geruhet
. Die königl
. Leiche ward
in=
zwischen von 30
. Mann Reuterey
, unter
Anführung eines Majors und eines
Leute=
nants
, escortiret
. Vor derselben ritten 24
.
Stallbedienten mit Lanternen und Fackeln
.
Unterweges ward an allen Orten
, wo man die
Königl
. Leiche von den Thürmen sehen
konn=
te
, so lange man dieselbe im Gesicht hatte
,
mit den Glocken geläutet
.
Bemeldeten 19ten
, des Vormittags um
10 Uhr
, paradirte die ganze Bürgerschaft in
Rothschild in den Gassen
, durch welche die
Königl Leiche zur Domkirche
, unter Läutung
aller Glocken des Orts geführet wurde
. Bey
der Domkirche hatten 2
. Compagnien
Rei=
ter die Wache
. Die Proceßion geschahe in
derselben Ordnung
, wie sie des Abends
vor=
her hier
, in Copenhagen geschehen war
,
aus=
genommen
, daß die bemeldete reitende Trupps
,
nebst den Fahnen und Pferden
, die sich nach
den Alleen abgewendet hatten
, nicht zugegen
waren
, und auch
, weil es itzo Tag war
, keine
Fackeln dabey getragen wurden
.
Jn der Domkirche empfiengen Se
. Königl
.
Maj
. und das anwesende Gefolge die hohe
Leiche
, unter einer Trauermusik
, welche so
.
lange
, bis alles vorüber war
, währte
. Die
Königl
. Leiche
, der Himmel und die Zipfel des
Leichentuchs wurden
, wie bey der
Austra=
gung aus der Copenhagener Schloßkapelle
,
getragen
; und 12 Trabantendienste
verrich=
tende Premier
=
Lieutenants giengen dabey
rings umher
. Voran traten Se
. Excellenz
,
der Hr
. Ober
=
Hofmarschall mit dem
Mar=
schallsstabe
, und auf den Seiten der Hr
.
Ober
=
Jägermeister
, und der Hr
.
Stiftsamt=
mann
, Graf Knuth
.
Sobald die königl
. Leiche auf die
erstge=
dachte Weise Sr
. Majestät dem König
vorü=
ber getragen war
, trat der Herr
Oberhof=
marschall zurück
; worauf der König selbst
folgeten
, und alsdann kam das ganze
Ge=
folge
.
Jn dem königl
. Begräbnisse waren die
nöthigen Leuchter
, mit Flor und Schildern
be=
hangen
; und da wurde nun die Königl
.
Lei=
che auf eine mit Kronen bordirte
, und mit
silbernen Franzen besetzte sammetene Decke
niedergesetzt
.
( Das Uebrige künftig . )
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
,
geben hiemit durch dieses offene Edict
jedermän=
niglich zu vernehmen
, wasgestalten wir über
fer=
ner schriftlich beschehenes Anlangen und dienst
.
Bitten Hrn
. Franz Joseph Seeger
J
. U
. D
als
gerichtl
. aufgestellt
=
Horwartischen
Curatoris ad
actum
unterm 15
. März in ein nochmaliges
Lici=
tationsedict jedoch mit Präsigirung eines 14
.
tä=
gegen Termins
) gewilliget
, und verordnet haben
,
daß die Horwartische in der Leopoldstadt ligende
zwey Häuser
, das eine in der Sterngassen
, das
an=
dere in der Fuhrmannsgassen
, samt Garten
,
noch=
malen offentlich ausgefeilet
, und dem
Meistbieten=
den verkaufet werden sollen
, da an hierin der
19
. Monatstag April laufenden 1766sten Jahrs
zur Tagsatzung bestimmet worden ist
, als wird ein
solches hiemit jedermann
, wer etwann diese
Häu=
ser samt Garten käufl
. an sich zu bringen gesinnet
ist
, mit diesem Edict zu dem Ende kund und zu
wissen gemacht
, damit ein sich hervorthuender
Kaufer bey obbemelt
=
bestimmten
Licitationstag=
satzung fruhe um 9
. Uhr
, oder da wir selbigen Tags
etwann anderer Geschäften halber nicht zu Rath
sitzeten
, den nächst darauf folgenden Rathstag vor
uns zu erscheinen
, und sich bey unser und
Ge
=
meiner Stadt Pupillenraitkammer
, durch den
da=
selbstigen Amtsschreiber anmelden lassen möge
,
allwo sodann das Weitere behörig tractiret werden
solle
.
