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Wiener Zeitung.

Nr. 47, 13. Juni 1795

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[1]

Sonnabend, den 13. Junius 1795.


Jnländische Begebenheiten.

Wien.

Dienstags den 9. d. M. Rachmittags
um 4 Uhr, hielt der päpstliche Hr.
Nunzius am hiesigen Hofe, Monsignor
Ruffo, seinen öffentlichen Einzug in die
Stadt. Derselbe wurde von dem K. K.
Oberschofmarschall, Fürsten v. Kaunitz=
Rietberg, in dem Fürstl. Schwarzenber=
gischen
Gartenpallaste abgehohlet und durch
das Kärntnerthor, und die Kärntnerstrasse,
über den Stock am Eisen Platz, den Gra=
ben
und Kohlmarkt, durch die Herrngasse
über die Freyung auf den Hof, zur päpstl.
Nunziatur eingeführer. Der Zug ging in
folgender Ordnung: Voraus ritten 2 Ein=
spänniger
, darauf folgten die herrschaftli=
chen
sechsspännigen Wögen in deren jedem
2Hausoffizier fassen und nebenher 2 Be=
diente
in Galalivree giugon, nähmlich:

die Wägen der K. K. Kämmerer: 1) des
Grafen v. Mansfeld, 2) des Fürsten Aloys
v. Liechtenstein und 3) des Fürsten von
Schwarzenberg; der K. K. geheimen =
the
, 4) des Grafen v. Rottenhann, 5)
des Grafen v. Trautmansdorf, 6) des
Grafen v. Seilern, 7) des Grafen v.
Kollowrath, 8) des Fürsten v. Raunig=
Rietberg, 9) des Fürsten v. Rolleredo,
10) des Fürsten Adam v. Auersperg, und
11) des Fürsten v. Starhemberg, als er=
sten
Obersthofmeisters.

Nach letzterem Wagen folgte 12) der
sechsspännige K. K. Hofwagen, in welchem
der K. K. Truchseß, Jgnaz Edler von Mens=
hengen
, mit drey Edelleuten des Hrn.
Nunzius saß. Nebenher gingen des erstern
Bediente in Galalivree. Darauf kamen die
Livrebedienten des obersten Hofmarschalls
und des päpstl. Hrn. Nunzius paarweise.

[2]

in Gala; 13) folgte der K. K. sechsspän=
nige
Hofwagen, in welchen der päpstl.
Hr. Nunzius und der K. K. oberste Hof=
marschall
lassen. Diesen Wagen begleite=
ten
4 K. K. Leiblakeyen. Unmittelbar dar=
auf
ritten 3 Hoffonrier, dann der Stall=
meister
des Hrn. Nunzius und sechs Pa=
gen
; dann kamen 14) der erste sechsspän=
nige
Wagen des Hrn. Nunzius leer, 15)
der Wagen des hiesigen Hrn. Kardinal Erz=
bischofs
mit dessen Kammermeister und Edel=
leuten
, endlich 16) 17) 18) drey sechs=
spännige
Wägen des Hrn. Nunzius, in de=
nen
Edelleute und Hausoffizier fassen.

Mittwoch um 10 Uhr Vormittags hatte
der päpstl. Hr. Nunzius bey Se. Majest.
dem Kaiser und der Kaiserin, darauf bey
der Erzherzoge Karl und Joseph, wie auch
bey der Erzherzoginnen Klementina und
Amalia K. K. H. H. öffentliche Audienz,
wozu derselbe von dem K. K. Kämmerer,
des heil. röm. Reichs Erb=Schatzmeister,
Grafen Prosper v. Sinzendorf, als be=
stellten
Kommissar mit der K. K. Hof=
Equipage abgehohlet, nach Hof geführet,
und begleitet wurde. Bey Ankunft des
Hrn. Nunzius paradirte die Leibgarde zu
Fuß, und die beyden adeligen Leibgarden;
er wurde von den K. K. Hofämtern ge=
wöhnlichermassen
empfangen und nach der
Audienz bis zum Ort des Empfangs zu=
rückbegleitet
. Der K. K. Hr. Kommissar
wurde von dem päpstl. Nunzius mit dem
gewöhnlichen Zeremoniel in seiner Behau=
sung
empfangen und so auch bey der Ab=
fahrt
entlassen.

Durch ein Kobinetsschreiben vom 10.
d. M. sind nachstehende freywillige Kriegs=
beyträge
, welche Sr. K. K. Maj. unmit=
telbar
zu Handen gebracht worden sind,
mit höchstdero huldvollesten Dankbezeugung,
an das Directorium gelanget:

Guld. Kr.

Von dem italienischen Sprach=
lehrer
, Giovani Nedoliz 3

Von Anton Gyertyanfy, Han=
delsmann
zu Klausenburg,
und Beysitzer des Wechsel=

Guld. Kr.

Appellatorii in Siebenbürgen,
in seinem und seiner Brüder

Nahmen.... 1000

Von einem Ungenannten.. 1500

Von dem Hofagenten Rauten=
strauch
für dieses Jahr. 100

Von einem Ungenannten. 23 6

Für die durch Feuer verunglückten Un=
terthanen
in Stranzendorf, in N. Oe. V.
U. M. B. ist die Sammlung milder Beyträ=
ge
durch einen Ausschuß der bürgerl. Schnei=
dermeister
in der Stadt, in den magistra=
tischen
Vorstädten aber durch die Hausei=
genthümer
vorgenommen worden, und hat
einen Betrag von 442 Guld. 41 Kr. 1 Dr.
in das städtische Steueramt eingebracht.

Nach Berichten aus Ofen, vom 3. Ju=
nius
, sind an diesem Tage, früh um 6
Uhr, Alexander Szolarcfik und Paul Oez,
welche vorzügliche Theilnehmer und Mit=
wirker
der entdeckten staatsverrätherischen
Verschwörung waren, nach dem über sie
gesprochenen Urtheil auf der Generalwiese
mit dem Schwerte hingerichtet worden.
Während der Hinrichtung wurde nachste=
hendes
in deutscher und ungarischer Spra=
che
vertheilet:

„Da die erledigten Prozesse der übrigen
zum Tode verurtheilten dreyzehn Theilneh=
mer
, und Mitwirker der ruchlosesten Ver=
schwörung
im Jahre 1794 zu Pest, wovon
das Haupt Jgnaz Joseph Martinovics
sammt seinen Oberaufsehern bereits den 20.
May l. J. hier in Ofen mit dem Schwert
hingerichtet wurde, und wovon die schwärze=
ste
Absicht dahin ging, mit vereinigten Kräf=
ten
die Grundfeste des Staats, die Gesetze,
umzuwerfen, den Thron und die königliche
Macht umzustürzen, die öffentliche Sicher=
heit
zu untergraben, das Leben sowohl, als
das Eigenthum unzähliger Menschen auf
das Spiel zu setzen, und die Grundsätze der
Religion und der bürgerlichen Ordnung zu
vernichten, Sr. K. K. Apost. Majestät im
Wege der Gnade allerunterthänigst vorge=
legt
wurden; geruheten Allerhochstdieselben
das wider den Alexander Szolarcsik, ehe=

[3]

mahligen Notar der königl. Gerichtstasel,
und Paul Oez, beyder Rechten geschwor=
nen
Advokat, als durch unumstößliche Ur=
kunden
überwiesene Verbrecher der beleidigten
Majestät und Staatsverräther, nach den
bestehenden Landesgesetzen gesprochene To=
desurtheil
, anderen ihres Gleichen zum war=
nenden
Beyspiel, ihnen selbst aber zur wohl=
verdienten
Strafe, um so mehr in seiner
vollen Kraft zu lassen, als sich dieselben
durch ihre schon in der ersten Jugend ver=
dorbene
Denkungsart, und höchst gefähr=
liche
Grundsätze einer anzuhoffenden Bes=
serung
unfähig, und dadurch der allerhöch=
sten
Gnade unwürdig gemacht haben: hin=
gegen
aber die übrigen hier Eingangs er=
wähnten
von den Gerichtsstellen zur gleichen
Strafe verurtheilten Mitverbrecher aus be=
sonderer
Allerhöchsten Milde sowohl in Rück=
sicht
des verwirkten Lebens, als der Ein=
ziehung
ihrer Güter zu begnadigen, und
diese Strafe in ein zeitlich unbestimmtes
Gefängniß umzuändern."


Ausländische Begebenheiten.

PortugalI.

Die feyerliche Taufe des neugebornen
Prinzen von Beira, ist am 4. April zu
Quelus mit grossem Gepränge vorge=
nommen
worden. Der päpstliche Nunzius
verrichtete sie, im Nahmen des Papstes.
Der Hof, der gesammte Hosstaat, die ein=
heimischen
uns auswärtigen Minister, der
Adel und die vornehmste Geistlichkeit wohn
ten in Gala bey. Der Prinz erhielt die
Nahmen Anton, Franz, Pius, Bene=
dictus
⁊c.

Der Prinz von Brasilien hat bey dieser
Gelegenheit viele Gnadensbezeugungen er=
theil⟨e⟩t
, Beförderungen vorgenommen, und
unter andern verfüget, daß alle Erstgebor=
nen
von titulirten Herren, den Titel des
Baters, nach dessen Tode annehmen können,
ohne darüber eine neue Königl. Verleihung
anzusuchen.

Der Portugiesische Handel ist wieder sehr

thättig geworben. Es sind seit kurzem ver=
schiedene
beträchtliche Transporte im Tajo
eingelaufen, und am 1. April ist eine Por=
tugiesische
Kauffahrthey=Flotte von 48
Schiffen, unter Bedeckung von 3 Fregaten,
nach den verschiedenen Häfen von Amerika
urd Asien abgesegelt.

Die Kriegsflotte wird auf Königl. Be=
fehl
abgetackelt, und alle Englischen See=
offizier
, welche auf derselben zu dienen,
nach Lissabon gekommen waren, haben ih=
ren
Abschied, mit Beybehaltung ihrer Titel
und des halben Soldes, erhalten.

Spanien.

Aus Madrid wird unter dem 12. May
geschrieben: „Obschon auch hier sehr vieles
von Friedens=Unterhandlungen mit Frank=
reich
gesprochen wird, so scheint es doch,
daß wir noch einen sehr blutigen Feldzug
vor uns haben. Derselbe ist in Katalo=
nien
bereits eröffnet worden, woher wir
die Nachricht von einem Treffen erhalten
haben, das der General Urrutia den Fran=
zosen
geliefert hat, das aber, so viel wir da=
von
wissen, von einem unentschiedenen Aus=
gange
war. Auch aus Biscaya und Na=
varra
vernimmt man, daß die Franzosen
daselbst sehr bedeutende Anstalten machen
um Pampluna förmlich anzugreifen. Jn=
dessen
wendet der Fürst Sangro, dem die
Vertheidigung dieses Platzes anvertrauet
ist, alle Mittel an, um ihn tapfer zu ver=
theidigen
und die Absichten der Feinde zu
vereiteln.

Jm ganzen Reiche wird die verordnete
Aushebung zur Verstärkung der Armeen,
auf das eifrigste fortgesetzt.

Der General Urrutia hat bey seiner Ar=
mee
verschiedene wiese und strenge Gesetze
gemacht, um eine genaue Mannszucht ein=
zuführen
. Er läßt auch durch die Armee=
Kapellane, welche insgesammt aus dem
Kapuziner=Orden sind, unter dem Landvol=
ke
predigen, und es zur Pflicht auffor=
dern
, allgemein die Waffen zu ergreifen,
um die Religion und den Staat zu ver=
theidigen
.

