digster Freiheit.
Wiener Zeitung.
Sonnabend, den 13. Junius 1795.
Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Dienstags den 9. d. M. Rachmittags
um 4 Uhr, hielt der päpstliche Hr.
Nunzius am hiesigen Hofe, Monsignor
Ruffo, seinen öffentlichen Einzug in die
Stadt. Derselbe wurde von dem K. K.
Oberschofmarschall, Fürsten v. Kaunitz=
Rietberg, in dem Fürstl. Schwarzenber=
gischen Gartenpallaste abgehohlet und durch
das Kärntnerthor, und die Kärntnerstrasse,
über den Stock am Eisen Platz, den
Gra=
ben und Kohlmarkt, durch die Herrngasse
über die Freyung auf den Hof, zur päpstl.
Nunziatur eingeführer. Der Zug ging in
folgender Ordnung: Voraus ritten 2
Ein=
spänniger, darauf folgten die
herrschaftli=
chen sechsspännigen Wögen in deren jedem
⟨2⟩ Hausoffizier fassen und nebenher 2
Be=
diente in Galalivree giugon, nähmlich:
die Wägen der K. K. Kämmerer: 1) des
Grafen v. Mansfeld, 2) des Fürsten Aloys
v. Liechtenstein und 3) des Fürsten von
Schwarzenberg; der K. K. geheimen
Rä=
the, 4) des Grafen v. Rottenhann, 5)
des Grafen v. Trautmansdorf, 6) des
Grafen v. Seilern, 7) des Grafen v.
Kollowrath, 8) des Fürsten v. Raunig=
Rietberg, 9) des Fürsten v. Rolleredo,
10) des Fürsten Adam v. Auersperg, und
11) des Fürsten v. Starhemberg, als
er=
sten Obersthofmeisters.
Nach letzterem Wagen folgte 12) der
sechsspännige K. K. Hofwagen, in welchem
der K. K. Truchseß, Jgnaz Edler von
Mens=
hengen, mit drey Edelleuten des Hrn.
Nunzius saß. Nebenher gingen des erstern
Bediente in Galalivree. Darauf kamen die
Livrebedienten des obersten Hofmarschalls
und des päpstl. Hrn. Nunzius paarweise.
in Gala; 13) folgte der K. K. sechsspän=
nige Hofwagen, in welchen der päpstl.
Hr. Nunzius und der K. K. oberste
Hof=
marschall lassen. Diesen Wagen
begleite=
ten 4 K. K. Leiblakeyen. Unmittelbar
dar=
auf ritten 3 Hoffonrier, dann der
Stall=
meister des Hrn. Nunzius und sechs
Pa=
gen; dann kamen 14) der erste
sechsspän=
nige Wagen des Hrn. Nunzius leer, 15)
der Wagen des hiesigen Hrn. Kardinal
Erz=
bischofs mit dessen Kammermeister und
Edel=
leuten, endlich 16) 17) 18) drey
sechs=
spännige Wägen des Hrn. Nunzius, in
de=
nen Edelleute und Hausoffizier fassen.
Mittwoch um 10 Uhr Vormittags hatte
der päpstl. Hr. Nunzius bey Se. Majest.
dem Kaiser und der Kaiserin, darauf bey
der Erzherzoge Karl und Joseph, wie auch
bey der Erzherzoginnen Klementina und
Amalia K. K. H. H. öffentliche Audienz,
wozu derselbe von dem K. K. Kämmerer,
des heil. röm. Reichs Erb=Schatzmeister,
Grafen Prosper v. Sinzendorf, als
be=
stellten Kommissar mit der K. K. Hof=
Equipage abgehohlet, nach Hof geführet,
und begleitet wurde. Bey Ankunft des
Hrn. Nunzius paradirte die Leibgarde zu
Fuß, und die beyden adeligen Leibgarden;
er wurde von den K. K. Hofämtern
ge=
wöhnlichermassen empfangen und nach der
Audienz bis zum Ort des Empfangs
zu=
rückbegleitet. Der K. K. Hr. Kommissar
wurde von dem päpstl. Nunzius mit dem
gewöhnlichen Zeremoniel in seiner
Behau=
sung empfangen und so auch bey der
Ab=
fahrt entlassen.
Durch ein Kobinetsschreiben vom 10.
d. M. sind nachstehende freywillige
Kriegs=
beyträge, welche Sr. K. K. Maj. unmit=
telbar zu Handen gebracht worden sind,
mit höchstdero huldvollesten Dankbezeugung,
an das Directorium gelanget:
Guld. Kr.
Von dem italienischen
Sprach=
lehrer, Giovani Nedoliz 3 —
Von Anton Gyertyanfy, Han=
delsmann zu Klausenburg,
und Beysitzer des Wechsel=
Guld. Kr.
Appellatorii in Siebenbürgen,
in seinem und seiner Brüder
Nahmen.... 1000 —
Von einem Ungenannten.. 1500 —
Von dem Hofagenten
Rauten=
strauch für dieses Jahr. 100 —
Von einem Ungenannten. 23 6
Für die durch Feuer verunglückten
Un=
terthanen in Stranzendorf, in N. Oe. V.
U. M. B. ist die Sammlung milder
Beyträ=
ge durch einen Ausschuß der bürgerl. Schnei=
dermeister in der Stadt, in den
magistra=
tischen Vorstädten aber durch die
Hausei=
genthümer vorgenommen worden, und hat
einen Betrag von 442 Guld. 41 Kr. 1 Dr.
in das städtische Steueramt eingebracht.
Nach Berichten aus Ofen, vom 3. Ju=
nius, sind an diesem Tage, früh um 6
Uhr, Alexander Szolarcfik und Paul Oez,
welche vorzügliche Theilnehmer und
Mit=
wirker der entdeckten staatsverrätherischen
Verschwörung waren, nach dem über sie
gesprochenen Urtheil auf der Generalwiese
mit dem Schwerte hingerichtet worden.
Während der Hinrichtung wurde
nachste=
hendes in deutscher und ungarischer
Spra=
che vertheilet:
„Da die erledigten Prozesse der übrigen
zum Tode verurtheilten dreyzehn
Theilneh=
mer, und Mitwirker der ruchlosesten
Ver=
schwörung im Jahre 1794 zu Pest, wovon
das Haupt Jgnaz Joseph Martinovics
sammt seinen Oberaufsehern bereits den 20.
May l. J. hier in Ofen mit dem Schwert
hingerichtet wurde, und wovon die
schwärze=
ste Absicht dahin ging, mit vereinigten
Kräf=
ten die Grundfeste des Staats, die Gesetze,
umzuwerfen, den Thron und die königliche
Macht umzustürzen, die öffentliche
Sicher=
heit zu untergraben, das Leben sowohl, als
das Eigenthum unzähliger Menschen auf
das Spiel zu setzen, und die Grundsätze der
Religion und der bürgerlichen Ordnung zu
vernichten, Sr. K. K. Apost. Majestät im
Wege der Gnade allerunterthänigst
vorge=
legt wurden; geruheten Allerhochstdieselben
das wider den Alexander Szolarcsik, ehe=
mahligen Notar der königl. Gerichtstasel,
und Paul Oez, beyder Rechten
geschwor=
nen Advokat, als durch unumstößliche
Ur=
kunden überwiesene Verbrecher der beleidigten
Majestät und Staatsverräther, nach den
bestehenden Landesgesetzen gesprochene
To=
desurtheil, anderen ihres Gleichen zum
war=
nenden Beyspiel, ihnen selbst aber zur
wohl=
verdienten Strafe, um so mehr in seiner
vollen Kraft zu lassen, als sich dieselben
durch ihre schon in der ersten Jugend
ver=
dorbene Denkungsart, und höchst
gefähr=
liche Grundsätze einer anzuhoffenden
Bes=
serung unfähig, und dadurch der
allerhöch=
sten Gnade unwürdig gemacht haben: hin=
gegen aber die übrigen hier Eingangs
er=
wähnten von den Gerichtsstellen zur gleichen
Strafe verurtheilten Mitverbrecher aus
be=
sonderer Allerhöchsten Milde sowohl in
Rück=
sicht des verwirkten Lebens, als der
Ein=
ziehung ihrer Güter zu begnadigen, und
diese Strafe in ein zeitlich unbestimmtes
Gefängniß umzuändern."
Ausländische Begebenheiten.
PortugalI.
Die feyerliche Taufe des neugebornen
Prinzen von Beira, ist am 4. April zu
Quelus mit grossem Gepränge
vorge=
nommen worden. Der päpstliche Nunzius
verrichtete sie, im Nahmen des Papstes.
Der Hof, der gesammte Hosstaat, die
ein=
heimischen uns auswärtigen Minister, der
Adel und die vornehmste Geistlichkeit wohn
ten in Gala bey. Der Prinz erhielt die
Nahmen Anton, Franz, Pius, Bene=
dictus ⁊c.
Der Prinz von Brasilien hat bey dieser
Gelegenheit viele Gnadensbezeugungen
er=
theil⟨e⟩t, Beförderungen vorgenommen, und
unter andern verfüget, daß alle
Erstgebor=
nen von titulirten Herren, den Titel des
Baters, nach dessen Tode annehmen können,
ohne darüber eine neue Königl. Verleihung
anzusuchen.
Der Portugiesische Handel ist wieder sehr
thättig geworben. Es sind seit kurzem
ver=
schiedene beträchtliche Transporte im Tajo
eingelaufen, und am 1. April ist eine
Por=
tugiesische Kauffahrthey=Flotte von 48
Schiffen, unter Bedeckung von 3 Fregaten,
nach den verschiedenen Häfen von Amerika
urd Asien abgesegelt.
Die Kriegsflotte wird auf Königl. Be=
fehl abgetackelt, und alle Englischen
See=
offizier, welche auf derselben zu dienen,
nach Lissabon gekommen waren, haben
ih=
ren Abschied, mit Beybehaltung ihrer Titel
und des halben Soldes, erhalten.
Spanien.
Aus Madrid wird unter dem 12. May
geschrieben: „Obschon auch hier sehr vieles
von Friedens=Unterhandlungen mit
Frank=
reich gesprochen wird, so scheint es doch,
daß wir noch einen sehr blutigen Feldzug
vor uns haben. Derselbe ist in
Katalo=
nien bereits eröffnet worden, woher wir
die Nachricht von einem Treffen erhalten
haben, das der General Urrutia den
Fran=
zosen geliefert hat, das aber, so viel wir
da=
von wissen, von einem unentschiedenen
Aus=
gange war. Auch aus Biscaya und
Na=
varra vernimmt man, daß die Franzosen
daselbst sehr bedeutende Anstalten machen
um Pampluna förmlich anzugreifen. Jn=
dessen wendet der Fürst Sangro, dem die
Vertheidigung dieses Platzes anvertrauet
ist, alle Mittel an, um ihn tapfer zu
ver=
theidigen und die Absichten der Feinde zu
vereiteln.
Jm ganzen Reiche wird die verordnete
Aushebung zur Verstärkung der Armeen,
auf das eifrigste fortgesetzt.
Der General Urrutia hat bey seiner
Ar=
mee verschiedene wiese und strenge Gesetze
gemacht, um eine genaue Mannszucht
ein=
zuführen. Er läßt auch durch die Armee=
Kapellane, welche insgesammt aus dem
Kapuziner=Orden sind, unter dem
Landvol=
ke predigen, und es zur Pflicht
auffor=
dern, allgemein die Waffen zu ergreifen,
um die Religion und den Staat zu
ver=
theidigen.
