N ro. 46.
Wiener Zeitung.
Mittewoche, den 8. Junius 1796.
Mit k. k. allergnä=
digster Freiheit
Jnländische Begebenheiten.
Wien.
Se. Maj. haben dem Generale der
Kavallerie, Jnhaber eines
Hussa=
ren=Regiments und wirklichen K. K. Käm=
merer Ernst Paul Christian Freyherrn v.
Blankenstein, nebst seinen zwey Neffen,
Ludwig Heinrich und Christian Friedrich
Ferdinand, den erbländischen Grafenstand
und das Jncolat von Böhmen, Mähren
und Schlesien, und zwar seiner
langjähri=
gen, vorzüglich guten und nützlichen
Dienst=
leistung wegen, taxfrey allergnädigst zu
verleihen geruhet.
Se. Maj. haben dem galizischen
Salz=
wesens=Direktor, Edlen v. Henikstein,
in Erwägung seiner durch mehrere Jahre
zur allerhöchsten Zufriedenheit geleisteten
vortreflichen Dienste, den Charakter eines
würklichen N. Oest. Regierungsraths
al=
lergnädigst zu ertheilen geruhet.
Se. K. K. Maj. haben dem Militar=
Verpflegs=Oberverwalter, Karl Körner
von Kornberg, in Rücksicht auf die von
ihm durch 25 Jahre bey dem
Verpflegs=
wesen geleistete und unausgesetzt
fortge=
setzte ausgezeichneten Verwendung, und
an=
durch um den Staat erworbenen
Verdien=
ste, zur Bezeigung der gnädigsten
Zufrie=
denheit, den Titel eines K. K. Raths,
mit Nachsicht der Taxen, zu verleihen
ge=
ruhet.
Se. K. K. Maj. haben den
Hofkonzipi=
sten Allerhöchstdero Hofkammer im Münz=
und Bergwesen, Joseph Kropatschek in
Rücksicht seiner angerühmten Verdienste,
zum wirklichen Hofsekretar allergnädigst zu
ernennen geruhet.
Den 8. d. M. haben die Oesterreichischen
Biedermänner die freywilligen patriotischen
Beyträge für das Quartal vom 1. May
bis letzten Julius 1796, zur Erhaltung
des Oesterreichisch=Steyrisch=Wurmseri=
schen Freykops, allerunterthänigst
über=
reicht, worüber das Verzeichniß dieser
Zeitung nächstens besonders beygelegt wird.
Den 28. May d. J. starb allhier Karl
Klement Graf von Pellegrini, K. K. wirk=
licher geheimer Rath, Kämmerer, Ritter
des goldenen Vliesses, des militarischen
Maria=Theresia=Ordens Großkreuz, Ge=
neral Feldmarschall, General=Director des
Jngenieur=und Fortifikazions=Wesens,
Kommandant des Jngenieur=Mineure=und
Sappeur=Korps, und Jnhaber eines
Re=
giments zu Fuß, nachdem er durch 61
Jahre dem Erzhause seine Dienste geleistet
hatte. Er ward zu Verona, im Jahre
1720 geboren tratt zu Anfang des Jahrs
1735 in die K. K. Kriegsdienste, hat den
Feldzug von diesem Jahr, den Feldzug von
1738 auf den Kriegsschiffen auf der
Do=
nau, während des Oesterreichischen
Erbfol=
gekrieges, allen Feldzügen in Jtalien, al=
len Feldzügen des siebenjährigen Krieges,
dem Feldzuge von 1778 in Böhmen, end=
lich den Feldzügen gegen die Pforte im
Jahr 1788 und 1789, mit Ruhme
beyge=
wohnet.
Nach dem siebenjährigen Kriege ward
derselbe als kommandirender General in
Oesterreich ob der Ens angestellt, zum
General=Jnspektor der Jnfanterie ernannt,
darauf dem Hofkriegsrathe beygezogen,
erhielt im J. 1770 daß Kommando über das
Jngenieur=Mineure=und Sappeurkorps
und im Jahr 1780 die General=Direction
über das gesammte Jngenieur=und
Forti=
fikazions=Wesen. Während der letztern 25
Jahren, da er das Jngenieur=Wesen
be=
sorget hat, ging seine rastlose
Verwen=
dung dahin, das Jngenieur=und die
an=
dern dazu gehörige zwey Korps in
Auf=
nahme zu bringen, und auf einen solchen
Fuß zu setzen, daß sie in allen
Vorfallen=
heiten, sowohl im Kriege als bey dem
Fe=
stungsbau, den ihnen zukommenden Dienst
vollkommen zu erfüllen vermögend seyn,
in welcher Rücksicht derselbe das Hauptau=
genmerk auf den zweckmäßigen Unterricht
und die Bildung der Zöglingen in der ihm
untergeordneten Jngenieur=Akademie, von
woher die Ergänzung dieser
Korpsgesche=
hen muß, immerfort gerichtet hat. Daß
seine Bemühung nicht fruchtlos gewesen
sey, hat der vollführte Bau der drey
Hauptfestungen in Böhmen, Theresien=
stadt, Josephstadt und Königgratz, der
letzte Türkische, und der nunmehriger
Fran=
zösische Krieg zureichend beweisen. Diese
grossen und wichtigen Dienste, und seine
besondere Anhänglichkeit an das Erzhaus
von Oesterreich, haben demselben auch das
Zutrauen der Monarchen, und die
stuffen=
weise Beförderung bis zur Würde eines
Feldmarschalls, eines militärischen Ordens
Großkreuzes, und eines General Jngenieur=
Direktors erworben. Seine persönlichen
Eigenschaften, seine Leutseligkeit und sein
Scharfsinn, der ihn den Werth der
Ver=
dienste richtig zu unterscheiden gelehret hat,
haben ihm auch die Hochachtung und die
Zuneigung der Untergeordneten versichert,
die nun den Verlusteines so würdigen
Vor=
gesetzten mit tiefen Schmerz bedauern.