[4]

Die zwey Flottenführer Langara und
Gravina befinden sich vereint in den Ge=
wässern
zwischen Collioure und Rosas, wo
ihre vereinte Macht aus 26 Linienschiffen
und 4 Fregaten besteht.

Jm Hafen von Cadix sind zwey Kriegs=
schiffe
, Europa und San Carlo, aus
Vera=Crux und Havana kommend, einge=
laufen
, welche an barem Gelde 9,773,589
Plaster überbrachten.

Jtalien.

Nach Berichten aus Turin vom 29.
May, haben die Franzosen bey Valdieri,
in der Grafschaft Tenda, Vieh eingetrie=
ben
, sind aber von den durch die Sturm=
glocke
zusammenberufenen bewaffneten
Bauern überfallen worden, die ihnen nicht
nur alles geraubte Vieh abnahmen, son=
dern
auch noch 63 Gefangene einbrachten.

Am 16. May machte man einen Versuch
die Franzofen bey Briga und Tenda zu
überfallen. Es rückten zu dem Ende bis
5000 Mann, theils Soldaten, theils Mi=
lizen
, in drey Kolonnen, über Limone
und die umliegenden Anhöhen vor; sie fan=
den
aber die Feinde allenthalben so gut auf
ihrer Hut, so stark verschanzt und so zahl=
reich
, daß die Piemonteser nach einigen ein=
zelnen
Schüssen sich wieder zurückzogen.

Dagegen haben die Franzosen am 21.
versucht, im Thale von Limone vorzu=
bringen
, und haben mit 700 Mann, in
3 Kolonnen getheilt die Piemontesischen Po=
sten
angerissen. Zwey von diesen Kolo nen
gingen über die Anhöhen von Buffa und
Morel, und machten ein sehr lebhaftes
Feuer, welches jedoch von den Piemonte=
sern
standhaft ausgehalten und erwiedert
wurde. Jnzwischen warf sich die dritte
Kolonne auf das Dorf della Parris, und
fing an zu fouragiren; aber die Nizzardi=
schen
Jäger eilten sogleich herbey und grif=
fen
diese Kolonne so entschlossen an, daß
sie mit Verlust mehrerer Todten und 5 Ge=
fangener
zurückweichen mußte, womit also
das ganze Vorhaben des Feindes vereitelt
war.

Bey dem Ueberfalle von Col de Monte,

am 12. May, sind, ausser den Gebliebe=
nen
, 9 Offizier und 230 Gemeine, gefan=
gen
, und 63 versprengt worden; die Fein=
de
haben auch 3 Kanonen, 12 Espingar=
den
, sammt den Munizions=und Getreide=
Magazinen erobert. Einige Tage nachher
hat man versucht die Franzosen von den
eroberten Posten wieder zu vertreiben; das
Tressen dauerte durch mehrere Stunden und
war sehr hartnäckig, die Piemonteser konn=
ten
aber ihre Absicht nicht erreichen, und
mußten sich begnügen das weitere Vor=
bringen
des Feindes zu verhindern. Der
Herzog von Montserrat hat daher neue
Verstärkung verlangt.

Frankreich.

Nach den neuesten Berichten aus Paris
vom 27. und 28. May ist die Ruhe in
dieser Stadt zwar hergestellt, aber doch
immer nur so weit, als es durch die ge=
waltsamen
Mittel möglich ist, die von der
Konvent. angewendet werden mußten, um
sich, oder vielmehr die nun in derselben
herrschend gewordene Partey aufrecht zu
erhalten. Daher dauern auch die Verhaft=
nehmungen
, die Hinrichtungen, und die
Gräuel aller Art, wovon Paris seit so
vielen Jahren der Schauplatz ist, noch im=
mer
fort, und man hat sich neuerdings
genöthiget gesehen, eine Menge unbedacht=
samer
Maßregeln, welche der Sturm der
Revoluzion erzeugt hat, aufzuheben, die
Bürger zu entwaffnen, und insbesondere
die Revolutions=Waffen, die Piken, zu
verbannen. Jndessen geht es in vielen
anderen Städten um nicht viel besser als
in Paris zu, und die Nachrichten aus
Toulon zeigen, daß diese Stadt in einem
erklärten Aufruhr ist, die Empörer auch
sogar der Flotte sich bemeistert haben, eben
da sie auslaufen sollte.

Schon am 23 Morgens liessen die Aus=
schüsse
eine grosse Menge Kavallerie nach
Paris kommen; diese stieß zu 20,000 frey=
willigen
Bürgern, und zog mit ihnen in 2
Kolonnen nach der Vorstadt St. Antoine.
Man überraschte die Einwohner derselben,
und nahm ihnen 2 Kanonen ab, aber

[5]

bald darauf sperrten sie die Strassenketten,
verrammelten die Gässen, und thaten alles
um sich zu wehren. Als sie aber endlich
einsahen, daß ihr Widerstand vergeblich
seyn würde, indem gewiß drey Viertel
von Paris gegen sie marschierst wären,
und überdem der Brodmangel sie bald hät=
te
bezwingen müssen, so gaben sie nach,
und lieferten die Anstifter des Aufruhrs und
den Schlossergesellen aus, der Feraude
Kopf in der Konvention auf einer Pike
getragen hatte. Jhr Prozeß dauerte nicht
lange; ohne alle weitere Untersuchung wur=
den
sie guillotiniret. Das Dekret, wel=
ches
die Konv. gegen die Einwohner der
St. Antonius=Vorstadt erlassen hatte, lau=
tet
folgendermassen:

Die National Konv. in Erwägung, daß
die Aufrührer der Antonius=Vorstadt, am
20. May zuerst gegen die Konv. marschirt
sind, und Kanonen gegen sie aufgepflanzt
haben, daß die Ruhestöhrer einen Theil
des Volks gegen den andern aufzuwiegeln,
und auf das neue Frankreich mit dem Trau=
erflor
, den die Konvent. erst zerrissen hat,
zu bedecken suchen; daß ihre Absicht ist, den
glücklichen Zeitpunkt der Konstitution und
des Friedens zu entfernen, und die Herr=
schaft
der Anarchie zu verlängern; daß der
Repräsentant Feraud in dem Heiligthum
der Gesetze von den Aufrührern ermordet,
und andere Repräsentanten von ihnen thät=
lich
mißhandelt, daß einer der Mörder
mit Gewalt den Händen der Gerechtigkeit
entrissen worden ist ⁊c. dekretiret, daß die
Einwohner der Antonius=Vorstadt aufge=
fordert
werden sollen, sogleich die Mörder
der Nationalrepräsentanten, und nahment=
lich
den Mörder des Repräsentanten Feraud,
so wie ihre 6 Kanonen auszuliefern. Jm
Fall der Weigerung sollen sie als Rebellen
angesehen werden, alle Sektionen von Pa=
ris
gegen sie marschiren, und die Brodaus=
theilungen
in den aufrührerischen Sektionen
gänzlich aufhören. Gegenwärtiges Dekret
soll gedruckt, in Paris angeschlagen, und
durch ausserordentliche Kourier in die De=
partemente
geschickt werden ⁊c,

Jm Verfolge der Sitzung versicherte Roux,
daß in diesem Augenblicke die Subsitenz von
Paris völlig gesichert sey, und 200,000
Centner Getreide an einem Orte beysam=
men
lägen, von woher sie ohne alle Verhin=
derung
und Gefahr nach Paris gebracht
werden könnten. Dann erschien Sieyes,
der so eben aus Holland angekommen war,
stattete einen weitläuftigen Bericht über den
mit dieser Republik geschlossenen Frieden
ab, und versicherte, daß die Repräsentan=
ten
von Holland ihn schon ratisizirt hätten,
und die andern Staaten ihn gleichfalls ge=
nehmigen
würden. Sieyes las hierauf un=
ter
den lebhaftesten Freudensbezeigungen den
Friedenstraktat selbst ab, und die Versamm=
lung
verordnete, daß derselbe gedruckt in
Paris angeschlagen, in die ganze Republik
verschickt, und nach 3 Tagen erörtert wer=
den
soll.

Eine Deputation aus der Vorstadt St.
Antoine verlangte vorgelassen zu werden,
allein Bourdon (de l'Oise) sagte: „Das
Blut unsers Kollegen verbiethet ench, Ver=
gleichs
=Unterhandlungen anzuhören; dann
erst, wenn diese Elenden ihre Kniee vor dem
Gesetz gebeugt haben, dann könnt ihr ihnen
Gehör geben." Vielmehr verlangte er, daß
obgedachte Deputation verhaftet werden soll=
te
; allein während man darüber berath=
schlagte
, hatte sich dieselbe fortgeschlichen.

Der Sicherheits=Ausschuß zeigte an,
daß eine Bande von 8 bis 10 Personen,
ihres Elendes überdrüßig, sich unter ein
Detaschement der Nationalgarde mischen,
in den Konventionssal bringen, und den
Präsidenten, und wen sie finden könnten,
ermorden, endlich sich selbst umbringen
wollten. Eine grosse Menge rief: Das
wollen wir sehen! und die Konvenzion ging
über diese Nachricht weg. (Alle Deputirte
sind nunmehr mit Säbeln bewaffnet.) An=
güis
zeigte endlich an, daß gegen die Vor=
stadt
St. Antoine das Dekret vollzogen
worden sey, und man die Kanonen dersel=
ben
und viele Anführer der Rebellen bekom=
men
habe. Clauzel verlangte, und die
Konvenzion dekretirte, daß alle verdächtige

[6]

Bürger entwaffnet werden sollen, und keine
Weibsperson überhaupt bey einer politi=
schen
Versammlung mehr zugelassen werde.
Der aus der Vorstadt St. Antonie zurück=
kommenden
Armee schiekte die Konvent. eine
Kommißion von 24. Mitgliedern entgegen,
um ihr Glück zu wünschen, dem General
den Bruderkuß zu geben, und zu versichern:
daß die Konvention nicht aufhören werde,
sich mit der Wohlfahrt des Volks zu be=
schäftigen
, Freron zeigte an: Die Armee
sey von 4 Deputirten angeführt, auf die
Vorstadt St. Antoine marschiret. Als sie
an das Haus des Beaunmarchais gekom=
men
wäre, hätte man 4 Kanonen aufge=
pflanzt
, und gegen die Armee gerichtet ge=
funden
; allein die Rebellen hätten es nicht
gewagt, Widerstand zu thun; man habe
ihnen eine Stunde Bedenkzeit gegeben; die
guten Bürger hätten sogleich die Anführer
angegeben und ausgeliefert.