Die zwey Flottenführer Langara und
Gravina befinden sich vereint in den
Ge=
wässern zwischen Collioure und Rosas, wo
ihre vereinte Macht aus 26 Linienschiffen
und 4 Fregaten besteht.
Jm Hafen von Cadix sind zwey
Kriegs=
schiffe, Europa und San Carlo, aus
Vera=Crux und Havana kommend, einge=
laufen, welche an barem Gelde 9,773,589
Plaster überbrachten.
Jtalien.
Nach Berichten aus Turin vom 29.
May, haben die Franzosen bey Valdieri,
in der Grafschaft Tenda, Vieh
eingetrie=
ben, sind aber von den durch die
Sturm=
glocke zusammenberufenen bewaffneten
Bauern überfallen worden, die ihnen nicht
nur alles geraubte Vieh abnahmen, son=
dern auch noch 63 Gefangene einbrachten.
Am 16. May machte man einen Versuch
die Franzofen bey Briga und Tenda zu
überfallen. Es rückten zu dem Ende bis
5000 Mann, theils Soldaten, theils
Mi=
lizen, in drey Kolonnen, über Limone
und die umliegenden Anhöhen vor; sie
fan=
den aber die Feinde allenthalben so gut auf
ihrer Hut, so stark verschanzt und so
zahl=
reich, daß die Piemonteser nach einigen
ein=
zelnen Schüssen sich wieder zurückzogen.
Dagegen haben die Franzosen am 21.
versucht, im Thale von Limone
vorzu=
bringen, und haben mit 700 Mann, in
3 Kolonnen getheilt die Piemontesischen
Po=
sten angerissen. Zwey von diesen Kolo nen
gingen über die Anhöhen von Buffa und
Morel, und machten ein sehr lebhaftes
Feuer, welches jedoch von den
Piemonte=
sern standhaft ausgehalten und erwiedert
wurde. Jnzwischen warf sich die dritte
Kolonne auf das Dorf della Parris, und
fing an zu fouragiren; aber die
Nizzardi=
schen Jäger eilten sogleich herbey und
grif=
fen diese Kolonne so entschlossen an, daß
sie mit Verlust mehrerer Todten und 5
Ge=
fangener zurückweichen mußte, womit also
das ganze Vorhaben des Feindes vereitelt
war.
Bey dem Ueberfalle von Col de Monte,
am 12. May, sind, ausser den
Gebliebe=
nen, 9 Offizier und 230 Gemeine, gefan=
gen, und 63 versprengt worden; die
Fein=
de haben auch 3 Kanonen, 12
Espingar=
den, sammt den Munizions=und Getreide=
Magazinen erobert. Einige Tage nachher
hat man versucht die Franzosen von den
eroberten Posten wieder zu vertreiben; das
Tressen dauerte durch mehrere Stunden und
war sehr hartnäckig, die Piemonteser
konn=
ten aber ihre Absicht nicht erreichen, und
mußten sich begnügen das weitere
Vor=
bringen des Feindes zu verhindern. Der
Herzog von Montserrat hat daher neue
Verstärkung verlangt.
Frankreich.
Nach den neuesten Berichten aus Paris
vom 27. und 28. May ist die Ruhe in
dieser Stadt zwar hergestellt, aber doch
immer nur so weit, als es durch die
ge=
waltsamen Mittel möglich ist, die von der
Konvent. angewendet werden mußten, um
sich, oder vielmehr die nun in derselben
herrschend gewordene Partey aufrecht zu
erhalten. Daher dauern auch die
Verhaft=
nehmungen, die Hinrichtungen, und die
Gräuel aller Art, wovon Paris seit so
vielen Jahren der Schauplatz ist, noch
im=
mer fort, und man hat sich neuerdings
genöthiget gesehen, eine Menge
unbedacht=
samer Maßregeln, welche der Sturm der
Revoluzion erzeugt hat, aufzuheben, die
Bürger zu entwaffnen, und insbesondere
die Revolutions=Waffen, die Piken, zu
verbannen. Jndessen geht es in vielen
anderen Städten um nicht viel besser als
in Paris zu, und die Nachrichten aus
Toulon zeigen, daß diese Stadt in einem
erklärten Aufruhr ist, die Empörer auch
sogar der Flotte sich bemeistert haben, eben
da sie auslaufen sollte.
Schon am 23 Morgens liessen die
Aus=
schüsse eine grosse Menge Kavallerie nach
Paris kommen; diese stieß zu 20,000
frey=
willigen Bürgern, und zog mit ihnen in 2
Kolonnen nach der Vorstadt St. Antoine.
Man überraschte die Einwohner derselben,
und nahm ihnen 2 Kanonen ab, aber
bald darauf sperrten sie die Strassenketten,
verrammelten die Gässen, und thaten alles
um sich zu wehren. Als sie aber endlich
einsahen, daß ihr Widerstand vergeblich
seyn würde, indem gewiß drey Viertel
von Paris gegen sie marschierst wären,
und überdem der Brodmangel sie bald
hät=
te bezwingen müssen, so gaben sie nach,
und lieferten die Anstifter des Aufruhrs und
den Schlossergesellen aus, der Feraude
Kopf in der Konvention auf einer Pike
getragen hatte. Jhr Prozeß dauerte nicht
lange; ohne alle weitere Untersuchung
wur=
den sie guillotiniret. Das Dekret, wel=
ches die Konv. gegen die Einwohner der
St. Antonius=Vorstadt erlassen hatte, lau=
tet folgendermassen:
Die National Konv. in Erwägung, daß
die Aufrührer der Antonius=Vorstadt, am
20. May zuerst gegen die Konv. marschirt
sind, und Kanonen gegen sie aufgepflanzt
haben, daß die Ruhestöhrer einen Theil
des Volks gegen den andern aufzuwiegeln,
und auf das neue Frankreich mit dem
Trau=
erflor, den die Konvent. erst zerrissen hat,
zu bedecken suchen; daß ihre Absicht ist, den
glücklichen Zeitpunkt der Konstitution und
des Friedens zu entfernen, und die
Herr=
schaft der Anarchie zu verlängern; daß der
Repräsentant Feraud in dem Heiligthum
der Gesetze von den Aufrührern ermordet,
und andere Repräsentanten von ihnen
thät=
lich mißhandelt, daß einer der Mörder
mit Gewalt den Händen der Gerechtigkeit
entrissen worden ist ⁊c. dekretiret, daß die
Einwohner der Antonius=Vorstadt
aufge=
fordert werden sollen, sogleich die Mörder
der Nationalrepräsentanten, und
nahment=
lich den Mörder des Repräsentanten Feraud,
so wie ihre 6 Kanonen auszuliefern. Jm
Fall der Weigerung sollen sie als Rebellen
angesehen werden, alle Sektionen von
Pa=
ris gegen sie marschiren, und die
Brodaus=
theilungen in den aufrührerischen Sektionen
gänzlich aufhören. Gegenwärtiges Dekret
soll gedruckt, in Paris angeschlagen, und
durch ausserordentliche Kourier in die
De=
partemente geschickt werden ⁊c,
Jm Verfolge der Sitzung versicherte Roux,
daß in diesem Augenblicke die Subsitenz von
Paris völlig gesichert sey, und 200,000
Centner Getreide an einem Orte
beysam=
men lägen, von woher sie ohne alle
Verhin=
derung und Gefahr nach Paris gebracht
werden könnten. Dann erschien Sieyes,
der so eben aus Holland angekommen war,
stattete einen weitläuftigen Bericht über den
mit dieser Republik geschlossenen Frieden
ab, und versicherte, daß die
Repräsentan=
ten von Holland ihn schon ratisizirt hätten,
und die andern Staaten ihn gleichfalls
ge=
nehmigen würden. Sieyes las hierauf
un=
ter den lebhaftesten Freudensbezeigungen den
Friedenstraktat selbst ab, und die
Versamm=
lung verordnete, daß derselbe gedruckt in
Paris angeschlagen, in die ganze Republik
verschickt, und nach 3 Tagen erörtert
wer=
den soll.
Eine Deputation aus der Vorstadt St.
Antoine verlangte vorgelassen zu werden,
allein Bourdon (de l'Oise) sagte: „Das
Blut unsers Kollegen verbiethet ench, Ver=
gleichs=Unterhandlungen anzuhören; dann
erst, wenn diese Elenden ihre Kniee vor dem
Gesetz gebeugt haben, dann könnt ihr ihnen
Gehör geben." Vielmehr verlangte er, daß
obgedachte Deputation verhaftet werden
soll=
te; allein während man darüber
berath=
schlagte, hatte sich dieselbe fortgeschlichen.
Der Sicherheits=Ausschuß zeigte an,
daß eine Bande von 8 bis 10 Personen,
ihres Elendes überdrüßig, sich unter ein
Detaschement der Nationalgarde mischen,
in den Konventionssal bringen, und den
Präsidenten, und wen sie finden könnten,
ermorden, endlich sich selbst umbringen
wollten. Eine grosse Menge rief: Das
wollen wir sehen! und die Konvenzion ging
über diese Nachricht weg. (Alle Deputirte
sind nunmehr mit Säbeln bewaffnet.) An=
güis zeigte endlich an, daß gegen die
Vor=
stadt St. Antoine das Dekret vollzogen
worden sey, und man die Kanonen
dersel=
ben und viele Anführer der Rebellen
bekom=
men habe. Clauzel verlangte, und die
Konvenzion dekretirte, daß alle verdächtige
Bürger entwaffnet werden sollen, und keine
Weibsperson überhaupt bey einer
politi=
schen Versammlung mehr zugelassen werde.
Der aus der Vorstadt St. Antonie
zurück=
kommenden Armee schiekte die Konvent. eine
Kommißion von 24. Mitgliedern entgegen,
um ihr Glück zu wünschen, dem General
den Bruderkuß zu geben, und zu versichern:
daß die Konvention nicht aufhören werde,
sich mit der Wohlfahrt des Volks zu
be=
schäftigen, Freron zeigte an: Die Armee
sey von 4 Deputirten angeführt, auf die
Vorstadt St. Antoine marschiret. Als sie
an das Haus des Beaunmarchais
gekom=
men wäre, hätte man 4 Kanonen
aufge=
pflanzt, und gegen die Armee gerichtet
ge=
funden; allein die Rebellen hätten es nicht
gewagt, Widerstand zu thun; man habe
ihnen eine Stunde Bedenkzeit gegeben; die
guten Bürger hätten sogleich die Anführer
angegeben und ausgeliefert.
In der Sitzung am 24. May sagte
Clauzel, es sey auffallend, daß die
Ron=
venton die geringeren Verbrechen mit dem
Tode, die grösseren Bösewichte aber, die
Frankreich mit Blut überschwemmt
hät=
ten, bloß mit der Deportation bestrafe.
Er verlangte, man solle einen Kurier
nach Oleron abschicken, und den
Barre=
re, Collot und Billaud, wenn sie noch
nicht eingeschifft seyn, nach Paris
zurück=
bringen und von der Kriegskommißion
richten lassen. Auch Bourdon und
Dü=
bois=Crance unterstützten diesen Antrag,
und die Konvention dekretirte: 1) Das
Dekret, welches den Barrere, Billaud,
Collot und Vadier verdammte, ist
aufge=
hoben. 2) Die 3 erstern sollen von dem
peinlichen Gericht des Departements der
untern Charente gerichtet werden. Der
Gesetzgebungs=Ausschuß soll Morgen ihre
Anklageacte vorlegen. 3) Der ehemahlige
Minister Pache, sein Schwiegersohn
An=
doin, der Minister Bouchotte, der Adjunkt
desselben, Daubigny, wie auch Clemence,
Marchand, Heron und Hassenfratz, sollen
vor das peinliche Gericht der Departements
der Eure und Loire gebracht werden.