Von des Hochfürstl
. Erzbistums wienerischen
Gerichts wegen
, wird durch gegenwärtig offenes
Edict jedermänniglich
, sowohl An
= als
Abwesen=
den
, deme daran gelegen
, kund und zu wissen
ge=
macht
: Es habe dasselbe nothwendig zu seyn
be=
funden über des Peter Lienhard Müllnermeisters
zu Möllerstorf
ad Cridam
gediehene Vermögen
ei=
nen ordentlichen Concurs anzuordnen
, und dessen
sammentliche sowol in
= als ausser Land befindliche
Glaubigere zur Anmeld
= und zugleich Liquidirung
ihrer an erstermelten Peter Lienhard zu stellen
ha=
bender Sprüchen und Forderungen einzuberuffen
,
zu welchem Ende der 27
. des künftigen Monats
May fruhe um 8
. Uhr zur gewönlichen Tagsatzung
für die erst
= andert
= und dritte
, auch allendliche
Frist
sub clausula
præclusi
anberaumet worden
.
Solchemnach werden alle und jede
, welche an
ob=
erwehnten Peter Lienhard
ex quacunque causa
vel titulo
Sprüche und Anforderungen haben
, oder
zu haben vermeinen
, an obbestimmten Tag und
Stund in des Hochfürstl
. Erzbistums Wien
Hof=
meisteramte allhier entweders selbst persönlich
,
oder durch hierzu genugsam gevollmächtigte
Ge=
walttragere alsogewiß zu erscheinen
, ihre etwann
habende Sprüche und Anforderungen nebst
Mit=
bringung der diesfällig
= und zugleich auf
behöri=
gen Stempelpapier in glaubwürdigen Abschriften
einzulegen kommenden Liquidations
= und respect
.
Legitimationsdocumenten gehörig anzumelden
ha=
ben
, wie im widrigen die nicht erscheinend
=
Lien=
hardische Glaubigere von sothaner Concursmassa
gänzlichen ausgeschlossen
, und denenselben das
ewige Stillschweigen auferlegt
, die nicht rechtl
.
Liquidirend
= oder sich nicht genugsam
Legitimi=
rende hingegen abgewiesen werden sollen
. Wornach
sich ein jeder
, deme daran gelegen
, zu richten
, und
seinem Recht bestens zu invigiliren wissen wird
.
Wir Burgermeister und Rath der Stadt Wien
,
geben den Erben und nächsten Anverwandten der
weil
. Theresia Herlin
, verwittibt gewesenen
Land=
schulmeisterin hiemit zu vernehmen
: Es wäre
ebenbesagte Herlin bereits unterm 26
. April 1764
.
ohne Zurucklassung einer letztwilligen Verordnung
allhier verstorben
; da nun von ihren Erben und
nächsten Anverwandten eigentlich nichts kann in
Erfahrung gebracht werden
, so ist für nöthig
be=
funden worden
, dieselben durch ein öffentliches
Valvaledict zu Richtigstellung der diesseitigen
Ver=
lassenschaftsabhandlung einzuberufen
. Es haben
dahero alle diejenigen
, welche zu obgedachter
Her=
lischen Verlassenschaft als rechtmäßige Erben und
nächste Anverwandten sich zu legitimiren vermögen
,
auf den 4
. künftigen Monats Junii dies Jahrs bey
unser und gemeiner Stadt Pupillenraitkammer
entweder persönlich selbst
, oder durch einen hierzu
hinlänglich bevollmächtigten Gewalthabere sich
also=
gewiß anzumelden
, und behörig zu legitimiren
,
wie im widrigen
, was Rechtens ist
, fürgekehret
,
und die Verlassenschaft dem
uxorio
und
manda-
tario nomine
darum supplicirenden Franz Serin
ohne weitern Rucksicht auf dieselben
eingeantwor=
tet werden solle
. Welches man durch dieses ofene
Edict hiemit kund und zu wissen machen wollen
.