In der Sitzung am 24. May sagte
Clauzel, es sey auffallend, daß die Ron=
venton
die geringeren Verbrechen mit dem
Tode, die grösseren Bösewichte aber, die
Frankreich mit Blut überschwemmt hät=
ten
, bloß mit der Deportation bestrafe.
Er verlangte, man solle einen Kurier
nach Oleron abschicken, und den Barre=
re
, Collot und Billaud, wenn sie noch
nicht eingeschifft seyn, nach Paris zurück=
bringen
und von der Kriegskommißion
richten lassen. Auch Bourdon und =
bois
=Crance unterstützten diesen Antrag,
und die Konvention dekretirte: 1) Das
Dekret, welches den Barrere, Billaud,
Collot und Vadier verdammte, ist aufge=
hoben
. 2) Die 3 erstern sollen von dem
peinlichen Gericht des Departements der
untern Charente gerichtet werden. Der
Gesetzgebungs=Ausschuß soll Morgen ihre
Anklageacte vorlegen. 3) Der ehemahlige
Minister Pache, sein Schwiegersohn An=
doin
, der Minister Bouchotte, der Adjunkt
desselben, Daubigny, wie auch Clemence,
Marchand, Heron und Hassenfratz, sollen
vor das peinliche Gericht der Departements
der Eure und Loire gebracht werden.

Die Konvention erließ auch den Befehl,
daß der Deputirte Forestier verhaftet wer=
den
soll, weil sein Betragen während der
Rebellion nicht patriotisch schien. Auch
wurde verordnet, den Deputirten Lavalle
und den General Roßignal, welche beyde
in der Vendee übel gehauset, in Verhaft
zu nehmen, deßgleichen auch den Depu=
tirten
Pautrizel, weil er während des
Aufruhrs verdächtige Reden geführt habe.

Großbritannien.

Die Admiralität hat von dem im Kanal
kreutzenden Sir Sidney Smith die Nach=
richt
erhalten, daß er eben einer kleinen
Französischen Flotte von Linienschiffen und
Fregaten begegnet sey, die ganz neuer=
lich
von Brest ausgelaufen war. Gleich
hierauf hat der Admiral Cornwallis Be=
fehl
erhalten, mit 7 Linienschiffen von
Portsmouth auszulaufen. Die grosse Flot=
te
selb⟨st⟩ liegt segelfertig, Lord Howe hatte
⟨s⟩ich auch nach Portsmouth begeben, um
sie nachmahls zu kommandiren; allein er
wurde neuerdings so unpäßlich, daß noch
am Sonnabend der Lord Bridport von
seinem Landsitze nach Portsmouth beordert
wurde, um das Kommando der grossen
Flotte zu übernehmen.

Die nach dem mittelländischen Meere be=
stimmte
Flotte des Admirals Mann ist mit
allen nach Ost=und Westindien bestimm=
ten
Kauffahrern durch widrige Winde bis
zum 24. angehalten worden, an diesem
Tage aber endlich abgesegelt.

Die Freysprechung des Warren=Hastings
wurde am 19. May in Willis=Hotel von
dem Bengal=Klub mit einer wahrhaft asia=
tischen
, in London vielleicht vorher nie ge=
sehenen
Verschwendung gefeyert. Mehr
als 600 Personen speisten mit dem Freyge=
sprochenen
. Es sind zuletzt 50 Guineen
für ein Billet gebothen worden, um mit
von der Mahlzeit zu seyn, aber es war
keines mehr zu haben. Die ostindische Kom=
pagnie
wird dem Herrn Hastings nun eine
Pension von 5000 Pfund jährlich für die
in Jndien ihr geleisteten Dienste aussetzen.

Wegen der jetzigen Lage der Dinge, heißt

[7]

es, wird der Hof London, Glasgow,
Hull und Liverpool zu Freyhäfen erklären.
Die Kaufleure dürfen ausländische Güter
in die königl. Waarenlager hinterlegen,
mit der Bedingung, daß bey deren Abfüh=
rung
der Zoll entrichtet werde.

Jm Unterhause trug Herr Jekyll nen=
lich
an, den König am die Vorlegung
der Papiere zu bitten, auf welche sich die
Zurückberufung des Grafen Fitzwilliam
gründet. Die Opposizionspartey, beson=
ders
Herr F⟨i⟩x, unterstützte diesen Antrag.
Nach einigen Erörterungen aber äusserte sich
Herr Adair, des Grafen Fitzwilliam Ka=
rakter
sey durch seine männliche Aufforde=
rung
an die Minister, welche sie nicht
angenommen hätten, bereits gerechtfertigt,
und verlangte die Ordnung des Tags,
welche auch mit 188 Stimmen gegen 49
angenommen ward.

Man erzählt als eine wahre Geschichte,
daß in der vorjährigen Seeschlacht vom 1.
Junius das brittische Schiff Leviathan,
mit harten Thalern auf das Französische
Schiff Amerika gefeuert habe. Es hatte
nähmlich viele Französische Sechsundbreys=
sigpfünder
aus Toulon mitgenommen, die
ein unglücklicher Republikaner, vor der
Ankunft der Engländer in dieser Stadt,
mit Geld gefüllt hatte, um es zu retten.
Der Jrrthum ward entdeckt, als die Eng=
lischen
Matrosen das Französische Schiff be=
stiegen
, und die Thaler herumliegen sahen.
Die Franzosen hatten schon geschlossen, den
Engländern sey die Munizion ausgegangen,
daher sie mit Geld kanoniren müßten.

Vereinigte Niederlande.

Die dem fünfzehnten Artikel des Allianz=
Trakrats zwischen Frankreich und der Re=
publik
beygefügten Punkte lauten also: 1)
Die beyden Nationen können sich des Ha=
sens
und der Docke von Vließingen, mit
gleichem Rechte, bedienen. 2) Jede Na=
tion
soll ihre besonderen Magazine, Werf=
te
u. s. w. haben. 3) Die Batavische Re=
publik
tritt das Westindische Haus zu Vlies=
singen
mit seinem Gebiethe ab, und räume
der Französischen Nation vorläufig den Ge=

brauch einer der Werften ein. 4) Der An=
kauf
von Schiffsbedürfnissen, Häuser u. s.
w. bleibt für Rechnung jeder Nation. 5)
Die Reparationskosten für die Docke, den
Wall ⁊c. bleiben ebenfalls gemeinschaftlich;
jedoch soll die Batavische Republik die Di=
rektion
der Ausgaben führen. 6) Keine
der beyden Nationen soll einen Admiral
oder ein Wachtschiff im Hafen zu Vlies=
singen
haben. 7) Jm Falle bey diesem
Reglement einige Schwierigkeiten sich erge=
ben
sollten, die nicht gütlich beygelegt wer=
den
können; so sollen sie durch 5 Schieds=
richter
, 2 Franzosen und 2 Holländer,
und einen fünften, durch das Loos ge=
wählten
, entschieden werden. 8) Dieses
Regiment soll sogleich nach der Ratifika=
tion
des Traktats seine Wirkung haben.

Der gleich nach der Revolution im Ja=
nuar
im Haag errichtete Galgen und Schaf=
fot
sind in der Nacht vom 24. unerwartet
weggebrochen worden. Zur Bekanntma=
chung
einer Amnestie aber, die man zur Ver=
einigung
beyder Parteyen erwartete, ist bis
jetzt noch keine Aussicht, weil man sich viel=
mehr
mit dem Prozeß der Staatsgefange=
nen
beschäftigt und einige Orangefreunde
wirklich aufgefordert worden sind, gegen
den Grafen Bentink von Rhoon, weil
derselbe im J. 1787 gegen die Patrioten
Waffen ausgetheilt haben soll, auszusa=
gen
.

Die Französ. Generale Daendels und
Dumonceau sind am 25. aus Paris zu
rückgekommen.

Der Bürger Vitriarius, den die Ostin=
dische
Kompagnie nach London geschickt
hat, meldet von dort, die Englische Re=
gierung
wolle die Ladungen der Holländi=
schen
Kompagnieschiffe verkaufen und den
Kaufpreis sequestriren. Die Gesandten in
Paris, Blauw und Meyer, melden, daß
2 Schiffen, deren eines nach Ceylon, das
andere nach dem Vorgebirge der guten
Hoffnung abzusegeln bereit war, die Erlaub=
niß
dazu verweigert worden sey, und daß
sie deßhalb ein Promemoria übergeben ha=
ben
. Der Holländische Gesandte in Ma=

[8]

drid, van der Goes, meldet, der Spani=
sche
Hof habe die Abreise seines Gesandten
de Corral aus dem Haag gemißbilligt,
wolle auch die Holländischen Schiffe in
Spanien nicht ferner mit Beschlag bele=
gen
, wenn die Spanischen in Holland frey=
gelassen
würden. Jndessen fahren die Fran=
zösischen
Agenten im Amsterdam und Rot=
terdam
fort, die in Schiffen mit feindli=
cher
Flagge geladenen Güter zu konfisziren,
da sie doch größtentheils Holländisches Ei=
genthum
sind. Die Deputirten von Hol=
land
haben dagegen einstliche Vorstellun=
gen
bey den Französischen Volksrepräsen=
tanten
gethan, weil theils den Einwoh=
nern
Hollands dadurch grosser Schade zu=
gefügt
wird, theils die fremden Mächte
zu Repressalien gereitzt würden. Uebrigens
sind die Staaten der Provinzen unabläßig
beschäftigt, den dringenden Französischen
Requisitionen so viel möglich Genüge zu
leisten.

Als die Französische Allianz zu Rotter=
dom
gebeyert und dabey die dreyfarbige
Flagge ausgesteckt wurde, letzte dieser An=
blick
, wie die Rotrerdammer Zeitung mel=
der
, viele in Erstannen, und machte auf
einige einen Eindruck, der ihre Traurigkeit
sichtbarlich darstellte.

Zu Vließingen wurde, bey der Feyer des
Allianztractats, der dort stationirte Fran=
zösische
Contreadmiral von Stabel mit al=
len
seinen Offtizieren zu dem Feste eingela=
den
, die dort liegenden Kriegschiffe gaben
eine Salve von 21 Schüssen, und die
Französische, Holländische und Amerikani=
sche
Flaggen wurde aufgezogen. Abends
war auf der Fregate Hector ein Tauzsal
eingerichtet, in welchem die Französischen
und Holländ. Seeoffizier mit dem Vlies=
singer
Frauenzimmer den Ball erössneten.

Deutschland.

Um die Verhandlung über den Frieden
zu erleichtern, hat das Reichsdirektorium
eine Punktation der Gegenstände und Fra=
gen
entworfen, auf welche es dabey an=
zukommen
scheint. Diese Punktation ward
am 23. May in einer Privarversammlung

aller Reichstags=Gesandten angenommen,
um von ihren Höfen Jn, kruktion darüber
zu erwarten. Der vornehmste Jnhalt der=
selben
geht dahin. 1) Die Einleitung
der Friedensunterhandlungen wäre Seiner
Kaiserlichen Majestät zu überlassen, mit
Beziehung auf das Reichsgutachten vom
20. Dez. 94. in Hinsicht der guten Dien=
ste
des Königs von Preußen, 2) die Zeit
der anzufangenden Unterhandlungen, sey
gleichfalls Sr. Kaiserl. Maj. zu überlassen
dabey aber möglichste Beschleunigung zu
empfehlen. 3 Auch Ort und Sicherheit
des Friedenskongresses wäre Sr. Kais. Maj.
zu überlassen, wobey jedoch Frankfurt un=
maßgeblich
vorgeschlagen würde. 4) We=
gen
der Präliminarien tragen Kurmaynz
und KurköIn darauf an, daß von dem
noch nicht Eroberten, besonders in Hinsicht
auf Luxenburg und Maynz keine Fra=
ge
seyn sollte. 5) Was die Hauptsache
beträfe, so wäre auf den ruhigen Stand
der Dinge wie er vor den Mißhelligkeiten
mit Frankreich gewesen, anzutragen, und
eine feste Gränze zu bestimmen. 6) Zur
Reichsdeputation, um bey den Unterhand=
lungen
zu konenrriren, werden vorgeschla=
gen
: Maynz und Sachsen, Oesterreich,
Baiern oder Bamberg der Würzburg;
Herzogthum Bremen oder Würtemberg
oder Hessen; und von Städten, Frankfurt
und eine katholische Stadt, erwann Augs=
burg
.