Die Konvention erließ auch den Befehl,
daß der Deputirte Forestier verhaftet
wer=
den soll, weil sein Betragen während der
Rebellion nicht patriotisch schien. Auch
wurde verordnet, den Deputirten Lavalle
und den General Roßignal, welche beyde
in der Vendee übel gehauset, in Verhaft
zu nehmen, deßgleichen auch den
Depu=
tirten Pautrizel, weil er während des
Aufruhrs verdächtige Reden geführt habe.
Großbritannien.
Die Admiralität hat von dem im Kanal
kreutzenden Sir Sidney Smith die
Nach=
richt erhalten, daß er eben einer kleinen
Französischen Flotte von Linienschiffen und
Fregaten begegnet sey, die ganz
neuer=
lich von Brest ausgelaufen war. Gleich
hierauf hat der Admiral Cornwallis
Be=
fehl erhalten, mit 7 Linienschiffen von
Portsmouth auszulaufen. Die grosse
Flot=
te selb⟨st⟩ liegt segelfertig, Lord Howe hatte
⟨s⟩ich auch nach Portsmouth begeben, um
sie nachmahls zu kommandiren; allein er
wurde neuerdings so unpäßlich, daß noch
am Sonnabend der Lord Bridport von
seinem Landsitze nach Portsmouth beordert
wurde, um das Kommando der grossen
Flotte zu übernehmen.
Die nach dem mittelländischen Meere
be=
stimmte Flotte des Admirals Mann ist mit
allen nach Ost=und Westindien
bestimm=
ten Kauffahrern durch widrige Winde bis
zum 24. angehalten worden, an diesem
Tage aber endlich abgesegelt.
Die Freysprechung des Warren=Hastings
wurde am 19. May in Willis=Hotel von
dem Bengal=Klub mit einer wahrhaft
asia=
tischen, in London vielleicht vorher nie
ge=
sehenen Verschwendung gefeyert. Mehr
als 600 Personen speisten mit dem
Freyge=
sprochenen. Es sind zuletzt 50 Guineen
für ein Billet gebothen worden, um mit
von der Mahlzeit zu seyn, aber es war
keines mehr zu haben. Die ostindische
Kom=
pagnie wird dem Herrn Hastings nun eine
Pension von 5000 Pfund jährlich für die
in Jndien ihr geleisteten Dienste aussetzen.
Wegen der jetzigen Lage der Dinge, heißt
es, wird der Hof London, Glasgow,
Hull und Liverpool zu Freyhäfen erklären.
Die Kaufleure dürfen ausländische Güter
in die königl. Waarenlager hinterlegen,
mit der Bedingung, daß bey deren
Abfüh=
rung der Zoll entrichtet werde.
Jm Unterhause trug Herr Jekyll
nen=
lich an, den König am die Vorlegung
der Papiere zu bitten, auf welche sich die
Zurückberufung des Grafen Fitzwilliam
gründet. Die Opposizionspartey, beson=
ders Herr F⟨i⟩x, unterstützte diesen Antrag.
Nach einigen Erörterungen aber äusserte sich
Herr Adair, des Grafen Fitzwilliam
Ka=
rakter sey durch seine männliche
Aufforde=
rung an die Minister, welche sie nicht
angenommen hätten, bereits gerechtfertigt,
und verlangte die Ordnung des Tags,
welche auch mit 188 Stimmen gegen 49
angenommen ward.
Man erzählt als eine wahre Geschichte,
daß in der vorjährigen Seeschlacht vom 1.
Junius das brittische Schiff Leviathan,
mit harten Thalern auf das Französische
Schiff Amerika gefeuert habe. Es hatte
nähmlich viele Französische
Sechsundbreys=
sigpfünder aus Toulon mitgenommen, die
ein unglücklicher Republikaner, vor der
Ankunft der Engländer in dieser Stadt,
mit Geld gefüllt hatte, um es zu retten.
Der Jrrthum ward entdeckt, als die
Eng=
lischen Matrosen das Französische Schiff
be=
stiegen, und die Thaler herumliegen sahen.
Die Franzosen hatten schon geschlossen, den
Engländern sey die Munizion ausgegangen,
daher sie mit Geld kanoniren müßten.
Vereinigte Niederlande.
Die dem fünfzehnten Artikel des Allianz=
Trakrats zwischen Frankreich und der
Re=
publik beygefügten Punkte lauten also: 1)
Die beyden Nationen können sich des
Ha=
sens und der Docke von Vließingen, mit
gleichem Rechte, bedienen. 2) Jede
Na=
tion soll ihre besonderen Magazine, Werf=
te u. s. w. haben. 3) Die Batavische
Re=
publik tritt das Westindische Haus zu
Vlies=
singen mit seinem Gebiethe ab, und räume
der Französischen Nation vorläufig den Ge=
brauch einer der Werften ein. 4) Der
An=
kauf von Schiffsbedürfnissen, Häuser u. s.
w. bleibt für Rechnung jeder Nation. 5)
Die Reparationskosten für die Docke, den
Wall ⁊c. bleiben ebenfalls gemeinschaftlich;
jedoch soll die Batavische Republik die
Di=
rektion der Ausgaben führen. 6) Keine
der beyden Nationen soll einen Admiral
oder ein Wachtschiff im Hafen zu
Vlies=
singen haben. 7) Jm Falle bey diesem
Reglement einige Schwierigkeiten sich
erge=
ben sollten, die nicht gütlich beygelegt
wer=
den können; so sollen sie durch 5
Schieds=
richter, 2 Franzosen und 2 Holländer,
und einen fünften, durch das Loos
ge=
wählten, entschieden werden. 8) Dieses
Regiment soll sogleich nach der
Ratifika=
tion des Traktats seine Wirkung haben.
Der gleich nach der Revolution im
Ja=
nuar im Haag errichtete Galgen und
Schaf=
fot sind in der Nacht vom 24. unerwartet
weggebrochen worden. Zur
Bekanntma=
chung einer Amnestie aber, die man zur
Ver=
einigung beyder Parteyen erwartete, ist bis
jetzt noch keine Aussicht, weil man sich
viel=
mehr mit dem Prozeß der
Staatsgefange=
nen beschäftigt und einige Orangefreunde
wirklich aufgefordert worden sind, gegen
den Grafen Bentink von Rhoon, weil
derselbe im J. 1787 gegen die Patrioten
Waffen ausgetheilt haben soll, auszusa=
gen.
Die Französ. Generale Daendels und
Dumonceau sind am 25. aus Paris zu
rückgekommen.
Der Bürger Vitriarius, den die
Ostin=
dische Kompagnie nach London geschickt
hat, meldet von dort, die Englische
Re=
gierung wolle die Ladungen der
Holländi=
schen Kompagnieschiffe verkaufen und den
Kaufpreis sequestriren. Die Gesandten in
Paris, Blauw und Meyer, melden, daß
2 Schiffen, deren eines nach Ceylon, das
andere nach dem Vorgebirge der guten
Hoffnung abzusegeln bereit war, die
Erlaub=
niß dazu verweigert worden sey, und daß
sie deßhalb ein Promemoria übergeben
ha=
ben. Der Holländische Gesandte in Ma=
drid, van der Goes, meldet, der
Spani=
sche Hof habe die Abreise seines Gesandten
de Corral aus dem Haag gemißbilligt,
wolle auch die Holländischen Schiffe in
Spanien nicht ferner mit Beschlag
bele=
gen, wenn die Spanischen in Holland
frey=
gelassen würden. Jndessen fahren die
Fran=
zösischen Agenten im Amsterdam und
Rot=
terdam fort, die in Schiffen mit
feindli=
cher Flagge geladenen Güter zu konfisziren,
da sie doch größtentheils Holländisches
Ei=
genthum sind. Die Deputirten von
Hol=
land haben dagegen einstliche
Vorstellun=
gen bey den Französischen
Volksrepräsen=
tanten gethan, weil theils den
Einwoh=
nern Hollands dadurch grosser Schade
zu=
gefügt wird, theils die fremden Mächte
zu Repressalien gereitzt würden. Uebrigens
sind die Staaten der Provinzen unabläßig
beschäftigt, den dringenden Französischen
Requisitionen so viel möglich Genüge zu
leisten.
Als die Französische Allianz zu
Rotter=
dom gebeyert und dabey die dreyfarbige
Flagge ausgesteckt wurde, letzte dieser
An=
blick, wie die Rotrerdammer Zeitung
mel=
der, viele in Erstannen, und machte auf
einige einen Eindruck, der ihre Traurigkeit
sichtbarlich darstellte.
Zu Vließingen wurde, bey der Feyer des
Allianztractats, der dort stationirte
Fran=
zösische Contreadmiral von Stabel mit
al=
len seinen Offtizieren zu dem Feste
eingela=
den, die dort liegenden Kriegschiffe gaben
eine Salve von 21 Schüssen, und die
Französische, Holländische und
Amerikani=
sche Flaggen wurde aufgezogen. Abends
war auf der Fregate Hector ein Tauzsal
eingerichtet, in welchem die Französischen
und Holländ. Seeoffizier mit dem
Vlies=
singer Frauenzimmer den Ball erössneten.
Deutschland.
Um die Verhandlung über den Frieden
zu erleichtern, hat das Reichsdirektorium
eine Punktation der Gegenstände und
Fra=
gen entworfen, auf welche es dabey
an=
zukommen scheint. Diese Punktation ward
am 23. May in einer Privarversammlung
aller Reichstags=Gesandten angenommen,
um von ihren Höfen Jn, kruktion darüber
zu erwarten. Der vornehmste Jnhalt
der=
selben geht dahin. 1) Die Einleitung
der Friedensunterhandlungen wäre Seiner
Kaiserlichen Majestät zu überlassen, mit
Beziehung auf das Reichsgutachten vom
20. Dez. 94. in Hinsicht der guten
Dien=
ste des Königs von Preußen, 2) die Zeit
der anzufangenden Unterhandlungen, sey
gleichfalls Sr. Kaiserl. Maj. zu überlassen
dabey aber möglichste Beschleunigung zu
empfehlen. 3 Auch Ort und Sicherheit
des Friedenskongresses wäre Sr. Kais. Maj.
zu überlassen, wobey jedoch Frankfurt
un=
maßgeblich vorgeschlagen würde. 4) We=
gen der Präliminarien tragen Kurmaynz
und KurköIn darauf an, daß von dem
noch nicht Eroberten, besonders in Hinsicht
auf Luxenburg und Maynz keine
Fra=
ge seyn sollte. 5) Was die Hauptsache
beträfe, so wäre auf den ruhigen Stand
der Dinge wie er vor den Mißhelligkeiten
mit Frankreich gewesen, anzutragen, und
eine feste Gränze zu bestimmen. 6) Zur
Reichsdeputation, um bey den
Unterhand=
lungen zu konenrriren, werden
vorgeschla=
gen: Maynz und Sachsen, Oesterreich,
Baiern oder Bamberg der Würzburg;
Herzogthum Bremen oder Würtemberg
oder Hessen; und von Städten, Frankfurt
und eine katholische Stadt, erwann
Augs=
burg.
Am 27. May um Mittagszeit kam der
nun regierende Herzog Friederich Eugen v.