Jgnatz Joseph Woller, Edler v. Wol=
lersthall, ist der bisher bekleideten Stelle
eines Hof=Agenten, die er zur Täuschung
des Vertrauens auswärtiger, mit seinen
Verhältnissen unbekannter Leute
erhobener=
massen mißbrauchet hat, entsetzet worden.
Nach Berichten aus Grätz, ist zur
Ver=
herrlichung des neuen Platzes, der sammt
den daran stossenden Gässen und Alleen
seit der Zeit von 12 Jahren, durch des
ständischen Verordneten Andreas
Edlen=
v. Jakomini, und seines Vaters, aus
einer unbebauten Gegend zu einem der
schönsten und lebhaftesten Theile von Grätz
geworden ist, bewilliget worden, daß die
bisher auf dem sogenannten Karmeliten=
Platze gestandene metallene Säule, dahin
versetzt werde, und ist am 2. Junius zu
derselben Ausstellung der Grundstein, un=
ter vielen Feyerlichkeiten, durch den
Lan=
des=Gouverneur gelegt worden. Jn dem
Grundsteine war ein bleyernes Gehäuse
mit mehreren Münzen Sr. regier. Maj.
und einer Schrift angebracht, welche
be=
stimmt ist, von der Geschichte dieses
Denk=
mahls, wenn es jemahls durch die
Schick=
sale der Zeit in Vergessenheit gerathen
sollte, die späte Nachkommenschaft zu
un=
verrichten, und also lautet:
Dieser Grundstein trug einst die
schwe=
der Last eines christlichen Denkmahls der
Dankbarkeit, errichtet von Kaiser
Leo=
pold dem Ersten, nachdem durch einen
bey St. Gotthard an dem Flusse Raab,
unter dem tapfern Heerführer
Montecu=
culi, über die herandringenden Türken,
nach christlicher Zeitrechung im Jahre
1664 den 22. Julius erfochtenen Sieg,
Steyermark und diese seine Hauptstadt
Grätz von ihrer nahen Zerstörung
glück=
lich gerettet wurden.
Ueber ein Jahrhundert stand dieses
Denkmahl, das auf einem Fußgestelle
von Marmor eine Säule von Erz, mit
dem vergoldeten Bildnisse der heiligen
Jungfrau=Mutter trug, auf dem hohen
Platze vor dem untersten Thore des
hie=
sigen Bergschlosses, als es, unter der
Regierung des Kaisers Franz des
Zwey=
ten, auf Verwenden des
Landesverord=
neten, Andreas Edlen von Jakomini,
zur Verschönerung eines von ihm
be=
nannten öffentlichen Platzes, im Jahre
1796 hierher übersetzt wurde, bey
wel=
cher Uebersetzung der damahlige hohe
Landesverwalter, Philipp Graf von
Welsberg=Raitenau, den 2. Junius
die=
sen Grundstein feyerlich gelegt hat.
Kriegsbegebenheiten.
Nach Berichten des Feldzeugmeisters,
Baron Beaulieu, aus Dolce vom 31.
May, ist derselbe bey Valegio abermahl
von den Feinden mit grosser Uebermacht
angegriffen, und nach einem sehr
lebhaf=
ten Gefechte, ungeachtet der Tapferkeit der
Truppen, sich zurück zu ziehen veranlasset
worden. Dieser Rückzug geschah jedoch
in beßter Ordnung und ohne grossen Ver=
und, wo hingegen der Feind, besonders
seine Kavallerie, viel gelitten hat. Die
Hauptabsicht des Herrn Feldzeugmeisters
geht dahin, Tyrol zu decken, und bey
Roveredo eine solche Stellung zu nehmen,
damit derselbe die im Anzuge befindlichen
Verstärkungen erwarten und an sich ziehen,
zugleich aber dem Feinde das Eindringen
in dieses Land verwehren könne. Es sind
deßwegen die thätigsten Maßregeln
getrof=
fen. Die Armee hat in der angezeigten
Stellung den Vortheil, die mit Truppen
und Jägern besetzten Pässe allenthalben
aus dem Centro leicht und schnell zu
un=
terstützen, und die Vertheidigungs=Punkte
nach Umständen zu verstärken. Vorzüglich
diese Betrachtungen haben den
Feldzeug=
meister, Baron Beaulieu, veranlasset,
sich über die Etsch zu ziehen, nachdem er
die Festung Mantua vorher mit einer
starken Garnison, und allen zu einer
stand=
haften Vertheidigung erforderlichen
Be=
dürfnissen versehen hatte.