Am 27. May um Mittagszeit kam der
nun regierende Herzog Friederich Eugen v.
Würtemberg, in Begleitung des Erb=
prinzen
Friedrich Wilhelm von Bayreuth
in Stuttgard an, wo er von allen Seiten
mit den lebhaftesten Freudensbezeugungen
empfangen und bewillkommet wurde.

Die Leipziger Jubilate=Messe ist, be=
sonders
für die Manufakturisten und Tuch=
händler
sehr gut ansgefallen. Letztere ha=
ben
alle Waren verkauft. Französische und
Schweizer=Agenten erhandelten alle groben
und seinen Tücher. Auch nach Pohlen
war der Absatz stärker, als man erwartet
hatte.

[9]

Anhang zur Wiener=Zeitung 1795. Nro. 47.


Wien.

Jn Absicht auf die Censur der Druck=
schriften
und Kupferstiche ist folgende die
bisherigen Censursvorschriften in sich fas=
sende
allerhöchste General=Verordnung er=
gangen
:

§. I. Niemand soll unter den gegen
Einschwärzungen verhängten Strafen, eine
Druckschrift mit vorsätzlicher Umgehung der
Mauthämter und der Revisorate einführen,
und vor erhaltener Censursbewilligung zum
Verkaufe bringen.

§. II. Der Buchhändler, welcher ein
Buch, eine Broschüre oder irgend eine
Druckschrift, die verbothen, oder erga
Schedam beschränkt ist, ohne eigenen Er=
laubnißschein
, welchen nur das K. K. ober=
ste
Directorium, und in den Provinzen die
Landesstelle ertheilen kann, verkauft, wird
im ersten Betretungsfalle mit 50 Guld. für
jedes Exemplar, und im zweyten, nebst
dieser Geldbusse, mit Verlust des Gewer=
des
bestrafet.

§. III. Die den Buchhändlern auf den
Revisoraten zurückbehaltenen verbothenen
Bücher, wovon ein von dem Eigenthümer,
oder dessen Handlungsbestellten unterschrie=
benes
Verzeichniß mit beygesetzter Zahl der
Exemplare allda geführet wird, sollen bin=
nen
Zeit von 6 Monathen bey Strafe der
Konfiskazion, unter den vorgeschriebenen
Vorsichten, wieder aus den Erblanden ge=
schafft
werden. Sollten in einem oder dem
andern Falle besondere Hindernisse der Be=
folgung
dieser Vorschrift im Wege stehen,
so sind solche von den Eigenthümern oder
Administratoren anzuzeigen, wo dann nach
Beschaffenheit der Umstände, diese Frist auf
weitere 3 oder 6 Monathe wird erstrecket
werden.

§. IV. Kein Buchdrucker soll das Min=
deste
in Druck legen, ohne zuvor das Ma=
nuseript
in einer leserlichen Schift und
richtig paginirt, auch mit einem weißgelas=

senen Rande versehen, beym Revisionsamte
eingereicht, und die Zulassung vom Censurs=
departement
erhalten zu haben. Diese wird
nicht von den Censoren ertheilet, und ist
das von denselben gegebene Admittitur nicht
hinlänglich, sondern sie muß wegen der in
Censurssachen nöthigen Ordnung und Ma=
nipulazion
durch das vom Revisor eigen=
händig
, und mit dessen Unterschrift auf das
Manuscript beyzusetzende Imprimatur bestä=
tiget
werden, welches entweder ohne, oder
mit dem Beysatze omissis deletis, mit Aus=
lassung
der in der Handschrift ausgelösch=
ten
Worten oder Stellen, oder mit einem
anderen Beysatze und unter gewisser Be=
schränkung
gegeben wird. Hätte Jemand
ohne dieses Imprimatur einzuhohlen und er=
halten
zu haben, oder ohne sich nach des=
sen
Beysätzen oder Beschränkungen zu ach=
ten
, etwas, es sey was es wolle, in Druck
gelegt, so wird nicht allein die ganze Auf=
lage
mit Zerstörung des Schriftsatzes kon=
fiszirt
und eingestampfet, sondern es wird
auch der Uebertreter, sogleich mit Verlust
des Gewerbes, und überdieß mit 50 Guld.
für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar, und
wenn er diese Geldbusse nicht erlegen könn=
te
, mit Arrest und am Leibe gestrafet, und
dabey jede Ausflucht, die Exemplare nicht
verkauft, sondern vertauscht, oder ver=
schenkt
, oder die Auflage auf auswärtige
Bestellung und zum Versenden in das Aus=
land
veranstaltet zu haben, so wie jede
Ausrede auf Versehen der Handlungsdiener
oder Handlanger als ungültig verworfen.

§. V. Die Manuscripte sind gewöhnlich
in zwey gleichlautenden Exemplaren einzu=
reichen
, doch kann nach Beschaffenheit des
Gegenstandes, nach Eigenschaft des Verfas=
sers
, und nach Umständen die Freyspre=
chung
vom Duplikate beym K. K. Direkto=
rium
, und in den Provinzen bey der Lan=
desstelle
angesuchet werden. Jn Fällen,
wo diese erfolget ist, ist das Manuscript

[10]

nach vollbrachten Drucke, sogleich auf das
Revisionsamt nebst einem in Pappendeckel
gebundenen Exemplar wieder einzuliefern,
und würde jeder im Drucke ohne vorheri=
ge
Anzeige und erhaltene Erlaubniß gemach=
te
Zusatz, und jede erwiesene Verfälschung
des Originals (die Fehler in der Rechtschrei=
bung
oder im Styl, deren Verbesserung den
Sinn nicht ändert, allein ausgenommen,)
als Betrug und vorsetzliches Falsum stren=
der
Ahndung unterliegen.

§. VI. Jeder, auf dessen Kosten und
Rechnung ein Buch oder kleinere Schrift
gedruckt werden soll, er sey Buchdrucker,
Buchhändler, Verleger oder Verfasser, ist
gehalten seinen Nahmen und Karakter nebst
seiner Wohnung zu Anfange des zur Cen=
sur
eingereichten Manuscripts, oder, wenn
es ein Nachdruck, oder neue Auflage ist,
des Originals leserlich beyzusetzen, und wird
von dem Revisionsamte nichts angenommen
werden, wo diese oder andere bey den
Manuscripten vorgeschriebenen Erfordernisse
ausser Acht gelassen sind.

§. VII. Die Manuscripte sollen von Nie=
mand
zu den Ceusoren gebracht, noch bey
denselben abgehohlet werden, sondern sie
sind ohne Unterschied unmittelbar bey dem
Revisionsamte einzureichen, wo sie der Ein=
reicher
mit dem Deciso abzuhohlen hat.
Die Censoren sind angewiesen, kein Exhi-
bitum
, welches ihnen nicht im ordentlichen
Wege durch das Revisionsamt zukommt,
in Censurirung zu nehmen, noch ein Censu=
rirtes
anderswohin als dahin abzugeben.
Niemand ist befugt sich den Censor seines
Buchs, oder Manuscripts selbst zu wählen,
oder dem Revisionsamte auf irgend eine Art
anzusinnen, daß es ein Stück eigends den
Censor A, statt des Censors B zur Censu=
rirung
zusende, noch soll der Eigenthümer,
wenn er den Censor erfahren hat, densel=
ben
selbst, oder durch andere überlaufen,
oder mit Bitten oder Vorstellungen behelli=
gen
, sondern jeder soll nach Einreichung
seines Werkes die Entscheidung ruhig ab=
warten
, und sich dieser ohne Widerrede und
Verunglimpfung der Censoren oder des Re=

visionsamtes, welche allerdings nach dem
Grade des Frevels geahndet werden wür=
de
, geziemend fügen.

§. VIII. So wie zum Drucke neuer
Schriften, so muß auch zum Nachdrucke
eines schon erlaubten Werkes und eben so
zu jeder neuen Auflage die Erlaubniß mit=
tels
schriftlicher Anzeige und Einreichung des
Werkes selbst beym Revisionsamte und re-
spective
das lmprimatur, oder Reimpri-
matur
nachgesucht, und darf vor dessen
Erhaltung, unter gleicher Verpönung, we=
der
Nachdruck noch die neue Auflage veran=
staltet
werden.

§. IX. Wer solche Schriften in Geheim
druckt, oder nachdruckt, die nach den Straf=
gesetzen
in die Kathegorie der Verbrechen
gehören, macht sich derjenigen Strafen
theilhaftig, welche in den Gesetzen auf
die Verfassung dergleichen Schriften be=
stimmt
ist.

§. X. Niemand soll ein Werk, davon
die Handschrift bey einem deutscherbländi=
schen
Revisionsamte eingereichet worden,
die Zulassung aber nicht erfolgt ist, in das
Ausland zum Druck und Verbreitung schi=
cken
. Der Uebertreter wird mit einer nach
dem Grade der Anstößigkeit der Schrift,
und wenn es eine Schmähschrift ist, nach
dem Jnteresse der dadurch angegriffenen
Personen abgemessenen Strafe belegt werden.
Das Vorgeben, daß ihm das Manuscript
von Handen gekommen, und der auswär=
tige
Druck ohne sein Wissen und Willen
veranstaltet worden sey, wird um so weni=
ger
angenommen, als Niemand ein von der
inländischen Censur verworfenes Manu=
script
andern mittheilen, oder mit Gefahr
weiterer Ausbreitung aufbewahren soll.

§. XI. Niemand soll mit Büchern hau=
siren
, solche kolportiren und damit heimli=
cher
Weise Gewerb treiben; die Uebertreter
werden nebst Konfiskazion, aller bey den=
selben
vorgefundenen Bücher in Verhaft ge=
zogen
, und nach Befund der Umstände, je
nachdem die also verkauften Bücher im ho=
hen
Grade sittenverderblich, religionswidrig
oder staatsgefährlich sind, mit schwerer an=

[11]

gemessener Strafe, und wenn sie Auslän=
der
sind, auch mit der Landesverweisung
belegt werden.

§. XII. So wie allen und jeden Privat=
personen
, die nicht zum Buchbrucker=Ge=
werbe
gehörig befugt sind, Buchdrucker=
oder
Handpressen, und Druckcharaktere zu
haben untersagt ist, so wird auch allen
Buchdruckern bey Verlust ihres Gewerbes,
nebst Konfiskazion ihrer Werkzeuge, und
nach Beschaffenheit der Umstände noch wei=
terer
Geld=oder Leibesstrafe verbothen, an
entlegenen oder unzugänglichen oder verbor=
genen
Orten Pressen aufzustellen, und auf
heimliche Weise und durch lichtscheuende
Anstalten setze oder drucken zu lassen.