Würtemberg, in Begleitung des
Erb=
prinzen Friedrich Wilhelm von Bayreuth
in Stuttgard an, wo er von allen Seiten
mit den lebhaftesten Freudensbezeugungen
empfangen und bewillkommet wurde.
Die Leipziger Jubilate=Messe ist, be=
sonders für die Manufakturisten und
Tuch=
händler sehr gut ansgefallen. Letztere
ha=
ben alle Waren verkauft. Französische und
Schweizer=Agenten erhandelten alle groben
und seinen Tücher. Auch nach Pohlen
war der Absatz stärker, als man erwartet
hatte.
Anhang zur Wiener=Zeitung 1795. Nro. 47.
Wien.
Jn Absicht auf die Censur der
Druck=
schriften und Kupferstiche ist folgende die
bisherigen Censursvorschriften in sich
fas=
sende allerhöchste General=Verordnung
er=
gangen:
§. I. Niemand soll unter den gegen
Einschwärzungen verhängten Strafen, eine
Druckschrift mit vorsätzlicher Umgehung der
Mauthämter und der Revisorate einführen,
und vor erhaltener Censursbewilligung zum
Verkaufe bringen.
§. II. Der Buchhändler, welcher ein
Buch, eine Broschüre oder irgend eine
Druckschrift, die verbothen, oder erga
Schedam beschränkt ist, ohne eigenen
Er=
laubnißschein, welchen nur das K. K. ober=
ste Directorium, und in den Provinzen die
Landesstelle ertheilen kann, verkauft, wird
im ersten Betretungsfalle mit 50 Guld. für
jedes Exemplar, und im zweyten, nebst
dieser Geldbusse, mit Verlust des
Gewer=
des bestrafet.
§. III. Die den Buchhändlern auf den
Revisoraten zurückbehaltenen verbothenen
Bücher, wovon ein von dem Eigenthümer,
oder dessen Handlungsbestellten
unterschrie=
benes Verzeichniß mit beygesetzter Zahl der
Exemplare allda geführet wird, sollen
bin=
nen Zeit von 6 Monathen bey Strafe der
Konfiskazion, unter den vorgeschriebenen
Vorsichten, wieder aus den Erblanden
ge=
schafft werden. Sollten in einem oder dem
andern Falle besondere Hindernisse der
Be=
folgung dieser Vorschrift im Wege stehen,
so sind solche von den Eigenthümern oder
Administratoren anzuzeigen, wo dann nach
Beschaffenheit der Umstände, diese Frist auf
weitere 3 oder 6 Monathe wird erstrecket
werden.
§. IV. Kein Buchdrucker soll das
Min=
deste in Druck legen, ohne zuvor das
Ma=
nuseript in einer leserlichen Schift und
richtig paginirt, auch mit einem weißgelas=
senen Rande versehen, beym Revisionsamte
eingereicht, und die Zulassung vom
Censurs=
departement erhalten zu haben. Diese wird
nicht von den Censoren ertheilet, und ist
das von denselben gegebene Admittitur nicht
hinlänglich, sondern sie muß wegen der in
Censurssachen nöthigen Ordnung und
Ma=
nipulazion durch das vom Revisor
eigen=
händig, und mit dessen Unterschrift auf das
Manuscript beyzusetzende Imprimatur
bestä=
tiget werden, welches entweder ohne, oder
mit dem Beysatze omissis deletis, mit
Aus=
lassung der in der Handschrift
ausgelösch=
ten Worten oder Stellen, oder mit einem
anderen Beysatze und unter gewisser
Be=
schränkung gegeben wird. Hätte Jemand
ohne dieses Imprimatur einzuhohlen und
er=
halten zu haben, oder ohne sich nach
des=
sen Beysätzen oder Beschränkungen zu
ach=
ten, etwas, es sey was es wolle, in Druck
gelegt, so wird nicht allein die ganze
Auf=
lage mit Zerstörung des Schriftsatzes
kon=
fiszirt und eingestampfet, sondern es wird
auch der Uebertreter, sogleich mit Verlust
des Gewerbes, und überdieß mit 50 Guld.
für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar, und
wenn er diese Geldbusse nicht erlegen
könn=
te, mit Arrest und am Leibe gestrafet, und
dabey jede Ausflucht, die Exemplare nicht
verkauft, sondern vertauscht, oder
ver=
schenkt, oder die Auflage auf auswärtige
Bestellung und zum Versenden in das
Aus=
land veranstaltet zu haben, so wie jede
Ausrede auf Versehen der Handlungsdiener
oder Handlanger als ungültig verworfen.
§. V. Die Manuscripte sind gewöhnlich
in zwey gleichlautenden Exemplaren
einzu=
reichen, doch kann nach Beschaffenheit des
Gegenstandes, nach Eigenschaft des
Verfas=
sers, und nach Umständen die
Freyspre=
chung vom Duplikate beym K. K. Direkto=
rium, und in den Provinzen bey der
Lan=
desstelle angesuchet werden. Jn Fällen,
wo diese erfolget ist, ist das Manuscript
nach vollbrachten Drucke, sogleich auf das
Revisionsamt nebst einem in Pappendeckel
gebundenen Exemplar wieder einzuliefern,
und würde jeder im Drucke ohne
vorheri=
ge Anzeige und erhaltene Erlaubniß
gemach=
te Zusatz, und jede erwiesene Verfälschung
des Originals (die Fehler in der
Rechtschrei=
bung oder im Styl, deren Verbesserung den
Sinn nicht ändert, allein ausgenommen,)
als Betrug und vorsetzliches Falsum
stren=
der Ahndung unterliegen.
§. VI. Jeder, auf dessen Kosten und
Rechnung ein Buch oder kleinere Schrift
gedruckt werden soll, er sey Buchdrucker,
Buchhändler, Verleger oder Verfasser, ist
gehalten seinen Nahmen und Karakter nebst
seiner Wohnung zu Anfange des zur
Cen=
sur eingereichten Manuscripts, oder, wenn
es ein Nachdruck, oder neue Auflage ist,
des Originals leserlich beyzusetzen, und wird
von dem Revisionsamte nichts angenommen
werden, wo diese oder andere bey den
Manuscripten vorgeschriebenen Erfordernisse
ausser Acht gelassen sind.
§. VII. Die Manuscripte sollen von
Nie=
mand zu den Ceusoren gebracht, noch bey
denselben abgehohlet werden, sondern sie
sind ohne Unterschied unmittelbar bey dem
Revisionsamte einzureichen, wo sie der
Ein=
reicher mit dem Deciso abzuhohlen hat.
Die Censoren sind angewiesen, kein
Exhi-
bitum, welches ihnen nicht im ordentlichen
Wege durch das Revisionsamt zukommt,
in Censurirung zu nehmen, noch ein
Censu=
rirtes anderswohin als dahin abzugeben.
Niemand ist befugt sich den Censor seines
Buchs, oder Manuscripts selbst zu wählen,
oder dem Revisionsamte auf irgend eine Art
anzusinnen, daß es ein Stück eigends den
Censor A, statt des Censors B zur
Censu=
rirung zusende, noch soll der Eigenthümer,
wenn er den Censor erfahren hat, densel=
ben selbst, oder durch andere überlaufen,
oder mit Bitten oder Vorstellungen
behelli=
gen, sondern jeder soll nach Einreichung
seines Werkes die Entscheidung ruhig
ab=
warten, und sich dieser ohne Widerrede und
Verunglimpfung der Censoren oder des Re=
visionsamtes, welche allerdings nach dem
Grade des Frevels geahndet werden
wür=
de, geziemend fügen.
§. VIII. So wie zum Drucke neuer
Schriften, so muß auch zum Nachdrucke
eines schon erlaubten Werkes und eben so
zu jeder neuen Auflage die Erlaubniß
mit=
tels schriftlicher Anzeige und Einreichung des
Werkes selbst beym Revisionsamte und
re-
spective das lmprimatur, oder
Reimpri-
matur nachgesucht, und darf vor dessen
Erhaltung, unter gleicher Verpönung, we=
der Nachdruck noch die neue Auflage
veran=
staltet werden.
§. IX. Wer solche Schriften in Geheim
druckt, oder nachdruckt, die nach den
Straf=
gesetzen in die Kathegorie der Verbrechen
gehören, macht sich derjenigen Strafen
theilhaftig, welche in den Gesetzen auf
die Verfassung dergleichen Schriften
be=
stimmt ist.
§. X. Niemand soll ein Werk, davon
die Handschrift bey einem
deutscherbländi=
schen Revisionsamte eingereichet worden,
die Zulassung aber nicht erfolgt ist, in das
Ausland zum Druck und Verbreitung
schi=
cken. Der Uebertreter wird mit einer nach
dem Grade der Anstößigkeit der Schrift,
und wenn es eine Schmähschrift ist, nach
dem Jnteresse der dadurch angegriffenen
Personen abgemessenen Strafe belegt werden.
Das Vorgeben, daß ihm das Manuscript
von Handen gekommen, und der
auswär=
tige Druck ohne sein Wissen und Willen
veranstaltet worden sey, wird um so
weni=
ger angenommen, als Niemand ein von der
inländischen Censur verworfenes
Manu=
script andern mittheilen, oder mit Gefahr
weiterer Ausbreitung aufbewahren soll.
§. XI. Niemand soll mit Büchern
hau=
siren, solche kolportiren und damit
heimli=
cher Weise Gewerb treiben; die Uebertreter
werden nebst Konfiskazion, aller bey
den=
selben vorgefundenen Bücher in Verhaft
ge=
zogen, und nach Befund der Umstände, je
nachdem die also verkauften Bücher im
ho=
hen Grade sittenverderblich, religionswidrig
oder staatsgefährlich sind, mit schwerer an=
gemessener Strafe, und wenn sie
Auslän=
der sind, auch mit der Landesverweisung
belegt werden.
§. XII. So wie allen und jeden
Privat=
personen, die nicht zum Buchbrucker=Ge=
werbe gehörig befugt sind, Buchdrucker=
oder Handpressen, und Druckcharaktere zu
haben untersagt ist, so wird auch allen
Buchdruckern bey Verlust ihres Gewerbes,
nebst Konfiskazion ihrer Werkzeuge, und
nach Beschaffenheit der Umstände noch
wei=
terer Geld=oder Leibesstrafe verbothen, an
entlegenen oder unzugänglichen oder
verbor=
genen Orten Pressen aufzustellen, und auf
heimliche Weise und durch lichtscheuende
Anstalten setze oder drucken zu lassen.
§. XIII. Obstehende Verfügungen sind
zugleich von Kupferstichen jeder Art und
Vorstellung, wie auch von Landkarten und
Prospekten, Rissen von Städten, Festun=
gen, Gränzen, Küsten, zu verstehen, von
welchen, wenn sie zum öffentlichen
Verkau=
fe bestimmt sind, vor der Gravirung
jedes=
mahl das Original oder die Zeichnung bey
dem Revisionsamte einzureichen, und die
Censursbewilligung einzuhohlen ist, so wie
alle auf Uebertretungsfälle bey Schriften
und Büchern fetzgesetzte Pönfälle sich auf
die Kupferstiche in gleichem Maße erstrecken.