Von der gräflich Wallseggischen Herrschaft
Schottwien aufgestellten
Judicii Delegati
wegen
,
wird all und jeden
, so an des weil
. Hrn
. Franz
Gottlieb Wibmer
, K
. K
. Gränitzmautheinnehmer
,
und behausten Burger des Hochgräfl
.
Wahlseggi=
schen Markts Schottwien seel
. hinterlassenen
Ver=
mögen einige Sprüche und Anforderungen haben
,
oder zu haben vermeinen
, durch dieses offene Edict
kund und zu wissen gemacht
: Es habe die
Noth=
durft erheischet
, über des ersagten zu Schottwien
mit Hinterlassung vieler Schulden verstorbenen K
.
K
. Gränitzmautheinnehmers
, und behausten
Bur=
gers
, Hrn
. Franz Gottlieb Wibmer seel
.
ad Cridam
gediehene Verlassenschaft ein ordentliche
Concurs=
handlung anzuordnen
, und zu dem Ende alle
so=
wohl in
= als ausser Land befindliche Creditores
per
Edicta ad Valvas ad liquidandum sub clausula
præclusi
einzuberuffen
, annebens auch dessen
sam=
mentliches Verlassenschaftsvermögen
, bestehend in
einem Haus
, so ein Viertl Lehen in dem Hochgräfl
.
Wahlseggischen Markt Schottwien
, samt
Haus=
äckerl
, Tisch
, Kästen
, Bethstätte
, Bethgewand
,
Leinwäsch
, Bilder
, und andere Geräthschaften
li=
citando zu verkauffen
; Da nun auf Anlangen des
gerichtl
. verordnet Franz Gottlieb Wibmerischen
Curatoris ad Lites
, Hrn
. Franz Xaverii Leonhard
Högg
,
J
. U
. D
.
auch K
. K
. Hofkriegsraths
= und
Ge=
richtsadvokatens
, in Ausfertigung deren hierzu
er=
forderlichen Edicten gewilliget
, und hierzu der 17
.
künftigen Monats May Fruhe um 8
. Uhr
pro 1mo
,
2do
, 3tio
, ac ultimo Termino
bestimmet worden
;
Als werden sowohl diejenige
, welche obbemeltes
Haus
, Grundstück
, und Mobilien
, ganz oder zum
Theil zu kauffen gedenken
,
ad tractandum &
con-
cludendum
, als auch alle und jede
, sowohl in
= als
ausser Land sich befindliche Gottlieb Wibmerische
Glaubigere
, an obbemeldten Tag und Stund bey der
Gräfl
. Wälseggisch
. Herrschaftskanzley zu
Schott=
wien entweder selbst persöhnlich
, oder durch
genug=
sam Bevollmächtigte wohl instruirter erscheinen
,
und ihre Forderung anmelden
, zugleich aber auch
alsogewiß liquidiren
, als im widrigen die
Anwe=
sende mit ihren Liquida⟨t⟩ionsbehelfen angehöret
,
der Claßificationsverlaß
ex Officio
abgefasset
, und
die nicht angemeldte oder nicht liquidirende
Gott=
lieb Wibmerische Creditores von dieser
Concurs=
massa abgewiesen
, und ihnen das ewige
Stillschwei=
gen auferleget werden solle
.