§. XIII. Obstehende Verfügungen sind
zugleich von Kupferstichen jeder Art und
Vorstellung, wie auch von Landkarten und
Prospekten, Rissen von Städten, Festun=
gen
, Gränzen, Küsten, zu verstehen, von
welchen, wenn sie zum öffentlichen Verkau=
fe
bestimmt sind, vor der Gravirung jedes=
mahl
das Original oder die Zeichnung bey
dem Revisionsamte einzureichen, und die
Censursbewilligung einzuhohlen ist, so wie
alle auf Uebertretungsfälle bey Schriften
und Büchern fetzgesetzte Pönfälle sich auf
die Kupferstiche in gleichem Maße erstrecken.

§. XIV Wer Verzeichnisse von verkäuf=
lichen
Büchern den Zeitungsblättern beyle=
gen
, oder auf andere Art durch den Druck
bekannt machen will, hat solche aufs spä=
teste
zwey volle Tage vor der Bekanntma=
chung
beym Revisionsamte in zwey gleich=
lautenden
Handschriften einzureichen; diese
Verzeichnisse müsse⟨n⟩ rein, leserlich geschrie=
ben
, die Titel der Bücher gehörig nach ih=
rem
wahren Verfasser, wenn dieser genannt
ist, allezeit aber nach dem wahren Jn=
halte
, und dem Druckorte und Jahre ohne
Verdrehung, Verfälschung, oder unver
ständliche Rokürzung aufgesetzt, und alle
unmittelbare unschickliche Zusammensetzung
von Werken, biblischen und Geistlichen,
oder andere ehrwürdige Gegenstände be=
treffenden
Jnhalts mit Werken einer von
jenen ganz verschiedenen und solcher Gat=

tung, daß daraus Anlaß zu ungebührlichen
Beziehungen entstehen könnte, vermieden
werden. Wenn über dergleichen Verzeich=
nisse
das Imprimatur nicht unbedingt, son=
dern
mit der Beschränkung omissis deletis
ertheilt wird, so sind dieselben vor gänzli=
cher
Vollendung des Drucks bey dem Re=
visionsamte
noch einmahl vorzulegen, da=
mit
dasselbe sich von der geschehenen Weg=
lassung
der ausgestrichenen Artikel überzeu=
gen
, und das unbedingte Imprimatur bey=
setzen
könne. Das nähmliche ist bey Ver=
zeichnissen
von Kupferstichen und Lizita=
tionskatalogen
zu beobachten. Letztere sind
nach Verhältniß ihrer Größe früher, als
bey einzelnen Blättern erforderlich ist, zur
Censurirung einzureichen.

§. XV. Wenn Buchhändler Kataloge
oder kleinere Verzeichnisse von Büchern, die
sie zum öffentlichen Verkaufe ausbiethen,
bey dem Revisionsamte einreichen, und dar=
unter
verbothene gefunden werden, so sind
sie schuldig, solche an das Revisionsamt
abzugeben, wo dieselben so lange aufbehal=
ten
werden, bis die Eigenthümer entwe=
der
einen Käufer, der die besondere Erlaub=
niß
erhält, finden, oder bis sie solche un=
ter
dießfalls gewöhnlicher Vorsicht außer
Land schicken werden. Keines von beyden
kann bey solchen Stücken, die im hohen
Grade ReligionsSittenoder Staats=
widrig
, oder pasquillantisch, ehrenrührisch
und ossenbar boshaft sind, statt haben,
als welche ohne Weiteres vom Revisions=
Amte zu pertilgen sind.

§ XVI Wenn ein Buchhändler oder
ein Privatmann Ansuchungszettel um Er=
laubniß
verbothener, oder erga Schedam
beschränkter Druckschriften einreicht, und da=
zu
entweder einen falschen Nahmen, der die=
se
Erlaubniß ansuchenden Person gebraucht,
oder nach erhaltener Erlaubniß ein bey der
Einreichung des Gesuches auf dem Zettel
nicht gestandenes dergleichen Buch beysetzt,
hat dafür in jedem Falle eine Strafe im
Geld von 50 fl. zu entrichten. Eben diese
Strafe findet statt, wenn ein Buchhänd=
ler
oder anderer mehr als einmahl um die

[12]

Erlaubniß für das nähmliche Buch unter
dem Nahmen der nähmlichen Person an=
sucht
, und dadurch die das Censurfach di=
rigirende
Stelle frevelhaft zu täuschen ver=
sucht
. Derjenige, der die für diese Ueber=
trettungsfälle
bestimmte Geldstrafe zu erle=
gen
nicht vermöchte, hat für jeden Gulden
einen Tag im Gefängnisse zuzubringen.

§. XVII. Gleichwie die Revistonsäm=
ter
angewiesen sind, jeden ohne Unterschied
mit Befolgung ihrer Amtspflichten nach
Thunlichkeit ohne unnöthigen Aufenthalt
zu befördern, so wird auch, wer immer
bey denselben, es sey wegen Revidirung
seiner Bücher und Kupferstiche, oder auf
andere Art Geschäfte hat, dem dort ange=
stellten
Personale die Achtung, welche jeder
dem sein Amt handelnden Beamten zusteht,
mit gleicher Bescheidenheit bezeigen, und
sich von Zudringlichkeit, von heimlicher
oder offener Wegnehmung eines dort zu=
rückbehaltenen
Stückes, von unanständigen
Reden, oder Gezänke und von aller Unge=
bühr
, unter sonst unausbleiblichen Ahn=
dung
zu enthalten wissen; sollte Jemand
glauben, allda über Ordnung und Vor=
schrift
beeinträchtiget zu seyn, so hat er
solches im ordentlichen Wege in Wien bey
dem K. K. Directorium, und in den Provin=
zen
bey der Landesstelle mit Grund und
Beweis anzuzeigen, und von da den ord=
nungsmäßigen
Bescheid nach geschehener Un=
tersuchung
abzuwarten.

§. XVIII. Da gegenwärtige General=
Verordnung einestheils die Berichtigung al=
ler
vorgeblichen Unwissenheit, oder Unbe=
stimmtheit
und andererseits die Abstellung
aller ungebührlichen Schleichwege, Ver=
wirrungen
und Mißbräuche zum Hauptge=
genstand
und Zweck hat, so wird sich Je=
dermann
nach der allgemeinen Pflicht, die
Landesgesetze treulich zu befolgen, nach dem
Jnhalt derselben genau zu achten, und je=
der
sowohl von den wirklich bestehenden
Buchdruckern, Buchhändlern, Kupferste=
chern
und wer immer den Censursanstalten
unterliegende Geschäfte führet, als auch
von denjenigen, welche in Zukunft zu die=

sen Gewerben eintreten, sich solche anschaf=
fen
, und zu seiner in allen Fällen unver=
brüchlichen
Richtschnur aufbewahren und
gegenwärtig halten. Welches in Folge
höchster Hofentschliessung vom 30. May
d. J. durch die K. K. Nied. Oest. Landes.
regierung zu Jedermanns Wissenschaft hier=
mit
bekannt gemacht wird. Wien den 3.
Junius 1795.


Verstorbene zu Wien.

Den 3 Juni. Jn der Stadt.

Theresia Lechmann, Dienstm. alt 55 J. in d. Rau=
hensteing
. N. 974.

Vor der Stadt.

Georg Leiß, Lustgarin. alt 72 J. zu Margaret. N. 48

Dem Carl Wagner, Musikus, s. T. Rebeka, alt
17 J. zu Mariah. N. 131.

Dem August Gottf. Trager, s. K. Barb. alt 1 J.
auf d. d Landstr. N. 434.

Joh. Lutgard, Tagl. alt 65 J. am Althanischengr.
N. 10.

Dem Leop. Bieringer, Webergs. s. K. Rosalia, alt
2 J. am Him nelpfortgr. N. 34.

Dem Hrn. Joh. G. Muhin, bgl. Handelsm. s. K.
Georg, alt 1 J. zu Mariah N. 124.

Fr. Rosalia Kollmayer, bgl. Rothgärb. Wit. alt
80 J. in d. Leopoldst. N. 173.

Hr. Paul Kik, bg. Posamentier, alt 28 J. in der
neu Schotteng N. 69.

Dem Franz Kiefel, Schuhmach. s. Stief T. Anna
M. Hertl, alt 12 J. amob. Neustift N. 149.

Dem Hrn. Andrä Beindreschler, bg. Tischl. s. K.
Andrä, alt 5 J. in d. Leopoldst. N 19.

Dem Jos. Magbes, Tagl. s. K. Franz, alt 4 J. in
d. Leopoldst. N. 333.

Dem Thaddä Squiri, Strumpfwirkergs. s. K. Elis.
alt 1 J. am ob Neustift N 55.

Dem Mich. Giergel, Tagl. s. K. Anna M. alt 1 J.
am Himmelpfortgr N. 24.

Dem Mart. Mesteck, herrs. Kutsch. s. K. Cath. alt
2 J. zu Mariah. N. 79.

Fr. Rebeka Geng, herrs. Kammerdien. Wit. alt
69 J. b. Elisabet.

Franz Dresich, herrs. Hauskn. alt 58 J.

Jos. Koschane, Hauskn. alt 45 J.

Anton Weeber, Tagl. alt 63 J. alle 3 b. Barmh.

Dem Hrn. Jos. Graf. v. Caracciolo, k. k. wirkl. Käm=
merer
u. pens. Hauptm. s. Fr. Gem. Maria A.
alt 42 J.

Philipp Böhm, Gem. alt 76 J. bede im Jnvalidh.

Mich. Hollomo, alt 40 J.

Mich. Lojos alt 30 J.

Nyary Andraß, alt 38 J.

[13]

Philipp Gruber, alt 22 J.

Peter Feldkirchner, alt 17 J.

Lukas Jntrooffsky, alt 51 J.

Franz Juraß, alt 23 J.

Georg Fäller, alt 21 J. alle 3 Gem. im Militärsp.
Hr. Jos. Freyhr. v. Pilati, led. alt 42 J.
Theresia Jrckl, Schlossermeist. T. alt 12 J.

Anna M. Ertl. Holzhack. Ehew. alt 47 J. alle 3
im allg Krankenh.

Summa 32 Personen, darunter 8 Kind.


Den 4. Juni. Jn der Stadt.

Dem Hrn. Math. Huber, k. k. Hofthraterkaßier, s.
K. Carolina, alt 2 J. in d. Sailerg. N. 1065.

Dem Hrn. Joh. Paul Weiß, bg. Schwertfeg. s. T.
Anna M. alt 16 J. im Winterg. N. 564.

Dem Joh. Wagner, Brodsitzer, s. W. Theresia, alt
49 J. im Nothg. N. 645.

Franz Nottengruber, Schlossergf. alt 43 J. ist auf
d. Herberg an aufgeg. Lungenschwür. geb gestorb.

Vor der Stadt.

Dem Hrn. Simon Gaßner, Landschaftsmaler, s. K.
Wilh. Heinr. alt 2 J. zu Mariah. N. 106.

Dem Jos. Stöger, Tagl. s. K. Franz, alt 4 J. zu
Margaret. N. 30.

Dem Hrn. Andreas Zeller, Apotheker, s. K. Caro=
lina
, alt 4 J. auf d. Wieden N. 71.

Dem Leop. Küberl, Tagl. s. S. Aloys, alt 12 J.
am Spitalb. N. 43

Eine unbek. Mannspers. d. Kleidung nach ein Tagl.
alt 76. J. ist tod gefund. word.

Jvan Nubeack, alt 19 J.

Jvan Komiak, alt 20 J.

Vastl Jnwazuk, alt 30 J.

Jos. Piger, alt 20 J.

Philipp Lesch, alt 40 J.