§. XIV Wer Verzeichnisse von
verkäuf=
lichen Büchern den Zeitungsblättern
beyle=
gen, oder auf andere Art durch den Druck
bekannt machen will, hat solche aufs
spä=
teste zwey volle Tage vor der
Bekanntma=
chung beym Revisionsamte in zwey
gleich=
lautenden Handschriften einzureichen; diese
Verzeichnisse müsse⟨n⟩ rein, leserlich
geschrie=
ben, die Titel der Bücher gehörig nach
ih=
rem wahren Verfasser, wenn dieser genannt
ist, allezeit aber nach dem wahren
Jn=
halte, und dem Druckorte und Jahre ohne
Verdrehung, Verfälschung, oder unver
ständliche Rokürzung aufgesetzt, und alle
unmittelbare unschickliche Zusammensetzung
von Werken, biblischen und Geistlichen,
oder andere ehrwürdige Gegenstände
be=
treffenden Jnhalts mit Werken einer von
jenen ganz verschiedenen und solcher Gat=
tung, daß daraus Anlaß zu ungebührlichen
Beziehungen entstehen könnte, vermieden
werden. Wenn über dergleichen
Verzeich=
nisse das Imprimatur nicht unbedingt, son=
dern mit der Beschränkung omissis deletis
ertheilt wird, so sind dieselben vor
gänzli=
cher Vollendung des Drucks bey dem
Re=
visionsamte noch einmahl vorzulegen, da=
mit dasselbe sich von der geschehenen
Weg=
lassung der ausgestrichenen Artikel
überzeu=
gen, und das unbedingte Imprimatur
bey=
setzen könne. Das nähmliche ist bey
Ver=
zeichnissen von Kupferstichen und
Lizita=
tionskatalogen zu beobachten. Letztere sind
nach Verhältniß ihrer Größe früher, als
bey einzelnen Blättern erforderlich ist, zur
Censurirung einzureichen.
§. XV. Wenn Buchhändler Kataloge
oder kleinere Verzeichnisse von Büchern, die
sie zum öffentlichen Verkaufe ausbiethen,
bey dem Revisionsamte einreichen, und
dar=
unter verbothene gefunden werden, so sind
sie schuldig, solche an das Revisionsamt
abzugeben, wo dieselben so lange
aufbehal=
ten werden, bis die Eigenthümer
entwe=
der einen Käufer, der die besondere
Erlaub=
niß erhält, finden, oder bis sie solche
un=
ter dießfalls gewöhnlicher Vorsicht außer
Land schicken werden. Keines von beyden
kann bey solchen Stücken, die im hohen
Grade Religions—Sitten—oder
Staats=
widrig, oder pasquillantisch, ehrenrührisch
und ossenbar boshaft sind, statt haben,
als welche ohne Weiteres vom Revisions=
Amte zu pertilgen sind.
§ XVI Wenn ein Buchhändler oder
ein Privatmann Ansuchungszettel um
Er=
laubniß verbothener, oder erga Schedam
beschränkter Druckschriften einreicht, und
da=
zu entweder einen falschen Nahmen, der
die=
se Erlaubniß ansuchenden Person gebraucht,
oder nach erhaltener Erlaubniß ein bey der
Einreichung des Gesuches auf dem Zettel
nicht gestandenes dergleichen Buch beysetzt,
hat dafür in jedem Falle eine Strafe im
Geld von 50 fl. zu entrichten. Eben diese
Strafe findet statt, wenn ein
Buchhänd=
ler oder anderer mehr als einmahl um die
Erlaubniß für das nähmliche Buch unter
dem Nahmen der nähmlichen Person
an=
sucht, und dadurch die das Censurfach
di=
rigirende Stelle frevelhaft zu täuschen
ver=
sucht. Derjenige, der die für diese
Ueber=
trettungsfälle bestimmte Geldstrafe zu
erle=
gen nicht vermöchte, hat für jeden Gulden
einen Tag im Gefängnisse zuzubringen.
§. XVII. Gleichwie die
Revistonsäm=
ter angewiesen sind, jeden ohne Unterschied
mit Befolgung ihrer Amtspflichten nach
Thunlichkeit ohne unnöthigen Aufenthalt
zu befördern, so wird auch, wer immer
bey denselben, es sey wegen Revidirung
seiner Bücher und Kupferstiche, oder auf
andere Art Geschäfte hat, dem dort
ange=
stellten Personale die Achtung, welche jeder
dem sein Amt handelnden Beamten zusteht,
mit gleicher Bescheidenheit bezeigen, und
sich von Zudringlichkeit, von heimlicher
oder offener Wegnehmung eines dort
zu=
rückbehaltenen Stückes, von unanständigen
Reden, oder Gezänke und von aller
Unge=
bühr, unter sonst unausbleiblichen
Ahn=
dung zu enthalten wissen; sollte Jemand
glauben, allda über Ordnung und
Vor=
schrift beeinträchtiget zu seyn, so hat er
solches im ordentlichen Wege in Wien bey
dem K. K. Directorium, und in den
Provin=
zen bey der Landesstelle mit Grund und
Beweis anzuzeigen, und von da den
ord=
nungsmäßigen Bescheid nach geschehener
Un=
tersuchung abzuwarten.
§. XVIII. Da gegenwärtige General=
Verordnung einestheils die Berichtigung
al=
ler vorgeblichen Unwissenheit, oder
Unbe=
stimmtheit und andererseits die Abstellung
aller ungebührlichen Schleichwege, Ver=
wirrungen und Mißbräuche zum
Hauptge=
genstand und Zweck hat, so wird sich
Je=
dermann nach der allgemeinen Pflicht, die
Landesgesetze treulich zu befolgen, nach dem
Jnhalt derselben genau zu achten, und
je=
der sowohl von den wirklich bestehenden
Buchdruckern, Buchhändlern, Kupferste=
chern und wer immer den Censursanstalten
unterliegende Geschäfte führet, als auch
von denjenigen, welche in Zukunft zu die=
sen Gewerben eintreten, sich solche
anschaf=
fen, und zu seiner in allen Fällen
unver=
brüchlichen Richtschnur aufbewahren und
gegenwärtig halten. Welches in Folge
höchster Hofentschliessung vom 30. May
d. J. durch die K. K. Nied. Oest. Landes.
regierung zu Jedermanns Wissenschaft
hier=
mit bekannt gemacht wird. Wien den 3.
Junius 1795.
Verstorbene zu Wien.
Den 3 Juni. Jn der Stadt.
Theresia Lechmann, Dienstm. alt 55 J. in d. Rau=
hensteing. N. 974.
Vor der Stadt.
Georg Leiß, Lustgarin. alt 72 J. zu Margaret. N. 48
Dem Carl Wagner, Musikus, s. T. Rebeka, alt
17 J. zu Mariah. N. 131.
Dem August Gottf. Trager, s. K. Barb. alt 1 J.
auf d. d Landstr. N. 434.
Joh. Lutgard, Tagl. alt 65 J. am Althanischengr.
N. 10.
Dem Leop. Bieringer, Webergs. s. K. Rosalia, alt
2 J. am Him nelpfortgr. N. 34.
Dem Hrn. Joh. G. Muhin, bgl. Handelsm. s. K.
Georg, alt 1 J. zu Mariah N. 124.
Fr. Rosalia Kollmayer, bgl. Rothgärb. Wit. alt
80 J. in d. Leopoldst. N. 173.
Hr. Paul Kik, bg. Posamentier, alt 28 J. in der
neu Schotteng N. 69.
Dem Franz Kiefel, Schuhmach. s. Stief T. Anna
M. Hertl, alt 12 J. amob. Neustift N. 149.
Dem Hrn. Andrä Beindreschler, bg. Tischl. s. K.
Andrä, alt 5 J. in d. Leopoldst. N 19.
Dem Jos. Magbes, Tagl. s. K. Franz, alt 4 J. in
d. Leopoldst. N. 333.
Dem Thaddä Squiri, Strumpfwirkergs. s. K. Elis.
alt 1 J. am ob Neustift N 55.
Dem Mich. Giergel, Tagl. s. K. Anna M. alt 1 J.
am Himmelpfortgr N. 24.
Dem Mart. Mesteck, herrs. Kutsch. s. K. Cath. alt
2 J. zu Mariah. N. 79.
Fr. Rebeka Geng, herrs. Kammerdien. Wit. alt
69 J. b. Elisabet.
Franz Dresich, herrs. Hauskn. alt 58 J.
Jos. Koschane, Hauskn. alt 45 J.
Anton Weeber, Tagl. alt 63 J. alle 3 b. Barmh.
Dem Hrn. Jos. Graf. v. Caracciolo, k. k. wirkl. Käm=
merer u. pens. Hauptm. s. Fr. Gem. Maria A.
alt 42 J.
Philipp Böhm, Gem. alt 76 J. bede im Jnvalidh.
Mich. Hollomo, alt 40 J.
Mich. Lojos alt 30 J.
Nyary Andraß, alt 38 J.
Philipp Gruber, alt 22 J.
Peter Feldkirchner, alt 17 J.
Lukas Jntrooffsky, alt 51 J.
Franz Juraß, alt 23 J.
Georg Fäller, alt 21 J. alle 3 Gem. im Militärsp.
Hr. Jos. Freyhr. v. Pilati, led. alt 42 J.
Theresia Jrckl, Schlossermeist. T. alt 12 J.
Anna M. Ertl. Holzhack. Ehew. alt 47 J. alle 3
im allg Krankenh.
Summa 32 Personen, darunter 8 Kind.
Den 4. Juni. Jn der Stadt.
Dem Hrn. Math. Huber, k. k. Hofthraterkaßier, s.
K. Carolina, alt 2 J. in d. Sailerg. N. 1065.
Dem Hrn. Joh. Paul Weiß, bg. Schwertfeg. s. T.
Anna M. alt 16 J. im Winterg. N. 564.
Dem Joh. Wagner, Brodsitzer, s. W. Theresia, alt
49 J. im Nothg. N. 645.
Franz Nottengruber, Schlossergf. alt 43 J. ist auf
d. Herberg an aufgeg. Lungenschwür. geb gestorb.
Vor der Stadt.
Dem Hrn. Simon Gaßner, Landschaftsmaler, s. K.
Wilh. Heinr. alt 2 J. zu Mariah. N. 106.
Dem Jos. Stöger, Tagl. s. K. Franz, alt 4 J. zu
Margaret. N. 30.
Dem Hrn. Andreas Zeller, Apotheker, s. K. Caro=
lina, alt 4 J. auf d. Wieden N. 71.
Dem Leop. Küberl, Tagl. s. S. Aloys, alt 12 J.
am Spitalb. N. 43
Eine unbek. Mannspers. d. Kleidung nach ein Tagl.
alt 76. J. ist tod gefund. word.
Jvan Nubeack, alt 19 J.
Jvan Komiak, alt 20 J.
Vastl Jnwazuk, alt 30 J.
Jos. Piger, alt 20 J.
Philipp Lesch, alt 40 J.
Binzens Woldino, alt 19 J.
Leop. Huebel, alt 20 J.
Vasil Termi⟨〈…〉⟩, alt 26 J.
Andreas Toth, alt 38 J. alle 9 Gem. im Militärsp.
Anton Siegl, Schreib. alt 40. J.
Rosalia Schlagmüller, Tagl. Wit. alt 45 J.
Cath. Eberlin, Wirths Wit. alt 65 J.
Jgnaz Harnetter, Schuhmach. alt 34 J.
Wenzl Prodaska, Tagl. S. alt 13 J. alle 5 im
allg. Krankenh.
Summa 23 Personen, darunter 4 Kind.
Den 5. Juni. Jn der Stadt.
Der Elis. Wetscher, Soldat. Wit. i. K. Magd. alt
6 J. auf d. Fischerstiege N. 450.
Vor der Stadt.