Ausländische Begebenheiten.
Spanien.
Briefe aus Madrid, vom 26. April,
melden, daß schon Tags vorher ein
Ku=
rier aus Turin angekommen und von dem
zwischen der Sardinischen und
Französi=
schen Armee geschlossenen Waffenstande,
die Nachricht überbracht hat.
Die Werbungen werden mit Eifer
fort=
gesetzt, und zu Aranjuez ist nun eine
Kom=
mißion errichtet, die aus 22 Generalen
be=
steht, und den Auftrag hat, die bey der
Armee nothwendigen Einrichtungen in
Vor=
schlag zu bringen.
Die Französische Flotte, unter
Riche=
ry's Kommando, lag noch am 18. April
im Hafen von Cadix und getrauten sich
nicht auszulaufen, weil ihr noch immer von
einer weit überlegenen Englischen Flotte
aufgelauert wurde.
Die aus Lima erwartete reiche Flotte,
ist glücklich im Hafen von Cadix
ange=
kommen. Auch ist daselbst an 14. April
aus Carthagena in Jndien, ein mit
Sil=
der beladenes Schiff eingetroffen, und hat
gemeldet, daß es bey der Jnsel St. Ma=
rie eine Französische Flotte von 6
Linien=
schiffen und 4 Fregaten im beßten
Zustand=
de angetroffen habe.
Jtalien.
Aus Turin wird unter dem 18. May
gemeldet, daß der Cardinal Costa
d'A=
tignano, Graf della Trinita, Erzbischof
von Turin und Groß=Almosenier des
Kö=
nigs, daselbst am 15. , in einem Alter von
59 Jahren, verstorben ist.
Der Senat von Venedig hat bey
ge=
genwärtigen Umständen da sowohl die
Oesterreichische als die Französische Armee
sich zum Theil auf dem Gebiethe der
Re=
publik befindet, und der Kriegsschauplatz
gewissermassen dahin versetzt ist, einen
General=Proveditore ernannt, mit
unbe=
schränkter Vollmacht alles, was zur
Er=
haltung der Ordnung nöthig ist, vorzu=
kehren.
Aus Piacenza wird unter dem 17. May
gemeldet, daß durch diese Stadt noch
täg=
lich Truppen ziehen, und über den Po zur
Französischen Haupt=Armee abgehen. Ein
kleines Korps bleibt zu Piacenza in
Be=
satzung. Die Brücke wird jenseits des Po
sehr stark verschanzt.
Der Französische General Cervoni, von
einigen Offizieren und Kriegskommissaren
begleitet, ist am 15. May zu Parma
an=
gekommen, um die durch den
Waffenstill=
stand den Franzosen versprochenen Pferde,
Lebensmittel ꝛc. einzutreiben. Er ist am
16. von dem Parmesanischen Minister, und
Tags darauf von dem Spanischen
Ge=
sandten bewirthet worden.
Jn Modena ist man auf alle Art
be=
schäftiget die den Franzosen verheissenen
Summen zusammen zu bringen. Schon
sind zehn mit Geld beladene Wagen nach
Meiland abgeführet worden. Was noch
fehlt wird durch Ansehen bey
Privatper=
sonen zusammengebracht. Auch ist den
Kir=
chen und Klöstern alles entbehrliche
Sil=
ber abgefordert worden.
Zu Bologna war bis zum 19. May
alles ruhig und erwartete man noch
im=
mer den Erfolg der Unterhandlungen, wel=
che die an den Anführer der Französischen
Armee abgesandten Deputirten einzuleiten
den Auftrag hatten. Jnzwischen, da man
wohl weiß, daß man nur durch Geld die
Französische Freundschaft und Schonung
erhalten kann, macht man auch hier
Anstal=
ten, die auf allen Fall erforderlichen
Sum=
men einzutreiben. Zugleich verdoppelt der
Kardinale=Legat seine Sorgfalt, um
allent=
halben Ordnung und Ruhe in der Stadt
zu erhalten, und das mäßige Gesindel,
von welchem am ersten etwas zu besorgen
wäre, aus der Stadt und derselben
Ge=
bieth zu entfernen.
Jnzwischen hat der Papst für seine
ge=
liebten Unterthanen den Schatz eines voll
kommenen Ablasses, in Gestalt eines
Ju=
biläums, eröffnet, und für die ganze Zeit,
als diese geistlichen Uebungen dauern sollen,
die öffentlichen Ergetzungen untersagt.
Der K. K. bevollmächtigte Minister
Card. Hrzan, nachdem er sich von der ihm
zugestossenen Unpäßlichkeit erhohlet hatte,
ist am 14. May nach Ancona abgereiset,
um sich daselbst für Triest einzuschiffen.