Binzens Woldino, alt 19 J.

Leop. Huebel, alt 20 J.

Vasil Termi⟨〈…〉⟩, alt 26 J.

Andreas Toth, alt 38 J. alle 9 Gem. im Militärsp.

Anton Siegl, Schreib. alt 40. J.

Rosalia Schlagmüller, Tagl. Wit. alt 45 J.

Cath. Eberlin, Wirths Wit. alt 65 J.

Jgnaz Harnetter, Schuhmach. alt 34 J.

Wenzl Prodaska, Tagl. S. alt 13 J. alle 5 im
allg. Krankenh.

Summa 23 Personen, darunter 4 Kind.


Den 5. Juni. Jn der Stadt.

Der Elis. Wetscher, Soldat. Wit. i. K. Magd. alt
6 J. auf d. Fischerstiege N. 450.

Vor der Stadt.

Fr. Elis. Poyn, vens. k. k. Hofkapelldien. Wit. alt
77 J. auf d. Wieden N. 447.

Joh. Georg Rosmelz, Bedient. alt 67 J. in der
Rossau N. 134.

Dem Jos. Eberl, Schuhmach. s. K. Anna M. alt
2 J. in d. Alstervorst N. 232.

Dem Hrn. Joh. Zißer, k. k. Hoftheatraltänz. s. K.
Carl, alt 3 J. auf d. Wieden N. 100.

Theresia Tandler, Wit. alt 84. J.

Sophia Weichselberger, alt 77 J. bede im Versorgh.
am Alsterb.

Sebast. Rieger, led. alt 19 J.

Paul Wurmböck, Strumpfwirkergs. alt 37 J.

Franz Novak, Schreih, alt 29 J. alle 3 b. Barmh.

Barthol. Baron, alt 30 J.

Veit Moshovsky, alt 29 J.

Math. Pitzek, alt 21 J.

Jedor Hrioruw, alt 24 J.

Casemir Czigala, alt 20 J.

Mich. Holstein, alt 41 J. alle 6 Gem. im Militärsp.

Laur. Baar, Klampfererlehrj. alt 14 J.

Albert Krammer, Löhnkutsch. alt 60 J.

Joh. Walsberger, Tagl. alt 46 J.

Franziska Wittmann, Uhrmach. Wit. alt 35 J.

Anna M. Meller, Diensten. alt 20 J.

Franziska Nix. Schloss. Wit. alt 50 J.

Maria A. Biringer, Webers Ehew. alt 75 J. alle
7 im allg. Krankenh.

Summa 23 Personen, darunter 3. Kind.


Den 6. Juni. Jn der Stadt

Dem Leur. Hoffer, herrs. Bedient. s. W. Maria
A. alt 46 J. in d. Judeng. N. 502.

Dem Paul Bodhorn, Proviantbäck, s. W. Maria
A. alt 50 J. im Elend N. 346.

Vor der Stadt.

Fr. Gertraud Madon, Wundarzt. Wit. alt 59 J.
in d. Alstervorst. N. 152.

Hr. Reichard Math. v. Schwarzenau, alt 68 J.
auf d. Laimgr. N. 22.

Andreas Helmer, gew. Wirth, alt 72 J. in s. H.
am Neustift N. 82.

Jos. Raab, Schuhmach. alt 64 J. auf d. Wieden
N. 392.

Der Fr. Regina Arft, bgl. Schneidermeist. Wit.
i. S. Gebast. alt 16 J. zu St. Ulrich N. 11.

Dem Hrn. Jos. Latour, k. k. Hoftüchenkaßier,
s. Fr. Elis. alt 32 J. auf d. Laimgr. N. 18.

Eva Auer, pens. k. k. Kutsch. Wit. alt 94 J. in i. H.
am ob. Neustift N. 12.

Dem Georg Stumberger, Hausinhab. s. W. Ma=
ria
A. alt 40 J. am Himmelpfortgr N. 54.

Dem Ferd. Schaden, Tischlergs. s. W. Maria A.
alt 40 J. in d. Josephst. N. 31.

Dem Jos. Slabi, Schreib. s. K. Jos. alt 7 J. in
d. Alstervorst. N. 47.

Der Theresia Conrad, Schuhmach. Wit. i. K. Elis.
alt 1 J. auf d. Windmühl N. 32.

Fr. Eleon. Edle v. Gaupp, pens. k. k. Felbkriegs=
kommiss
. Wit. alt 63 J. in d. Josephst. N. 50.

[14]

Dem Leop. List, Webergs. s. T. Maria A. alt 23
J. am ob. Neustift. N. 121.

Jos. Freywagner, Tagl. alt 56 J. auf d. Wieden
N. 128.

Dem Martin Schneider, Strohschneid. s. K. Clara,
alt 2 J. auf b Landstr. N. 273.

Matha Koppetz, Gem. alt 61 J. im Jnvalidenh.

Anton Geiger, alt 23 J.

D⟨〈…〉⟩ Gashimo, alt 19 J.

Fetko Romanowiz, alt 20 J.

Mich. Ferdel, alt 20 J.

Mich. Koczel, alt 30 J. alle 5 Gem. im Militärsp.

Fr. Sophia de Haut, bg. Schuhmachermeist. Ehew.
alt 75 J.

Jos. Schäfler, Schneid. alt 75 J.

Jos. Heckel, Bierabtrag. alt 55 J.

Bard. Dietrich, Handarbeit. alt 18 J.

Jos. Schulz, Bedient. alt 65 J.

Franz Trauner, Schweinhandl. alt 21 J.

Paul Mittersteller, Perükenmach alt 86 J.

Carolina Sartori, Dienstm. alt 20 J.

Magd. Goldbeck, Pfründl. v. gr. Armenh. alt 28 J.
alle 9 im allg. Krankenh.

Summa 32. Personen, darunter 3. Kind.


Todgefundene Mannsperson.

Von der Ortsobrigkeit der Herrschaft Säuring
im V. U. M. B. wird anmit bekannt gemacht:
daß den 6. d. M. Juny in den auf freyen
Felde auf der Viehweide nächst dem Orte Säu=
ring
stehenden Wasserbrunn eine vorher gäulich
durch unbekannte Thäter ermordete Mannsper=
son
, so nach Erkanntnuß zweyer beygezogenen
Wundärzte schon 3 Wochen darin gelegen seyn
dürfte, gefunden worden. Derselben ist nach
Befund das Membrum ab und der Bauch auf=
geschnitten
, das Gedärm ausgerissen und ein
ziemlich grosser Stein in die Bauchhöhle fest ein=
gesteckt
, s⟨olch⟩er mit einem noch nicht verblühten
Kornstrohband fest eingebunden, der Kopf und
die rechte Hand mit einem scharfen Jnstrument
abgehauen oder abgeschnitten, die linke Hand an
den linken Fuß beym untern Knöchel ebenfalls
mit einem derley Kornstrohband fest angebun=
den
, das Hemd, welches sehr schlecht, und von
rupfener Leinwand war, ihm ausgezohen, mit
ziem⟨l⟩ich grossen Steinen angefüllt, und mit ei=
nem
kurzen alten Riemen, der eine eisene runde
Schnalle hat, um den Leib gebunden worden.
Da w⟨e⟩der die Hand, noch der Kopf in diesem
Brunn noch sonst irgenwo gefunden werden konn=
te
, so können von denselben gar keine sonstig =
here
Z⟨e⟩ichen beschrieben werden, als daß man
von seiner linken Hand und übriger Leibeskon=
⟨stitu⟩tion
abnahm, daß er dürfte vom Bauern⟨st⟩an=
de
, ungefähr 20 oder 21 Jahre, mitterer Grösse

und nicht zu schwacher Persohn gewesen seyn.
Am Leibe hatte er nichts, als eine alte weiß
zwilchene sehr schlechte Hosen, und ein paar alte
weißwollene Strümpfe, wovon beede an der Ferse
einer mit einem etwas grössern, und einer mit
einem etwas kleinern blau tuchenen Flecke gesti=
cket
gewesen sind, welches aber nicht zu vermu=
then
, als ob diese seine eigene Kleidung gewesen
wäre.


Anzeige.

Verschiedene von mir acceptirte und bey Ver=
fallzeit
aus gründlichen Ursachen nicht eingelöste
Wechsels haben in ein und andern Handlungs=
plätzen
einiges Aufsehen verursachet, und mir da=
durch
einen äußerst nachtheiligen Ruf zugezogen.
Jch ersuche daher alle diejenigen, die einigen
Anspruch auf gedachter Wechsels zu haben glau=
ben
, sich damit an hiesige Hrn. Winzer &
Comp. zu wenden, mit denen ich mich desfalls
verglichen habe. Sollten ein und andere Freun=
de
nähere Aufklärung über diesen Vorfall zu
haben wünschen, so werden es auf Verlangen
gedachte Hrn. Winzer & Comp. dahier nebst mir
geben. Welches ich hiemit zu jedermanns Nach=
richt
und Rechtfertigung meines guten Namens
öffentlich anzeige. London den 27. April 1795.

Ludwig Kubach aus Wien.


Warnung an das Publikum.

Nachdem ich in sichere Erfahrung gebracht,
daß böse Leute unter den falschen Vorwand, als
wenn sie Forderungen an mich zu machen hätten,
und von mir keine Bezahlung erhalten könnten,
auf meinen Namen Geld zu borgen suchen, als
will ich hiemit öffentlich das gute Publikum für
solche Beträger warnen, mit der Erklärung,
daß ich weder jemanden etwas schuldig, noch
einer Geldaufnahme benöthiget sey, somit in
keinem Fall eine Zahlung des auf meinen Na=
men
fälschlich geborgten Geldes leisien werde.
Wien den 3. Juni 1795.

Anna Regina Schmidt, gebohr=
ne
Rogalsky v. Rogadowitz.


Geld auszuleihen.

Zehentausend Gulden in baarem Gelde wer=
den
aber nur auf Häuser in der Stadt, oder
auch auf Herrschaften in Oesterreich gegen aus=
weisender
hinreichender Sicherheit gegeben; dann
sind auch verschiedene grössere auch kleinere Po=
sten
, jedoch nicht alles in baarein Gelde allda
zu erhalten, welche aber auch in die Vorstadt,
jedoch gegen Pupilarsicherheit gegeben werden.
Weiters sind auch allda verschiedene Häuser in
als vor der Stadt mit oder ohne Gärten zu
verkaufen, auch Landwirthschaften, Häuser auf

[15]

dem Lande, oder Herrschaften in Oesterreich zu
erfahren; nähere Ausku⟨n⟩ft erhält man in dem
Ballgässel wo die Schmiedte ist Nr. 975 der
Eingang bey dem grossen Thor rechts die Stie=
ge
im ersten Stock vormittag von 9 bis 12 Uhr,
und wird jenen, welche die Originaldokumenten
vorzeigen können nähere Auskunft gegeben.


Vortheilhaftes Anerbiethen.

Gegen sichere Hypothek werden 4 oder 5000
fl. baar, nebst einem grossen Bauplatz, gegen
1600 [Quadrat] Klafter, welcher in der gesündesten und
schönsten Gegend in Wien lige, und worauf we=
nigstens
6 Häuser können gebauet werden, pr.
8000 fl. hindangegeben. Nähere Auskunft ist
in der Kärntnerstrasse Nr. 960 im Niemerge=
wölb
zum weissen Wolfen bey Herrn Weizho=
fer
einzuhohlen.