Fr. Elis. Poyn, vens. k. k. Hofkapelldien. Wit. alt
77 J. auf d. Wieden N. 447.
Joh. Georg Rosmelz, Bedient. alt 67 J. in der
Rossau N. 134.
Dem Jos. Eberl, Schuhmach. s. K. Anna M. alt
2 J. in d. Alstervorst N. 232.
Dem Hrn. Joh. Zißer, k. k. Hoftheatraltänz. s. K.
Carl, alt 3 J. auf d. Wieden N. 100.
Theresia Tandler, Wit. alt 84. J.
Sophia Weichselberger, alt 77 J. bede im Versorgh.
am Alsterb.
Sebast. Rieger, led. alt 19 J.
Paul Wurmböck, Strumpfwirkergs. alt 37 J.
Franz Novak, Schreih, alt 29 J. alle 3 b. Barmh.
Barthol. Baron, alt 30 J.
Veit Moshovsky, alt 29 J.
Math. Pitzek, alt 21 J.
Jedor Hrioruw, alt 24 J.
Casemir Czigala, alt 20 J.
Mich. Holstein, alt 41 J. alle 6 Gem. im Militärsp.
Laur. Baar, Klampfererlehrj. alt 14 J.
Albert Krammer, Löhnkutsch. alt 60 J.
Joh. Walsberger, Tagl. alt 46 J.
Franziska Wittmann, Uhrmach. Wit. alt 35 J.
Anna M. Meller, Diensten. alt 20 J.
Franziska Nix. Schloss. Wit. alt 50 J.
Maria A. Biringer, Webers Ehew. alt 75 J. alle
7 im allg. Krankenh.
Summa 23 Personen, darunter 3. Kind.
Den 6. Juni. Jn der Stadt
Dem Leur. Hoffer, herrs. Bedient. s. W. Maria
A. alt 46 J. in d. Judeng. N. 502.
Dem Paul Bodhorn, Proviantbäck, s. W. Maria
A. alt 50 J. im Elend N. 346.
Vor der Stadt.
Fr. Gertraud Madon, Wundarzt. Wit. alt 59 J.
in d. Alstervorst. N. 152.
Hr. Reichard Math. v. Schwarzenau, alt 68 J.
auf d. Laimgr. N. 22.
Andreas Helmer, gew. Wirth, alt 72 J. in s. H.
am Neustift N. 82.
Jos. Raab, Schuhmach. alt 64 J. auf d. Wieden
N. 392.
Der Fr. Regina Arft, bgl. Schneidermeist. Wit.
i. S. Gebast. alt 16 J. zu St. Ulrich N. 11.
Dem Hrn. Jos. Latour, k. k. Hoftüchenkaßier,
s. Fr. Elis. alt 32 J. auf d. Laimgr. N. 18.
Eva Auer, pens. k. k. Kutsch. Wit. alt 94 J. in i. H.
am ob. Neustift N. 12.
Dem Georg Stumberger, Hausinhab. s. W. Ma=
ria A. alt 40 J. am Himmelpfortgr N. 54.
Dem Ferd. Schaden, Tischlergs. s. W. Maria A.
alt 40 J. in d. Josephst. N. 31.
Dem Jos. Slabi, Schreib. s. K. Jos. alt 7 J. in
d. Alstervorst. N. 47.
Der Theresia Conrad, Schuhmach. Wit. i. K. Elis.
alt 1 J. auf d. Windmühl N. 32.
Fr. Eleon. Edle v. Gaupp, pens. k. k. Felbkriegs=
kommiss. Wit. alt 63 J. in d. Josephst. N. 50.
Dem Leop. List, Webergs. s. T. Maria A. alt 23
J. am ob. Neustift. N. 121.
Jos. Freywagner, Tagl. alt 56 J. auf d. Wieden
N. 128.
Dem Martin Schneider, Strohschneid. s. K. Clara,
alt 2 J. auf b Landstr. N. 273.
Matha Koppetz, Gem. alt 61 J. im Jnvalidenh.
Anton Geiger, alt 23 J.
D⟨〈…〉⟩ Gashimo, alt 19 J.
Fetko Romanowiz, alt 20 J.
Mich. Ferdel, alt 20 J.
Mich. Koczel, alt 30 J. alle 5 Gem. im Militärsp.
Fr. Sophia de Haut, bg. Schuhmachermeist. Ehew.
alt 75 J.
Jos. Schäfler, Schneid. alt 75 J.
Jos. Heckel, Bierabtrag. alt 55 J.
Bard. Dietrich, Handarbeit. alt 18 J.
Jos. Schulz, Bedient. alt 65 J.
Franz Trauner, Schweinhandl. alt 21 J.
Paul Mittersteller, Perükenmach alt 86 J.
Carolina Sartori, Dienstm. alt 20 J.
Magd. Goldbeck, Pfründl. v. gr. Armenh. alt 28 J.
alle 9 im allg. Krankenh.
Summa 32. Personen, darunter 3. Kind.
Todgefundene Mannsperson.
Von der Ortsobrigkeit der Herrschaft Säuring
im V. U. M. B. wird anmit bekannt gemacht:
daß den 6. d. M. Juny in den auf freyen
Felde auf der Viehweide nächst dem Orte
Säu=
ring stehenden Wasserbrunn eine vorher gäulich
durch unbekannte Thäter ermordete
Mannsper=
son, so nach Erkanntnuß zweyer beygezogenen
Wundärzte schon 3 Wochen darin gelegen seyn
dürfte, gefunden worden. Derselben ist nach
Befund das Membrum ab und der Bauch
auf=
geschnitten, das Gedärm ausgerissen und ein
ziemlich grosser Stein in die Bauchhöhle fest
ein=
gesteckt, s⟨olch⟩er mit einem noch nicht verblühten
Kornstrohband fest eingebunden, der Kopf und
die rechte Hand mit einem scharfen Jnstrument
abgehauen oder abgeschnitten, die linke Hand an
den linken Fuß beym untern Knöchel ebenfalls
mit einem derley Kornstrohband fest
angebun=
den, das Hemd, welches sehr schlecht, und von
rupfener Leinwand war, ihm ausgezohen, mit
ziem⟨l⟩ich grossen Steinen angefüllt, und mit
ei=
nem kurzen alten Riemen, der eine eisene runde
Schnalle hat, um den Leib gebunden worden.
Da w⟨e⟩der die Hand, noch der Kopf in diesem
Brunn noch sonst irgenwo gefunden werden
konn=
te, so können von denselben gar keine sonstig
nä=
here Z⟨e⟩ichen beschrieben werden, als daß man
von seiner linken Hand und übriger
Leibeskon=
⟨stitu⟩tion abnahm, daß er dürfte vom
Bauern⟨st⟩an=
de, ungefähr 20 oder 21 Jahre, mitterer Grösse
und nicht zu schwacher Persohn gewesen seyn.
Am Leibe hatte er nichts, als eine alte weiß
zwilchene sehr schlechte Hosen, und ein paar alte
weißwollene Strümpfe, wovon beede an der Ferse
einer mit einem etwas grössern, und einer mit
einem etwas kleinern blau tuchenen Flecke
gesti=
cket gewesen sind, welches aber nicht zu
vermu=
then, als ob diese seine eigene Kleidung gewesen
wäre.
Anzeige.
Verschiedene von mir acceptirte und bey
Ver=
fallzeit aus gründlichen Ursachen nicht eingelöste
Wechsels haben in ein und andern
Handlungs=
plätzen einiges Aufsehen verursachet, und mir
da=
durch einen äußerst nachtheiligen Ruf zugezogen.
Jch ersuche daher alle diejenigen, die einigen
Anspruch auf gedachter Wechsels zu haben
glau=
ben, sich damit an hiesige Hrn. Winzer &
Comp. zu wenden, mit denen ich mich desfalls
verglichen habe. Sollten ein und andere
Freun=
de nähere Aufklärung über diesen Vorfall zu
haben wünschen, so werden es auf Verlangen
gedachte Hrn. Winzer & Comp. dahier nebst mir
geben. Welches ich hiemit zu jedermanns
Nach=
richt und Rechtfertigung meines guten Namens
öffentlich anzeige. London den 27. April 1795.
Ludwig Kubach aus Wien.
Warnung an das Publikum.
Nachdem ich in sichere Erfahrung gebracht,
daß böse Leute unter den falschen Vorwand, als
wenn sie Forderungen an mich zu machen hätten,
und von mir keine Bezahlung erhalten könnten,
auf meinen Namen Geld zu borgen suchen, als
will ich hiemit öffentlich das gute Publikum für
solche Beträger warnen, mit der Erklärung,
daß ich weder jemanden etwas schuldig, noch
einer Geldaufnahme benöthiget sey, somit in
keinem Fall eine Zahlung des auf meinen
Na=
men fälschlich geborgten Geldes leisien werde.
Wien den 3. Juni 1795.
Anna Regina Schmidt, gebohr=
ne Rogalsky v. Rogadowitz.
Geld auszuleihen.
Zehentausend Gulden in baarem Gelde
wer=
den aber nur auf Häuser in der Stadt, oder
auch auf Herrschaften in Oesterreich gegen
aus=
weisender hinreichender Sicherheit gegeben; dann
sind auch verschiedene grössere auch kleinere
Po=
sten, jedoch nicht alles in baarein Gelde allda
zu erhalten, welche aber auch in die Vorstadt,
jedoch gegen Pupilarsicherheit gegeben werden.
Weiters sind auch allda verschiedene Häuser in
als vor der Stadt mit oder ohne Gärten zu
verkaufen, auch Landwirthschaften, Häuser auf
dem Lande, oder Herrschaften in Oesterreich zu
erfahren; nähere Ausku⟨n⟩ft erhält man in dem
Ballgässel wo die Schmiedte ist Nr. 975 der
Eingang bey dem grossen Thor rechts die
Stie=
ge im ersten Stock vormittag von 9 bis 12 Uhr,
und wird jenen, welche die Originaldokumenten
vorzeigen können nähere Auskunft gegeben.
Vortheilhaftes Anerbiethen.
Gegen sichere Hypothek werden 4 oder 5000
fl. baar, nebst einem grossen Bauplatz, gegen
1600 [Quadrat] Klafter, welcher in der gesündesten und
schönsten Gegend in Wien lige, und worauf
we=
nigstens 6 Häuser können gebauet werden, pr.
8000 fl. hindangegeben. Nähere Auskunft ist
in der Kärntnerstrasse Nr. 960 im
Niemerge=
wölb zum weissen Wolfen bey Herrn
Weizho=
fer einzuhohlen.
Gärtner sucht Dienst.
Ein Kunstgärtner, welcher in seinem Metier
wohl ersahren ist, sucht Dienst: er hat
Haupt=
sachlich von Treiberey und eng⟨li⟩schen Gärten
gu=
te Kenntniß, zugleich treibt er nicht nur altein
alle Gorten von Obstfrüchten, sondern auch die
Weinstöcke ohne Feuer oder Ofenhitze, und
kom=
men selbe so früh, als wenn sie mit Feuer
ge=
trieben wären, und werden fast noch schöner und
delikater, welches grosse Monarchen schon bezeugt
haben; das übrige werden seine gute
Rekom=
mendationen aus verschiedenen Ländern zeigen.
Er ist zu erfragen zu Mariahilf im blauen Bock
Nr. 25.
Reise=Gesellschafter wird gesucht.