Der Prinz August von England ist
nach Neapel abgegangen um von da zur
See die Rückkehr nach London anzutreten.
Frankreich.
Der gesetzgebende Körper hat sich vom
16. zum 20. May noch immer größtentheils
mit der Angelegenheit des Drouet, und
der Verschwörung, woran er Theil
genom=
men zu haben scheint, beschäftiget, doch
ist die Sache noch bey weitem keiner
Ent=
scheidung zugeführet. Am 16. May ward
im Rathe der 500 eine Kommißion
er=
nannt, welche Drouets Papiere
untersu=
chen, und darüber Bericht erstatten soll.
Die Glieder dieser Kommißion sind: Dau=
non, Camüs, Treilhard, Doulcet, Ber=
lier, Bezard und Soulignac. Die
Gat=
tinn Drouers, die ihn zu sprechen
ver=
langte, und es von dem Polizey=Minister
nicht erhalten konnte, wandte sich am 17.
mit ihrem Besuche an den Rath der 500,
und wurde an jene Kommißion gewiesen.
Derselben übergab man auch die in einem
Wandkasten bey Baboeuf vorgefundenen
Stücke, welche den ganzen Plan der
an=
gelegten Verschwörung enthalten, und von
dem Directorium am 18, an den Rath
der 500 gesandt worden waren. Am 19.
machte die Kommißion, in Beziehung auf
ihre Geschäfte, eine Anfrage, worüber
eine geheime Sitzung gehalten worden ist.
Der am 17. May dem Rathe der 500
mitgetheilte Friedensschluß mit Sardinien,
soll allda in der geheimen Sitzung
lebhaf=
te Streitigkeiten veranlasset haben, die
auch am 18. sich erneuerten, als die Tags
vorher ernannte Kommißion ihren Bericht
abstattete, und auf die unbedingte
Bestä=
tigung des Tractates antrug. Doch
wur=
de dieselbe sowohl hier als zwey Tage
spät=
ter im Rathe der Alten dekretiret.
Dieser Friede, so weit man den Schluß
bisher kennt, schränkt, und zwar erst zur
Zeit des allgemeinen Friedens, auf
Pie=
mont, mit Ausnahme der Grafschaft
Ten=
da, die ebenfalls wegfällt, und die Jnsel
Sardinien, die gesammten Sardinischen
Staaten ein, versichert den Franzosen
den immerwährenden Besitz von Savoyen,
der Grafschaft Nizza und der Grafschaft
Tenda und bis zum allgemeinen
Frie=
den, die Beybehaltung aller in Piemont
eroberten Ländereyen, der darin
gelege=
nen wichtigen Festungen, den Gebrauch
der vorfindigen Artillerie, das
Eigen=
thum aller Munizion und selbst die
Er=
laubniß darin zu rekrutiren. Und damit
Piemont stäts ein ohnmächtiger Nachbarn
und unter Frankreichs Befehlen bleiben
müsse, man hat dem König auch
zuge=
muthet in die Schleifung der Festungen
Susa und anderer an der Französischen
Gränze gelegenen festen Plätze
einzuwilli=
gen, sogar dieselbe noch auf eigene Kosten
zu unternehmen, und man will ihm
ver=
wehren seine Gränzen jemahls zu sichern.
Um aber der Welt ein Muster von der
Mäs=
sigung und Billigkeit zu geben, mit der die
Französische=Republikanische Regierung die
Mächte, die sich in derselben Arme voll
Zu=
trauen werfen, aufnimmt, hat man, ge=
gen die ausdrücklichen Grundsätze der
Fran=
zösischen Konstitution, nach welchen sich
Frankreich in fremde Regierungen nicht
einmengen soll, von dem Könige von
Sar=
dinien gefordert, allen Staatsverbrechern
in seinen Staaten zu verzeihen, ihnen die
Strafe nachzusehen und die
abgenomme=
nen Güter zurück zu stellen, und nimmt
also Frankreich diejenigen offenbar in
Schutz, welche die Gesetze ihres Vaterlandes
verletzt, wie auch dessen Wohlfahrt und
Thron zu untergraben gesucht haben, will
dagegen fordern, daß die friedlichen
Fran=
zösischen Ausgewanderten aus seinen
Staa=
ten vertrieben, und sogar für die vor
vielen Jahren gemachte Weigerung den
mit den gefährlichsten Absichten
bekannter=
massen ausgerüsteten Französischen
Mini=
ster Semonville anzunehmen, nunmehr
Genugthuung geleistet werde! Um wie
viel schlimmer hätte dieser Friede
ausfal=
len können, wenn von den Franzosen selbst
Turin eingenommen und ganz Piemont
erobert worden wäre?