Gärtner sucht Dienst.

Ein Kunstgärtner, welcher in seinem Metier
wohl ersahren ist, sucht Dienst: er hat Haupt=
sachlich
von Treiberey und eng⟨li⟩schen Gärten gu=
te
Kenntniß, zugleich treibt er nicht nur altein
alle Gorten von Obstfrüchten, sondern auch die
Weinstöcke ohne Feuer oder Ofenhitze, und kom=
men
selbe so früh, als wenn sie mit Feuer ge=
trieben
wären, und werden fast noch schöner und
delikater, welches grosse Monarchen schon bezeugt
haben; das übrige werden seine gute Rekom=
mendationen
aus verschiedenen Ländern zeigen.
Er ist zu erfragen zu Mariahilf im blauen Bock
Nr. 25.


Reise=Gesellschafter wird gesucht.

Ein Rolsender, der in seinem eigenen bedeckten
Wagen von hier über Prag, Leipzig, Braun=
schw⟨e⟩ig
und Hannover nach Hamburg zu reisen
gewilliget ist, wünscht sich bis dahin für gemein=
schaftliche
Kosten einen Reisegefährten. Nähere
Nachricht ist hierüber in der Kärntnerstrasse im
weißen Schwann im ersten Stock im Zimmer
Nr. 3 zu erfragen.


Reisegesellschaft wird gesucht.

Jn eigenem Neiswagen reiset jemand mit ex=
tra
Post nach Frankfurt, wer mitzureisen ge=
denket
, beliebe sich in der Leopoldstadt=Sperl=
gasse
Nr. 476 im ersten Stock auf der hintern
Stiege um das weitere zu erkundigen.


Handlungskompagnon wird gesucht.

Man wünscht zu einer mit einer eigenen, al=
ten
und aufrecht stehenden Fabrike verbundenen
Waaren=Niederlage in Wien sich mit einem
den Handlungsgeschäften und zu Führung des
diesfälligen Briefwechsels erfahrnen Mann, wel=

cher, um als Theinehmer an dem betreffenden
Handlungsnutzen selbst beytretten zu können, mit
einem eigenen Einlagsvermögen von 15000 ober
wenigstens 10000 Gulden versehen seyn soll,
zu vergesellschaften. Des Näheren wegen hat
man sich schriftlich oder mündlich an den k. k.
Herrn Hofagenten v. Broßlern, auf der hohen
Brücke Nr. 396 im 3ten Stock wohnhaft, zu
wenden.


Anzeige.

Die Klage, daß man an manchen Sprach=
lehrer
bey der vorzüglichsten Theorie, richtigen
Akzent und Vertrauli⟨ch⟩keit mit dem in guten
Gesellschaften herrschenden Tone vermisset, wäh=
rend
andern diese letztern Eigenschaften ohne
gründliche Sprachkenntniß besitzen: war bis jetzo
nicht weniger gerecht als allgemein. Wir ver=
nehmen
daher mit Freude, daß sich eine Person
von anerkannten Verdiensten, welche vormals
ein öffentliches Amt in England bekleidet hat,
auf Anrathen ihrer Freunde entschließt ihr Ta=
lent
durch Unterricht in der englischen Sprache
gemeinnützig zu machen. Wir glauben diese
Person einem hohen Adel und andern Herren
und Damen um so zuversichtlicher empfehlen zu
bürfen, als wir uns überzeugt fühlen, daß sie
mit allen obigen Erfordernissen die neueste, leich=
teste
und angenehmste Methode in Erlernung
der englischen Sprachen verbindet. Das Nähere
beliebe man zu erfragen im Kaffeehaus am
rothen Thurm beym Schahdenrüssel Nr. 674.


Weinschanks=Nachricht.

Einem verehrungswürdigen Publikum wird
diemit angezeigt, daß das Burgerspital in Wien
den 4. Juni das Schankhaus daselbst eröffnet
hat, und ihre eigenen beygeschaften ächten und
guten Weine wie vormals pr. 9, 11, 15, 18
und 24 kr. die Maß ausschänkt. Auch ist der
dem Bürgerspital zugehörige Keller am neuen
Markt neben dem Caffeehaus bereits eröffnet,
woselbst auch eigener Wein pr. 8 kr. die Maß
ausgeschänkt wird.


Gesundheitswässer.

Bey Andreas Hubmer, burgl. Handelsmann,
am neuen Markt zu den sieben Säulen, sind zu
bekommen nachstehende von einer löbl. medicini=
schen
Fakultät ⟨a⟩pprobirte Gesundheitswässer, als:
Rohitscher Sauerbrunn, Egerischer deto, Billi=
ner
Sauerbrunn in grossen Krügen, deto in klei=
nen
, Saidschitzer Bitterwasser in grossen Krügen,
deto in kleinen, Selterwasser und Stecknitzer Mi=
neralwasser
. Man kann alle diese Wässer ein=
zeln
und auch schon in ganzen Kisten verpacket

[16]

bekommen, und verspricht die beste Bedienung.
Um an Sonn=und Feyertägen mit obigen Wäs=
sern
bedienet zu werden, können sich Liebhaber
deshalb in der Wohnung zum schwarzen Rössel
neben dem goldenen Ochsen anfragen.


Mineral=und Gesundheitswässer.

Einem hochzuverehrenden Publikum wird hie=
mit
bekannt gemacht, daß in der seit undenkli=
chen
Jahren ohnehin schon bekannten Hauptver=
schleiß
Niederlage am Wildprätmarkt beym blau=
en
Jgel Nr. 571 alle Gattungen Jn=und Aus=
länder
=Mineral=und Gesundheits=Wässer frisch
angekommen, von der medicinischen Fakultät wie
gewöhnlich geprüft und ächt befunden worden,
und um folgende Preise täglich, auch zu allen
Stunden in der Nacht zu haben sind. Als:

fl. kr.

Robitscher..... 20

Selterwasser.... 45

Pyrmonterwasser.... 1 10

Eger Sauerbrunn, grosser Krug. 48

kleiner detto. 33

Saldschitzer Birterwasser, grosser Krug 20

kleiner detto 13

Billiner Sauerbrunn, grosser Krug 18

kleiner deto 12

Füreder .... 20

Freudenthaler ... 24

Sternberger .... 20

Sedlitzer Bitterwasser... 18

Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzäblige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfelt doch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Üiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhödten
Preise schmeichelt man sich von dem einsichtsvol=
ten
Publikum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständten nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so das sich die Niederlage mit jenen von aus
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist dero=
haben
für dieses Jahr alhier gar keines zu be=
kommen
.

Robitscher..... 20

Selterwasser.... 45

Pyrmonterwasser.... 1 10

Eger Sauerbrunn, grosser Krug. 48

kleiner detto. 33

Saldschitzer Birterwasser, grosser Krug 20

kleiner detto 13

Billiner Sauerbrunn, grosser Krug 18

kleiner deto 12

Füreder .... 20

Freudenthaler ... 24

Sternberger .... 20

Sedlitzer Bitterwasser... 18

Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzäblige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfelt doch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Üiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhödten
Preise schmeichelt man sich von dem einsichtsvol=
ten
Publikum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständten nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so das sich die Niederlage mit jenen von aus
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist dero=
haben
für dieses Jahr alhier gar keines zu be=
kommen
.

Nachricht

Peter Siebenhandl, Bandagenmacher, hat
nach einer von der hiesig löbl. medicinischen
Fakultät gepflogenen Untersuchung, von der
hochl. k. k. ni. öst. Landesregierung die Er=
laubniß
erhalten, nachstehende Bruchbänder zu
verfertigen und öffentlich zu verkaufen: als
Suspensorien ohne Bauschen, deto mit Bau=
schen
und elastischer Feder, einfache ordinäre,
doppelte ordinäre, Bandagen mit meßinge=
nen
Bauschen, mit Druckerl und elastischer
Feder, deto mit blechernen Bauschen, Druckerl
und elastischer Feder, dergleichen doppelte mit
Druckerl und elastischer Feder, einfache und
doppelte mit elastischer Feder ohne Druckerl,
doppelte mit zwey elastischen Federn ohne Dru=
ckerl
nach der neuesten Art, Nabelbänder mit
und ohne Federn, noch verschiedene Bandagen
für Frauenzimmer, dann Löffelbandagen, wo
der Bruch nicht kann eingebracht werden, auch
alle Gattungen kleine Kinderhandagen. NB.
Die Federbänder sind ohne Unterband zu tra=
gen
. Da er sich schon seit dem Jahre 1774
auf die Vorfertigung dieser Bandagen verle=
get
und es so weit brachte, daß selbe den
französischen gleich sind, auch von den erfah=
rensten
Meistern dieser Kunst erprobt befunden
worden, und nicht nur hier in Wien, sondern
auch im Auslande grossen Absatz hat, so zwar,
daß diejenigen, welche schon solche Bandagen
von ihm genommen, mit der größten Zufrie=
denheit
ihm wieder um solche ersucht, und das
Zeugniß abgelegt haben, daß seine Bandagen
in allen Bemühungen bey Tag und Nacht vor=
treflich
gut sind: dies hat ihn bewogen, je=
nen
, denen er noch nicht bekannt ist, sich be=
kannter
zu machen, um sie mit seinen mechani=
schen
Bandagen zu allen Zeiten auf das beste
zu bedienen. Von jenen, die sich nicht wol=
len
zu erkennen geben, bittet er sich nur das
Maß und die Seite zu bestimmen, damit er
die Bandagen darnach einrichten kann. Seine
dermahlige Wohnung ist in der Josephstadt in
der Kaisergasse im Malerischen Haus Nr. 169
nächst der Löwenaphotheke zu ebener Erde auf
die Gasse. Bey ihm sind auch verschiedene
Maschinen für buklicht ausgewachsene Kinder
um gerade zu wachsen, wovon Proben gemacht
worden sind, zu haben.


Bandagenmacher.

Anton Gayard, Bandagenmacher, hat bey
der hochlöbl. k. k. ni. öst. Regierung um Er=
laubniß
, hier in dieser Haupt=und Residenz=
stadt
Wien Bruchbänder von verschiedener Art,

[17]

1795.

Nro. 47.


wie solche von den Herrn Doktoren und Aerz=
ten
nach Beschaffenheit der Umstände für un=
schädlich
befunden werden, für das hochgeehrte
Publikum machen, und öffentlich verkaufen zu
dörfen angelanget, und hiezu nach bey hiesig
löbl. medizinischer Fakultät abgelegt, und un=
schädlich
befundenen Proben, auch die gnädig=
ste
Erlaubniß erhalten. Er schmeichelt sich,
allen denjenigen, die bey ihm Bruchbänder,
Nabelbruchbänder, Bruchbeitel, von allen Gat=
tungen
von elastischer und mechanischer Art,
für beyderley Geschlecht von jedem Alter Bauch=
gurten
, Bandagen für kleine Kinder, Ban=
dagen
für diejenigen, welche sich im Reiten,
Tanzen, Fechten und dergleichen Leibesübungen
für Schaden präserviren wollen, neu bestellen,
oder auch alte Bandagen repariren, und frisch
überziehen lassen, und sich somit seiner Arbeit
bedienen werden, alle Zufriedenheit zu ver=
schaffen
, und hoffer, daß seine Arbeit nicht
minder, als der billige Preis bey dem hoch=
geehrten
Publikum für ihn die beste Empseh=
lung
bewirken werden. Er wohnet auf der
neuen Wieden in der Preßgasse im schwarzen
Adler im Barbierischen Haus Nr. 368 im
ersten Stock. Er ist auch zu bestellen in der
Kärntnerstrasse beym Daniel in der Löwen=
grube
Nr. 1078 im Glaserergewölb.