Ein Rolsender, der in seinem eigenen bedeckten
Wagen von hier über Prag, Leipzig, Braun=
schw⟨e⟩ig und Hannover nach Hamburg zu reisen
gewilliget ist, wünscht sich bis dahin für
gemein=
schaftliche Kosten einen Reisegefährten. Nähere
Nachricht ist hierüber in der Kärntnerstrasse im
weißen Schwann im ersten Stock im Zimmer
Nr. 3 zu erfragen.
Reisegesellschaft wird gesucht.
Jn eigenem Neiswagen reiset jemand mit
ex=
tra Post nach Frankfurt, wer mitzureisen
ge=
denket, beliebe sich in der Leopoldstadt=Sperl=
gasse Nr. 476 im ersten Stock auf der hintern
Stiege um das weitere zu erkundigen.
Handlungskompagnon wird gesucht.
Man wünscht zu einer mit einer eigenen, al=
ten und aufrecht stehenden Fabrike verbundenen
Waaren=Niederlage in Wien sich mit einem
den Handlungsgeschäften und zu Führung des
diesfälligen Briefwechsels erfahrnen Mann, wel=
cher, um als Theinehmer an dem betreffenden
Handlungsnutzen selbst beytretten zu können, mit
einem eigenen Einlagsvermögen von 15000 ober
wenigstens 10000 Gulden versehen seyn soll,
zu vergesellschaften. Des Näheren wegen hat
man sich schriftlich oder mündlich an den k. k.
Herrn Hofagenten v. Broßlern, auf der hohen
Brücke Nr. 396 im 3ten Stock wohnhaft, zu
wenden.
Anzeige.
Die Klage, daß man an manchen
Sprach=
lehrer bey der vorzüglichsten Theorie, richtigen
Akzent und Vertrauli⟨ch⟩keit mit dem in guten
Gesellschaften herrschenden Tone vermisset, wäh=
rend andern diese letztern Eigenschaften ohne
gründliche Sprachkenntniß besitzen: war bis jetzo
nicht weniger gerecht als allgemein. Wir
ver=
nehmen daher mit Freude, daß sich eine Person
von anerkannten Verdiensten, welche vormals
ein öffentliches Amt in England bekleidet hat,
auf Anrathen ihrer Freunde entschließt ihr
Ta=
lent durch Unterricht in der englischen Sprache
gemeinnützig zu machen. Wir glauben diese
Person einem hohen Adel und andern Herren
und Damen um so zuversichtlicher empfehlen zu
bürfen, als wir uns überzeugt fühlen, daß sie
mit allen obigen Erfordernissen die neueste, leich=
teste und angenehmste Methode in Erlernung
der englischen Sprachen verbindet. Das Nähere
beliebe man zu erfragen im Kaffeehaus am
rothen Thurm beym Schahdenrüssel Nr. 674.
Weinschanks=Nachricht.
Einem verehrungswürdigen Publikum wird
diemit angezeigt, daß das Burgerspital in Wien
den 4. Juni das Schankhaus daselbst eröffnet
hat, und ihre eigenen beygeschaften ächten und
guten Weine wie vormals pr. 9, 11, 15, 18
und 24 kr. die Maß ausschänkt. Auch ist der
dem Bürgerspital zugehörige Keller am neuen
Markt neben dem Caffeehaus bereits eröffnet,
woselbst auch eigener Wein pr. 8 kr. die Maß
ausgeschänkt wird.
Gesundheitswässer.
Bey Andreas Hubmer, burgl. Handelsmann,
am neuen Markt zu den sieben Säulen, sind zu
bekommen nachstehende von einer löbl. medicini=
schen Fakultät ⟨a⟩pprobirte Gesundheitswässer, als:
Rohitscher Sauerbrunn, Egerischer deto, Billi=
ner Sauerbrunn in grossen Krügen, deto in
klei=
nen, Saidschitzer Bitterwasser in grossen Krügen,
deto in kleinen, Selterwasser und Stecknitzer
Mi=
neralwasser. Man kann alle diese Wässer
ein=
zeln und auch schon in ganzen Kisten verpacket
bekommen, und verspricht die beste Bedienung.
Um an Sonn=und Feyertägen mit obigen
Wäs=
sern bedienet zu werden, können sich Liebhaber
deshalb in der Wohnung zum schwarzen Rössel
neben dem goldenen Ochsen anfragen.
Mineral=und Gesundheitswässer.
Einem hochzuverehrenden Publikum wird
hie=
mit bekannt gemacht, daß in der seit
undenkli=
chen Jahren ohnehin schon bekannten
Hauptver=
schleiß Niederlage am Wildprätmarkt beym
blau=
en Jgel Nr. 571 alle Gattungen Jn=und
Aus=
länder=Mineral=und Gesundheits=Wässer frisch
angekommen, von der medicinischen Fakultät wie
gewöhnlich geprüft und ächt befunden worden,
und um folgende Preise täglich, auch zu allen
Stunden in der Nacht zu haben sind. Als:
fl. kr.
Robitscher..... – 20
Selterwasser.... – 45
Pyrmonterwasser.... 1 10
Eger Sauerbrunn, grosser Krug. – 48
– – – kleiner detto. – 33
Saldschitzer Birterwasser, grosser Krug – 20
– – – – kleiner detto – 13
Billiner Sauerbrunn, grosser Krug – 18
– – – – kleiner deto – 12
Füreder –.... – 20
Freudenthaler –... – 24
Sternberger –.... – 20
Sedlitzer Bitterwasser... – 18
Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzäblige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfelt doch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Üiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhödten
Preise schmeichelt man sich von dem
einsichtsvol=
ten Publikum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständten nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so das sich die Niederlage mit jenen von aus
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist
dero=
haben für dieses Jahr alhier gar keines zu
be=
kommen.
Robitscher..... – 20
Selterwasser.... – 45
Pyrmonterwasser.... 1 10
Eger Sauerbrunn, grosser Krug. – 48
– – – kleiner detto. – 33
Saldschitzer Birterwasser, grosser Krug – 20
– – – – kleiner detto – 13
Billiner Sauerbrunn, grosser Krug – 18
– – – – kleiner deto – 12
Füreder –.... – 20
Freudenthaler –... – 24
Sternberger –.... – 20
Sedlitzer Bitterwasser... – 18
Jn diesem Verschleißgewölbe, welches sich durch
promte Bedienung, und Aechtheit der Wässer,
durch unzäblige Jahre vorzüglich ausgezeichnet
hat, kömmt den Abnehmern noch der besondere
Vortheil zu statten, daß jeder nicht ächte oder
ungenußbare Krug oder Flasche, welches bey all
möglicher Sorgfelt doch nicht vermieden werden
kann, wieder zurück genommen, und gegen einen
andern ohne Anstand ausgewechselt wird. Üiber
die bey denen zwey Ausländerwässern erhödten
Preise schmeichelt man sich von dem
einsichtsvol=
ten Publikum um so gewisser entschuldiget zu
werden, da nicht Gewinnsucht, sondern lediglich
die bey dermaligen Umständen so sehr gestiegene
Frachtlohne die unvermeidliche Ursache ist. NB.
Durch Beweise vollkommen überzeugend, daß bey
den dermaligen Kriegsumständten nicht einmal
Bestellungen von Spaawasser in Loco können
gemacht werden, mithin auch kein frisches von
der Quelle ausser Land darf verführet werden,
so das sich die Niederlage mit jenen von aus
wärtigen H. Spediteuren vielfältig angetragenen
alten Spaawasser nicht abgeben wollen, ist
dero=
haben für dieses Jahr alhier gar keines zu
be=
kommen.
Nachricht
Peter Siebenhandl, Bandagenmacher, hat
nach einer von der hiesig löbl. medicinischen
Fakultät gepflogenen Untersuchung, von der
hochl. k. k. ni. öst. Landesregierung die
Er=
laubniß erhalten, nachstehende Bruchbänder zu
verfertigen und öffentlich zu verkaufen: als
Suspensorien ohne Bauschen, deto mit
Bau=
schen und elastischer Feder, einfache ordinäre,
doppelte ordinäre, Bandagen mit
meßinge=
nen Bauschen, mit Druckerl und elastischer
Feder, deto mit blechernen Bauschen, Druckerl
und elastischer Feder, dergleichen doppelte mit
Druckerl und elastischer Feder, einfache und
doppelte mit elastischer Feder ohne Druckerl,
doppelte mit zwey elastischen Federn ohne
Dru=
ckerl nach der neuesten Art, Nabelbänder mit
und ohne Federn, noch verschiedene Bandagen
für Frauenzimmer, dann Löffelbandagen, wo
der Bruch nicht kann eingebracht werden, auch
alle Gattungen kleine Kinderhandagen. NB.
Die Federbänder sind ohne Unterband zu
tra=
gen. Da er sich schon seit dem Jahre 1774
auf die Vorfertigung dieser Bandagen
verle=
get und es so weit brachte, daß selbe den
französischen gleich sind, auch von den
erfah=
rensten Meistern dieser Kunst erprobt befunden
worden, und nicht nur hier in Wien, sondern
auch im Auslande grossen Absatz hat, so zwar,
daß diejenigen, welche schon solche Bandagen
von ihm genommen, mit der größten
Zufrie=
denheit ihm wieder um solche ersucht, und das
Zeugniß abgelegt haben, daß seine Bandagen
in allen Bemühungen bey Tag und Nacht
vor=
treflich gut sind: dies hat ihn bewogen, je=
nen, denen er noch nicht bekannt ist, sich
be=
kannter zu machen, um sie mit seinen
mechani=
schen Bandagen zu allen Zeiten auf das beste
zu bedienen. Von jenen, die sich nicht
wol=
len zu erkennen geben, bittet er sich nur das
Maß und die Seite zu bestimmen, damit er
die Bandagen darnach einrichten kann. Seine
dermahlige Wohnung ist in der Josephstadt in
der Kaisergasse im Malerischen Haus Nr. 169
nächst der Löwenaphotheke zu ebener Erde auf
die Gasse. – Bey ihm sind auch verschiedene
Maschinen für buklicht ausgewachsene Kinder
um gerade zu wachsen, wovon Proben gemacht
worden sind, zu haben.
Bandagenmacher.
Anton Gayard, Bandagenmacher, hat bey
der hochlöbl. k. k. ni. öst. Regierung um
Er=
laubniß, hier in dieser Haupt=und
Residenz=
stadt Wien Bruchbänder von verschiedener Art,
1795.
Nro. 47.
wie solche von den Herrn Doktoren und
Aerz=
ten nach Beschaffenheit der Umstände für
un=
schädlich befunden werden, für das hochgeehrte
Publikum machen, und öffentlich verkaufen zu
dörfen angelanget, und hiezu nach bey hiesig
löbl. medizinischer Fakultät abgelegt, und
un=
schädlich befundenen Proben, auch die
gnädig=
ste Erlaubniß erhalten. Er schmeichelt sich,
allen denjenigen, die bey ihm Bruchbänder,
Nabelbruchbänder, Bruchbeitel, von allen
Gat=
tungen von elastischer und mechanischer Art,
für beyderley Geschlecht von jedem Alter
Bauch=
gurten, Bandagen für kleine Kinder, Ban=
dagen für diejenigen, welche sich im Reiten,
Tanzen, Fechten und dergleichen Leibesübungen
für Schaden präserviren wollen, neu bestellen,
oder auch alte Bandagen repariren, und frisch
überziehen lassen, und sich somit seiner Arbeit
bedienen werden, alle Zufriedenheit zu
ver=
schaffen, und hoffer, daß seine Arbeit nicht
minder, als der billige Preis bey dem
hoch=
geehrten Publikum für ihn die beste
Empseh=
lung bewirken werden. – Er wohnet auf der
neuen Wieden in der Preßgasse im schwarzen
Adler im Barbierischen Haus Nr. 368 im
ersten Stock. Er ist auch zu bestellen in der
Kärntnerstrasse beym Daniel in der
Löwen=
grube Nr. 1078 im Glaserergewölb.