Hier folgt der Tractat selbst, wie er
auszugsweise in den Schweitzer Blättern
enthalten ist: 1) Se. Maj. der König von
Sardinien tritt von der Koalizion und
allen übrigen Verbindungen gegen
Frank=
reich ab; 2) entsagt derselbe auf immer
seinen Ansprüchen auf Savoyen, wie auch
auf die Grafschaften Nizza und Tenda; 3)
werden die Gränzen in Piemont auf eine
für Frankreich vortheilhafte Weise
be=
stimmt werden; 4) kann der König von
Sardinien keinen Emigranten den
Aufent=
halt in seinen Staaten erlauben, ausge=
nommen denjenigen, welche aus Savoyen
ausgewandert sind; 5) entsagt er auf
im=
mer allem Ersatze und jeder Entschädigung
von Seiten Frankreichs; 6) wird
zwi=
schen beyden Mächten ein
Handlungstrak=
tat geschlossen werden; 7) muß der König
von Sardinien allen Bewohnen seines
Landes, welche wegen, revoluzionären
Handlungen oder Gesinnungen verfolgt
waren, eine Amnestie angedeihen lassen,
und ihnen diejenigen Güter, die ihnen
deßwegen genommen worden sind, zu=
rückgeben; 8) ersetzt derselbe alles
dasje=
nige, was einzelnen Partikular=Personen
genommen worden seyn möchte; 9) die
sämmtlichen beyderseitigen
Kriegsgefange=
nen werden ausgewechselt; 10) die Plätze,
Coni, Tortona, Chateau=Dauphin und
Valenza bleiben in Französischen Händen,
bis der allgemeine Friede und der
Hand=
lungs=Traktat zu Stande gekommen seyn
wird; 11) die von Frankreich eroberten
Besitzungen in Piemont bleiben unter der
Civil=Verwaltung Sr. Maj. des Königs
von Sardinien; nichts destoweniger aber
fahren dieselben fort, den Armeen der
franz. Republik Leute zu liefern; 12) Su=
sa und die übrigen Gränz=Plätze sollen auf
Unkosten des Königs von Sardinien
ge=
schleift werden; 13) Se. Maj. kann
kei=
nen Theil der Gränzen wieder befestigten
lassen; 14) die Munitionen, welche in den
eroberten Plätzen vorgefunden worden, ge=
hören der französ. Republik; 15) gestat=
tet Se. Majestat den französischen Truppen
den Durchmarsch nach Jtalien; 16) be=
willigt Frankreich dem Könige von
Sar=
dinien seine Vermittlung in den
Zwistig=
keiten mit Genua. 17) Nach dem im
Haag geschlossenen Traktat ist die
Bata=
vische Republik mit in diesem
Friedens=
schlusse eingeschlossen; 18) Se. Majestät
der König von Sardinien wird für sein
Benehmen gegen Semonville die gehörige
Genugthuung leisten.
Dieser Friede ist bloß von dem
Mini=
ster der auswärtigen Angelegenheiten
un=
terhandelt worden, und erst am 19. May
ließ sich das Directorium die
Sardini=
schen Abgeordneten durch denselben
vor=
stellen.
Aehnliche Bedingungen sollen allen
übri=
gen Jtalienischen Staaten angebothen
wer=
den.
Das Directorium hat am 19. dem Rath
der 500 angezeigt, daß in 54 Departe=
menten das gezwungen Anlehen
einge=
trieben worden sey, und zusammen an
wirklichem Werthe 358, 791, 245 Liv. und
für mehr als 12 Milliarden Aßignaten
ein=
gebracht habe, wovon schon der größte
Theil vertilgen, und aus dem Umlauf
ge=
bracht worden sey.
Es bestätiget sich, daß ein grosser Theil
der Chouans die Waffen niedergelegt hat.
Der General Hoche berichtet unter dem 14.
May, daß der General Scepeaux und alle
Chouans unter dessen Kommando in den
Departementen von Mayenne und Loire
und von Unter=Loire, die Gesetze der
Republik erkannt und ihre Waffen
abge=
geben haben. Diese Armee, setzt Hoche
hinzu, war die stärksten welche die
Chou=
ans hatten, und die übrigen werden ohne
Zweifel ihrem Beyspiele folgen. „ Er
mel=
det sodann, daß eine Abtheilung der
re=
publikanischen Armee die Chouans
geschla=
gen, und derselben Anführer, Nahmens
Langlois, gefangen habe; daß alle
Ge=
meinden von Nantes bis Ancenis die
Waf=
fen abgegeben, viele Anführer der Chouans
der Republik gehuldiget haben, viele,
welche widerstanden hätten, gefangen und
den Kriegsgerichten übergeben worden seyn,
endlich daß er den Belagerungszustand von
Nantes aufgehoben habe und die Vendee
ganz ruhig sey.
Großbrittannien.
Die Opposizions=Partey im
Parlamen=
te hat am 10. May, sowohl im
Ober=
als im Unterhause abermahls einen Versuch
gemacht, eine Abänderung in den
bisheri=
gen Maßregeln der Regierung zu bewirken.
Jm Oberhause that hierzu der Graf
Guild=
ford, (Sohn des ehemahligen ersten
Mi=
nisters, Lord North) im Unterhause Hr.