Wanzenvertreiber.

Johann Huschauer dayket höflichst den Herr=
schaften
und geehrten Publikum für den großen
Beyfall, den er sich durch seine von der löbl.
medizinischen Fakultät unschäblich erkannte Mittel
in Vertreibung der Wanzen erworben hat. so,
daß er von Herrschaft zu Herrschaften anrekom=
mandirt
wird, und das Lob hat, daß er aus
allen, die sich jemals hervorgethan, dieses Jn=
sekt
zu vertreiben, der bewährteste sey. Er ver=
treibt
dieß Ungezieser aus Rohrwänden und Ge=
mäuer
, gemalten und spalirten Zimmern, Goffen
und Sesseln, Thür=und Fensterstöcken, einge=
legten
und lakirten Bettstätten, vergoldten Laub=
werk
und Gesimbsen, mit Silber und Goldborden
gezierten Babilion=und Baldachinbettstätten,
ohne Geruch und Befleckung, ja was schon be=
fleckt
ist wird theils gänzlich verschönert, oder
doch um vieles verbessert. Er bittet, wenn es
in etwas fehlen sollte, ihm dies wissend zu ma=
chen
, so wird er diesen Fehler une⟨n⟩tgelilich ver=
bessern
. Wer also verlangt von diesem Unge=
ziefer
befroyet zu werden, beliebe auf ein Zettel
den Grund, Gasse, Hausnumer und Stock, wo=
hin
er kommen soll, zu schreiben, um die Sa=
chen
zu besichtigen, und behandeln zu können,
diesen Zettel aber in der Stadt am Kohlmarkt

in das Tabackgewölb des Hrn Johann Sedmann.
oder in der Naglergasse bey Hrn Joseph Husch=
auer
, bürgl. Waldhorn=und Trompetenmacher,
oder in der Leopoldstadt in der Jägerzeil in sei=
ner
Wohnung beym Föderl Nro 1 im ersten
Stock abzugeben.


Nachricht.

Mit gnädigster Erlaubniß hat Mathias Sin=
hofer
von Brünn, durch mehrere Jahre bey Herr=
schaften
und niedern Standespersonen das Unzie=
fer
der Wanzen vertreiben, und bey der medizi=
nischen
Fakultät für gut befunden worden, nach
gepflogener Untersuchung mit hinlänglichen At=
testaten
versehen ist. Nebst seinen beywilligen
Dienst jedermann ergebenst anerbiete. Besagter
Salben womit Ecke, Spaltenritze der Bettstatt,
Rahmen, Mauer, und wo sonsten sich derglei=
chen
Ungeziefer, befinden auszurotten. Er hatte
die Ehre vor einigen Jahren viele Salben zu
verschleißen; wenn jemand sagen kann, daß nach
approbirten Salben etwas sich zeigen thut, so
will er solche ohnentgeltlich aussaubern; das
Pfund Salben wird verkauft a 1 fl. 12 kr. Sei=
ne
Logierung ist bey dem weissen Löwen auf dem
Salzgrieß Nr. 435 im Gastzimmer zu erfragen.


Nachricht von Chinesischen Malereyen.

Franz Ant. v. Scheibtl, Naturalienmaler,
gibt sich hiemit die Ehre einem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß
er von seiner Reise aus Koppenhagen eine voll=
ständige
Sammlung Chinesischer Figuren mitge=
bracht
habe. Sie enthält, nebst aller Kaiser,
aller Chinesischen Stände, Kleidertrachten, und
Handlungen, insbesondere aber 1) den dortigen
Staatsrath, die Gerichtsbarkeiten, und das Mi=
litär
; 2) alle Arten von Künstlern und Professi=
onisten
in 187 Blättern; 3) die 4 Chinesischen
Hauptprodukte, als, die Pflanzung des Thee
in 19 Blättern, des Porzelain in 27 Blättern,
die Pflegung des Seidenwurms, in 18 Blät=
tern
, und die Bauung des Reises in 25 Blät=
tern
von ihrer Entstehung bis zu ihrer Ausfuhr=
dann
4) einige sehr sehenswürdige Prospekte, und
5) Segel und andere Schiffe in 25 Blättern;
wie auch 6) eine reichhaltige Parthie Jnsekten
mit ihren Generazionen, und besonders sehens=
würdige
Papillonen in 24 Blättern. Er läßt
sich zwar hier in kein besonders Detail über die
sehenswürdigen Eigenheiten dieser Stücke ein,
sondern schmeichlet sich mit Zuversicht, daß diese
Sammlung, welche überhaupt sowohl in Rück=
sicht
der Gegenstände selbst, als auch des rich=
tigen
Kolorits eine äußerst interessante Gallerie
bildet, und den Beyfall des Natur=und Kunst=

[18]

tebhabers erhalten werde. Sie ist zu sehen auf
dem sogenannten Platzt beym Egyptischen Joseph
Nr. 2 im ersten Stock, und zwar von 3 bis 6
Uhr Nachmittag. Sollten hohe Herrschaften
diese Sammlung in ihren Wohnungen zu sehen
wünschen, so ist derselbe bereit, solche gegen
(Discretion) hinzubringen. Wer in das Haus
kommt, und die Sammlung allda besehen will,
zahlt die Person 20 kr. Es ist allda auch ein
Paperl (weis Würbel) genannt von der Jnsel
Martinik, nebst einer großen Flüg sammt Mu=
sikalien
um billigen Preis zu verkaufen.


Bey Aloys Doll,
Buchhändler am Stephansfreydhofe im deutschen
Hause ist zu haben:

Der Homännische Stadtatlas, oder Schauplatz
berühmter Städte, Vestungen, Gegenden,
Grundrisse, fol. Nürnberg 1762, statt 18 fl.
um 7 fl. 30 kr.

Der Homännische Natur=und Kunstatlas in 62
Karten, worunter auch Schillingers Bau=
kunst
mit Einleitung, statt 14 fl. um 6 fl.

Atlas von Böhmen, in 15 Karten, statt 3 fl.
um 1 fl. 45 kr.

von der Schweitz in 20 Karten, statt
4 fl. um 2 fl.

Homännischer Atlas von Schlesten, 20 Blatt,
auf groß Jmperial=Papier, statt 10 um 5 fl.

Atlas Poloniæ & Lithuaniæ, editus Regio-
mon⟨t⟩i
cum permissu Acad. reg. Berolin 16 Karten, anstatt 15 fl. um 6 fl.

Atlas coelestis Studio I. G. Doppelmajeri
edentibus heredibus homannianis, mit 30
Karten, sol. statt 6 fl. um 2 fl. 30 kr.

Atlas nouvel de la societé cosm graphique
mis au jour par les heretiers de Homann
á Nüremb..1748. statt 7 fl. 30 kr. um 3 fl.

Köhlers Schul=und Reiseatlas, in quersol. 1 fl.
30 kr.

Eine sehr gute Karte vom Rheinstrohm von Ba=
sel
bis Maynz, entworfen von den fürstl.
Oetting. Hauptmann J. C. Fuchs, 1707. 17 kr.

Die Karte von Ungarn, von Sam. Krieger,
auf holländ. Papier illum. 45 kr. schwarz 36 kr.

Pennannt brittische Thiergeschichte, illum Kupf.
1tes Heft sol. Augsb. 1777 statt 3 fl. um 2 fl.

Dannreiter (F. A) 24 Garien=Grundriße neu
entworfen, fol das. 1 fl.

Pozzo (And.) der Mahler und Baumeister
Persvektiv, 2 Theile mit Kupf. fol. Augsb. 6 fl.

Sturm (Leonh.) der erneuerte Goldmann oder
die ganze Civilbaukunst in vollständigen An=
weisungen
, fol das. statt 16 fl. um 9 fl.

Deirers (Paul) fürstlicher Baumeister, 2 Theile
fol das. statt. 9 fl. um 6 fl.

Bey Joseph Stahel u. Comp.
Buchhändlern, in der Wollzeile, ist ganz neu
zu haben:

Girtanners (Christoph) distorische Nachrichten
und politische Betrachtungen über die französi=
sche
Revolution, 10ter Band, gr. 8. Berlin
1795. 2 fl. 15 kr.

Ebenderselbe Band in klein 8. 1 fl. 15 kr.

Ebendasselbe Werk alle 10 Bände in gr. 8. 18
fl. 15 kr.

in klein 8. 10 fl.


Jn der Hörlingischen Buchhandlung
in der Bognergasse neben dem Todtenkopf Nr. 220
sind nebst vielen andern Büchern zu haben:

Architecture hydraulique, qui comprend,
I'Art de diriger les Eaux, de la mer, &
des Rivieres á l'avantage, de la Defense,
des Places, du Commerce, & de l'Agri-
culture
, par Mr. Belidor, 4 Volumes,
avec une quantité, deplanches & figures.
gr. 4 à Paris. 1788. 54 fl.

Recueil de Plans des Balailles, Sieges &
Combats, arrivés dans les Expéditions
memorables de la Guerre, VII ans, pour
servir a l'intelligence, des Oeuvres post-
humes
; de Frédéric II. Roi de Prusse,
grand Folio. à Amsterdam. 1789 relié
en Carton. 10 fl. 45 kr.

Lettres originales, de Mirabeau, ecrites
de Donjon de Vincennes pendant les
Année 1777 à 1780 contenant tous les
Détails, sur sa Vie, privée, ses malheurs
& ses Amours avec Sophie, Ruffei Mar-
quise
de Mounier, recueillies, par Ma-
nuel
, Citoyen françois, 4 Tomes. gr.
12 a Paris. 1792. 6 fl.

Le Sainte Bible contenant l'ancien & le
nouveau Testament, traduit en françois
sur la Vulgate, par Mr. le Maistre de
Sacy, nouvelle édition ornée de 300 fi-
gures
, gravées d'après les Dessins de Mar-
lier
, XII Livraisons, imprimées sur Pa-
pier
-Velin, par Didot le jeune. Exem-
plaire
magnifique gr. 8. à Paris. 1789 à
794. 54 fl.

Dictionnaire (le petit) des Voyageurs, fran-
çois

çois-allemand & allemand-françois con-
tenant
les mots les plus usités, pour aider
aux Etrangers, a se faire entendre chez
les deux Nations, 12mo à Berne 1793
1 fl. 8 kr.

raisonnéuniversel d'histoire naturelle
contenant l'histoire des Animaux, Vegé-
laux
& des Mineraux & celle des Corps
céléstes, der Météores & des autres prin-

[19]

cipaux Phénomenes, de la Nature avec
l'histoire des trois Regnes &c. par Val-
mont
Bomare, 4ieme édition revue &
augmentée 15 Volumes. gr. 8. à Lyon.
1791. 30 fl.


Bey Johann Schulmeister,
bürgerl. Buchbinder, in der Wollzeile Nr. 808
sind folgende sehr brauchbare Bücher um bey=
gesetzte
äußerst wohlfeile Preise zu haben:

31 Clairacs (des Ritters v.) von der Befesti=
gungskunst
im Felde, mit sehr vielen Kupf.