Wanzenvertreiber.
Johann Huschauer dayket höflichst den
Herr=
schaften und geehrten Publikum für den großen
Beyfall, den er sich durch seine von der löbl.
medizinischen Fakultät unschäblich erkannte Mittel
in Vertreibung der Wanzen erworben hat. so,
daß er von Herrschaft zu Herrschaften
anrekom=
mandirt wird, und das Lob hat, daß er aus
allen, die sich jemals hervorgethan, dieses
Jn=
sekt zu vertreiben, der bewährteste sey. Er
ver=
treibt dieß Ungezieser aus Rohrwänden und
Ge=
mäuer, gemalten und spalirten Zimmern, Goffen
und Sesseln, Thür=und Fensterstöcken, einge=
legten und lakirten Bettstätten, vergoldten
Laub=
werk und Gesimbsen, mit Silber und Goldborden
gezierten Babilion=und Baldachinbettstätten,
ohne Geruch und Befleckung, ja was schon
be=
fleckt ist wird theils gänzlich verschönert, oder
doch um vieles verbessert. Er bittet, wenn es
in etwas fehlen sollte, ihm dies wissend zu
ma=
chen, so wird er diesen Fehler une⟨n⟩tgelilich
ver=
bessern. Wer also verlangt von diesem
Unge=
ziefer befroyet zu werden, beliebe auf ein Zettel
den Grund, Gasse, Hausnumer und Stock, wo=
hin er kommen soll, zu schreiben, um die
Sa=
chen zu besichtigen, und behandeln zu können,
diesen Zettel aber in der Stadt am Kohlmarkt
in das Tabackgewölb des Hrn Johann Sedmann.
oder in der Naglergasse bey Hrn Joseph
Husch=
auer, bürgl. Waldhorn=und Trompetenmacher,
oder in der Leopoldstadt in der Jägerzeil in
sei=
ner Wohnung beym Föderl Nro 1 im ersten
Stock abzugeben.
Nachricht.
Mit gnädigster Erlaubniß hat Mathias
Sin=
hofer von Brünn, durch mehrere Jahre bey
Herr=
schaften und niedern Standespersonen das
Unzie=
fer der Wanzen vertreiben, und bey der
medizi=
nischen Fakultät für gut befunden worden, nach
gepflogener Untersuchung mit hinlänglichen
At=
testaten versehen ist. Nebst seinen beywilligen
Dienst jedermann ergebenst anerbiete. Besagter
Salben womit Ecke, Spaltenritze der Bettstatt,
Rahmen, Mauer, und wo sonsten sich
derglei=
chen Ungeziefer, befinden auszurotten. Er hatte
die Ehre vor einigen Jahren viele Salben zu
verschleißen; wenn jemand sagen kann, daß nach
approbirten Salben etwas sich zeigen thut, so
will er solche ohnentgeltlich aussaubern; das
Pfund Salben wird verkauft a 1 fl. 12 kr. Sei=
ne Logierung ist bey dem weissen Löwen auf dem
Salzgrieß Nr. 435 im Gastzimmer zu erfragen.
Nachricht von Chinesischen Malereyen.
Franz Ant. v. Scheibtl, Naturalienmaler,
gibt sich hiemit die Ehre einem hohen Adel und
verehrungswürdigen Publikum anzuzeigen, daß
er von seiner Reise aus Koppenhagen eine
voll=
ständige Sammlung Chinesischer Figuren
mitge=
bracht habe. Sie enthält, nebst aller Kaiser,
aller Chinesischen Stände, Kleidertrachten, und
Handlungen, insbesondere aber 1) den dortigen
Staatsrath, die Gerichtsbarkeiten, und das
Mi=
litär; 2) alle Arten von Künstlern und
Professi=
onisten in 187 Blättern; 3) die 4 Chinesischen
Hauptprodukte, als, die Pflanzung des Thee
in 19 Blättern, des Porzelain in 27 Blättern,
die Pflegung des Seidenwurms, in 18
Blät=
tern, und die Bauung des Reises in 25
Blät=
tern von ihrer Entstehung bis zu ihrer
Ausfuhr=
dann 4) einige sehr sehenswürdige Prospekte, und
5) Segel und andere Schiffe in 25 Blättern;
wie auch 6) eine reichhaltige Parthie Jnsekten
mit ihren Generazionen, und besonders
sehens=
würdige Papillonen in 24 Blättern. Er läßt
sich zwar hier in kein besonders Detail über die
sehenswürdigen Eigenheiten dieser Stücke ein,
sondern schmeichlet sich mit Zuversicht, daß diese
Sammlung, welche überhaupt sowohl in
Rück=
sicht der Gegenstände selbst, als auch des
rich=
tigen Kolorits eine äußerst interessante Gallerie
bildet, und den Beyfall des Natur=und Kunst=
tebhabers erhalten werde. Sie ist zu sehen auf
dem sogenannten Platzt beym Egyptischen Joseph
Nr. 2 im ersten Stock, und zwar von 3 bis 6
Uhr Nachmittag. Sollten hohe Herrschaften
diese Sammlung in ihren Wohnungen zu sehen
wünschen, so ist derselbe bereit, solche gegen
(Discretion) hinzubringen. Wer in das Haus
kommt, und die Sammlung allda besehen will,
zahlt die Person 20 kr. Es ist allda auch ein
Paperl (weis Würbel) genannt von der Jnsel
Martinik, nebst einer großen Flüg sammt
Mu=
sikalien um billigen Preis zu verkaufen.
Bey Aloys Doll,
Buchhändler am Stephansfreydhofe im deutschen
Hause ist zu haben:
Der Homännische Stadtatlas, oder Schauplatz
berühmter Städte, Vestungen, Gegenden,
Grundrisse, fol. Nürnberg 1762, statt 18 fl.
um 7 fl. 30 kr.
Der Homännische Natur=und Kunstatlas in 62
Karten, worunter auch Schillingers
Bau=
kunst mit Einleitung, statt 14 fl. um 6 fl.
Atlas von Böhmen, in 15 Karten, statt 3 fl.
um 1 fl. 45 kr.
– – von der Schweitz in 20 Karten, statt
4 fl. um 2 fl.
Homännischer Atlas von Schlesten, 20 Blatt,
auf groß Jmperial=Papier, statt 10 um 5 fl.
Atlas Poloniæ & Lithuaniæ, editus
Regio-
mon⟨t⟩i cum permissu Acad. reg. Berolin 16 Karten, anstatt 15 fl. um 6 fl.
Atlas coelestis Studio I. G. Doppelmajeri
edentibus heredibus homannianis, mit 30
Karten, sol. statt 6 fl. um 2 fl. 30 kr.
Atlas nouvel de la societé cosm graphique
mis au jour par les heretiers de Homann
á Nüremb..1748. statt 7 fl. 30 kr. um 3 fl.
Köhlers Schul=und Reiseatlas, in quersol. 1 fl.
30 kr.
Eine sehr gute Karte vom Rheinstrohm von
Ba=
sel bis Maynz, entworfen von den fürstl.
Oetting. Hauptmann J. C. Fuchs, 1707. 17 kr.
Die Karte von Ungarn, von Sam. Krieger,
auf holländ. Papier illum. 45 kr. schwarz 36 kr.
Pennannt brittische Thiergeschichte, illum Kupf.
1tes Heft sol. Augsb. 1777 statt 3 fl. um 2 fl.
Dannreiter (F. A) 24 Garien=Grundriße neu
entworfen, fol das. 1 fl.
Pozzo (And.) der Mahler und Baumeister
Persvektiv, 2 Theile mit Kupf. fol. Augsb. 6 fl.
Sturm (Leonh.) der erneuerte Goldmann oder
die ganze Civilbaukunst in vollständigen
An=
weisungen, fol das. statt 16 fl. um 9 fl.
Deirers (Paul) fürstlicher Baumeister, 2 Theile
fol das. statt. 9 fl. um 6 fl.
Bey Joseph Stahel u. Comp.
Buchhändlern, in der Wollzeile, ist ganz neu
zu haben:
Girtanners (Christoph) distorische Nachrichten
und politische Betrachtungen über die
französi=
sche Revolution, 10ter Band, gr. 8. Berlin
1795. 2 fl. 15 kr.
Ebenderselbe Band in klein 8. 1 fl. 15 kr.
Ebendasselbe Werk alle 10 Bände in gr. 8. 18
fl. 15 kr.
– – – – – in klein 8. 10 fl.
Jn der Hörlingischen Buchhandlung
in der Bognergasse neben dem Todtenkopf Nr. 220
sind nebst vielen andern Büchern zu haben:
Architecture hydraulique, qui comprend,
I'Art de diriger les Eaux, de la mer, &
des Rivieres á l'avantage, de la Defense,
des Places, du Commerce, & de
l'Agri-
culture, par Mr. Belidor, 4 Volumes,
avec une quantité, deplanches & figures.
gr. 4 à Paris. 1788. 54 fl.
Recueil de Plans des Balailles, Sieges &
Combats, arrivés dans les Expéditions
memorables de la Guerre, VII ans, pour
servir a l'intelligence, des Oeuvres
post-
humes; de Frédéric II. Roi de Prusse,
grand Folio. à Amsterdam. 1789 relié
en Carton. 10 fl. 45 kr.
Lettres originales, de Mirabeau, ecrites
de Donjon de Vincennes pendant les
Année 1777 à 1780 contenant tous les
Détails, sur sa Vie, privée, ses malheurs
& ses Amours avec Sophie, Ruffei
Mar-
quise de Mounier, recueillies, par
Ma-
nuel, Citoyen françois, 4 Tomes. gr.
12 a Paris. 1792. 6 fl.
Le Sainte Bible contenant l'ancien & le
nouveau Testament, traduit en françois
sur la Vulgate, par Mr. le Maistre de
Sacy, nouvelle édition ornée de 300
fi-
gures, gravées d'après les Dessins de
Mar-
lier, XII Livraisons, imprimées sur
Pa-
pier-Velin, par Didot le jeune. Exem-
plaire magnifique gr. 8. à Paris. 1789 à
794. 54 fl.
Dictionnaire (le petit) des Voyageurs, fran-
çois
çois-allemand & allemand-françois
con-
tenant les mots les plus usités, pour aider
aux Etrangers, a se faire entendre chez
les deux Nations, 12mo à Berne 1793
1 fl. 8 kr.
– – raisonnéuniversel d'histoire naturelle
contenant l'histoire des Animaux, Vegé-
laux & des Mineraux & celle des Corps
céléstes, der Météores & des autres prin-
cipaux Phénomenes, de la Nature avec
l'histoire des trois Regnes &c. par
Val-
mont Bomare, 4ieme édition revue &
augmentée 15 Volumes. gr. 8. à Lyon.
1791. 30 fl.
Bey Johann Schulmeister,
bürgerl. Buchbinder, in der Wollzeile Nr. 808
sind folgende sehr brauchbare Bücher um
bey=
gesetzte äußerst wohlfeile Preise zu haben:
31 Clairacs (des Ritters v.) von der
Befesti=
gungskunst im Felde, mit sehr vielen Kupf.