Fox, den Antrag. Beyde hielten
weit=
läufige Reden, in denen sie von vielen
Jah=
ren her das Benehmen des Ministeriums,
in Beziehung auf den Krieg mit Frankreich
lebhaft tadelten, und endlich darauf
an=
trugen, den König zu bitten, daß er
sei=
nen Ministern die Befolgung des bis=
herigen Systems gänzlich untersage, und
ihnen entgegengesetzte Grundsätze
vor=
schreibe. Jm Oberhause hat
vorzüg=
lich Lord Grenville, im Unterhause Hr.
Pitt die Minister gerechtfertiget. Dieser
sprach durch 3 Stunden, folgte Hrn. Fox
Schritt vor Schritt und zeigte
allenthal=
ben das Falsche von dessen Darstellungen
und Schüssen. Er bewies, daß
insbeson=
dere Frankreich durch den Einfall in die
damahls mit Großbritannien alliirten
ver=
einigten Niederlande den Krieg erkläret
hat, daß es bisher noch immer nicht
mög=
lich war, Frieden zu machen, und daß
Frankreich, in Rücksicht auf den Zustand
seiner Finanzen, nicht im Stande sey, seine
bertriebenen Forderungen zu behaupten,
so lange die kriegführenden Mächte sich
standhaft widersetzen. Wieder die Rede
noch die Bothschaft des Königs versprach,
so fuhr er fort, daß wir Friedens=Unter=
handlungen eröffnen wollten; was wir
also gethan haben, war mehr als wir
ver=
sprachen, und geschah mit Vorwissen
un=
serer Bundesgenossen. Obgleich
Frank=
reich in der Antwort sich nicht
beschwe=
ret, daß wir die Republik nicht
anerken=
nen, so ist doch Hr. Fox dafür so
eingenom=
nen, daß er es thut. Hrn. Wickham aber
zum negoziren zu bevollmächtigen, war,
da es der erste Schritt war, nicht
erfor=
derlich. Vielmehr mußten wir alles
ver=
meiden, was bey den Bundesgenossen den
Verdacht erwecken könnte, als wollten wir
einen Separat=Frieden schliessen. Daß
wir einen Kongreß vorschlugen, beweiset
eben so wenig, daß wir es nicht ernstlich
meinten; denn seit dem Münster=Frieden
sind fast alle Friedensschlüsse, wo Alliirte
vorhanden waren, auf einem Kongresse zu
Stande gebracht worden. Mißfiel der
Vor=
schlag Frankreich, warum machte es
kei=
nen andern? glaubte Frankreich, wir
wä=
ren nicht aufrichtig, warum machte es
dann übertriebene Forderungen, wodurch
es fürchten mußte, sich selbst darüber in
Verdacht zu setzen? Es ist aber noch
da=
zu ungegründet, daß Frankreichs Konsti=
tuzion nicht erlaubt, einen Theil der neuen
Besitzungen aufzugeben. Warum richtet
Hr. Fox seine Beredsamkeit daher nicht
gegen das Directorium? So übertriebene
aber dessen Forderungen waren, so sind
wir doch nicht abgeneigt, eine Negoziazion
zu erneuern, sobald Frankreich es wünscht;
nur aber so lange das Directorium bey
diesen Forderungen beharret, bleibt uns
nichts übrig, als den Krieg mit
Nach=
druck fortzusetzen. Da Herr Fox versichert
hat, daß, sollten wir einen Frieden
an=
biethen, und Frankreich ihn verweigern,
dieses Uneinigkeit in Frankreich, und
Ein=
tracht hier bewirken werde; so wünsche ich
jetzt die Erfüllung seiner Prophezeihung zu
sehen. ”
Als am Ende in beyden Häusern
ge=
stimmt wurde, siegten die Minister mit
ei=
ner entschiedenen Stimmenmehrheit.
Jn einer andern Angelegenheit
hinge=
gen, nähmlich der neuen Auflage auf alle
Erbschaften, hätte die Opposizion
beyna=
de das Uebergewicht bekommen. Der
Mi=
nister hatte dieses Gesetz sehr schnell
durch=
setzen wollen, so daß es den 13. May schon
zum dritten Mahle verlesen werden sollte;
dagegen aber setzte sich Herr Sheridan mit
solchem Nachdrücke, daß die Stimmen
da=
für und dawider ganz gerade getheilt
wa=
ren, und nur der Sprecher durch die Er
theilung der seinigen, dem Minister das
Uebergewicht einer einzigen Stimme
ver=
schaffte. Hierauf erklärte Herr Pitt,
daß er, des Widerstandes wegen, zufrie=
den sey, wenn diese Angelegenheit erst in
sechs Monathen wieder vorgenommen und
entschieden würde. Unterdessen wird ein
neues Parlament zusammen berufen seyn.
Die Wahlen dazu werden vielleicht binnen
4 Wochen schon vor sich gehen, und das
neue bereits im Julius, jedoch nur auf
eine kurze Zeit zusammen kommen.
Als Herr Pitt im Unterhause gefragt
ward: ob man dem Könige von
Sardi=
nien auch itzt noch die Subsidien von
200, 000 Pf. jährlich bezahlen werde, da
er genöthiget sey, mit Aufopferung seiner
von England ihm garantirten Staaten,
mit den Franzosen Friede zu machen? ant=
wortete der Minister, daß diese Subsidien
künftig nicht mehr bezahlt werden sollen;
als Herr Jekyll ferner fragte: ob man
nicht auch die für dieses Jahr bewilligten
Subsidien zurückbehalten würde? gab Hr.
Pitt gar keine Antwort.
Am 11. ist ein Packetboth aus
Westin=
dien angekommen. Aus dessen
Briefschaf=
ten erfuhr man, daß an 23. März der
General Nichelle die Franzosen in
Grena=
da angegriffen, und mit einem
beträcht=
lichen Verluste zurückgeschlagen habe; daß
in St. Vin⟨c⟩ent die Franzosen angegriffen
hätten, aber ebenfalls in die Flucht
geschla=
gen worden seyn, und die Jnsel nun in
Si=
cherheit ist. Der General Abercrombie war
mit 600 Mann Truppen, nach einer Fahrt
von 28 Tagen, aus England in
Barba=
dos angekommen, und machte Anstatt, St.
Lucie anzugreiffen. Jn Guadeloupe
hin=
gegen sind die Franzosen Meister, und
wer=
den es auch wohl bleiben, weil Victory
Hugues dort 20, 000 Negersclaven
bewaff=
net hat.
Vereinte Niederlande.
Die National=Versammlung hat in der
Sitzung am 17. May durch den
Präsiden=
ten Schimmelpenming, die unangenehme
Nachricht erhalten, daß ein Theil der
Schiffe, welche vor einiger Zeit nach
Nor=
wegen gesegelt waren, nähmlich die
Fre=
gatte Argo von 36 Kan. und die Brikken
Merkur, Flage und Echo, einer
Engli=
schen Flotte von 18 Schiffen begegnet seyn,
wodurch die Argo nebst dem Merkur in
Englische Hände gefallen, die andere
Brik=
ken aber auf den Strand gesagt worden
und wahrscheinlich, gescheitert wären; daß
jedoch die Mannschaft gerettet worden sey.
Nach dem Dekrete der National=Ver=
sammlung, daß der General Beurnonville
die kombinierte Franz. und Batav. Armee,
bis zu näherer Disposizion, kommandiren
soll, kann er die Truppen, ohne
Marsch=
patent vom Batav. Gouvernement nöthig
zu haben, dahin marschiren lassen, wohin
es nöthig ist; jedoch soll er an einen
Aus=
schuß für die allgemeine Sachen zu Lande
von allen Bewegungen Bericht erstatten,
und seine Petitionen um Kriegsbedürfnisse
an selbiges einliefern. Die Naz. Vers.
behält sich allein die Disposition über 5000
Mann Batav. Truppen bevor, die
Haa=
ger Garnison darunter begriffen.
Der General=Lieutenant Daendels wird
den rechten und der General=Lieuten. Du=
monceau den linken Flügel der Batav.
Truppen an den deutschen Gränzen, unter
den Oberkommando des Generals en Chef
Beurnonville kommandiren.
Auch ist in der Sitzung vom 12. May
in der Naz. Vers. dekretirt worden, die
Armee marschfertig zu machen und den
Offizieren der Bat. Armee, wie
gewöhn=
lich, eine Gratifikazion zur Bestreitung der
Feld=Equipage zu verwilligen, welches
für 8 halbe Brigaden Jnfanterie, 4 Bat.
Jäger, 4 Bat. ordinarer und 1 Brigade
reitender Artillerie, 4 Regim. Kavallerie
und das Pontoneur=und Minen=Korps,
woraus die Batavische National=Armee
besteht, eine Summe von 1, 276, 649
Gul=
den trägt.
Die ganze Armee ist bereits befehligt,
sich die nöthige Feldrequisiten
anzuschaf=
fen, worunter jedoch keine Zelte sind, weil
die Holländischen Truppen, wie die
Fran=
zösischen, in Hütten kampiren werden.
Kavallerie und Jäger haben, wie die
Jnfanterie, ein neues Exerzier=Reglement
erhalten, und werden bereits darnach
exer=
zirt. Aus dieser Ursache wird das
dieß=
jährige Frühjahrs=Exezizium bis den 15.
Junius dauern.
Jn Amsterdam ist die Ruhe nur von
aussen wieder hergestellt. Jm Grunde hat
man dem Begehren der Kanoniere
nachge=
geben, und viele Anhänger der alten
Re=
gierung absetzen müssen. Die Einigkeit ist
aber dadurch freylich nicht bewirkt. Nun
hat der Französische General Beurnonville
einen Brief an die Amsterdamer
Munizi=
palität erlassen, worin er ihr meldet, daß
Gewerb zu verkaufen.
Es ist eine alte, immer erblich und verkäufliche
Gerechtigkeit, von einen guten und einträglichen
Gewerbe, mit oder ohne dazu gehörigen und
nö=
thigen Geräthschaften, täglich zu verkaufen. Es
werden billige Bedingnisse gemacht, und ist sich
dieshalb des Mehreren bey Hrn. Mathias
Sche=
berl, burgl. Stadttandler in der Weihburggasse
im Eisenhutterischen Hause zu erkundigen.
Wohnungen zu verlassen.
Anfangs der Singerstrasse Nr. 956, vom
ro=
then Apfel gegenüber, ist den 1. Juni d. J. im
ersten Stock eine mit aller Bequemlichkeit wohl
ein=
gerichtete Wohnung bestehend in 9 oder 10
Zim=
mern, Kuchel, Keller, Holzgewölb, sammt
Stal=
lung auf 4 oder 6 Pferde, Heugewölb und
Schu=
pfen auf 2 Wägen, viertel=oder halbjährig zu
verlassen. Ferner sind monatlich oder vierteljährig
folgende wohleingerichtete Quartiere alltäglich zu
verlassen: Auf dem Haarmarkt, unweit dem
ro=
then Thurm nächst dem kleinen Waaghaus Nr. 684,
der erste Stock mit 5 Zimmern, Kuchel, und
Holz=
gewölb; in der Kärntnerstrasse, an dem Eck der
Krugerstrasse Nr. 1067, auch der erste Stock mit
Zimmern, Küche und Holzgewölb; dann am
Stockimeisenplatz bey dem goldenen Engel, wo das
Tabakgewölbe ist Nr. 662, ebenfalls der erste Stock
mit 5 Zimmern und Holzgewölb. Weitere
Aus=
kunft hierüber erhält man in der Singerstrasse, vom
rothen Apfel gegenüber Nr. 956, im 3ten Stock.
Wohnung zu verlassen.
Jn der Himmelpfortgasse Nr. 1019 im 2ten
Stock werden 2 meublirte Zimmer auf die Strasse,
sammt Kabinet und Küche im Hof, bis Michael
monatlich verlassen. Wer selbe bestehen will, hat
sich in der Weihburggasse Nr. 978 im dritten Stock
bey der Hausfrau anzumelden.
Herrschaftliche Wohnungen, sammt Garten
in der Leopoldstadt zu verlassen.
Jn einer nahen, sehr gesunden und überaus
rei=
tzenden Gegend mit der angenehmsten Aussicht in
die Gebirge. Diese in der neuen Gasse Nr. 130
liegende Wohnung besteht in zwey Stöcken. Jn
jedem dieser Stöcke befindet sich ein Saal, 6
Zim=
mer mit parkirten Boden und herrschaftlichen
Meu=
beln, dann 1 Kuchel. Noch ist dabey zu ebener
Erde eine Wohnung von 2 Zimmern und 1
Ku=
chel, 1 Holzlage, und 1 Stall im Nothfall auch
auf vier Pferde. Der schöne und fruchtbringende
Garten, hat noch ein
a partes
Gartenhaus mit
einem Saletel, 1 Billard und ebenerdigen
Bil=
lardzimmer, wohin belaubte schattigte Gänge
füh=
ren. Die Verlassung kann stockweise, oder
zusam=
men, mit oder ohne Garten vom 1. April d. J.
monatlich, vierteljährig, halb=auch ganzjährig
be=
schehen, und wird der Bedingnisse wegen bey der
Gans nächst dem rothen Thurm im 2ten Stock
rechts über die Hauptstiege bey Hrn. Baron v.
Wetzlar nähere Auskunft gegeben, allwo die resp.
Herren Bestandliebhaber sich zu melden belieben
wollen.
Wohnung und Garten zu verlassen,
oder das Haus zu verkaufen.
Zu Margarethen in der Grießgasse bey den 2
lustigen Bauern Nr. 70 ist eine schöne
Sommer=
wohnung, bestehet in einem Salletel, 7 Zimmer,
2 Kuchel, 1 Keller; dann ein schönen
Obstgar=
ten mit einem Lusthaus, alltäglich zu verlassen,
oder auch das Haus aus freyer Hand zu verkaufen.
Das Nöthige ist auf dem Petersplatz zum Aug
Gottes Nr. 603 im 2ten Stock bey Madame Strahl
zu erfragen.
Wirthshaus in Bestand.
Der Eigenthümer von dem neuerbauten Schild=
und Einkehr=Wirthshaus am Daßhoff genannt,
auf der jetzt neuerrichteten Strasse unweit
Alten=
marck, macht zu wissen, daß er gesonnen sey, sei=
ne Wirthschaft, da ihm solche für seine Person zu
beschwerlich ist, zu verringern, oder mitsam, das
ist, das Wirthshaus allein, oder mit allem zum
Hause gehörigen Grundstücken, Wiesen, Aecker,
Viehweidung, Kraut=und Kuchelgarten, sammt
der bereits anfangenden Schaffzucht, auf 3 oder
mehrere Jahre in Bestand zu verlassen. Liebhaber
dessen haben sich daher nach Belieben bey dem
Hausinhaber an bemeldten Ort einzufinden, allwo
das weitere abgeredet und festgemacht werden kann.
Haus zu verkaufen
Jn der Strotzischen Hauptgasse ist ein Haus,
welches gut gebaut, noch Freyjahre, 10
Wohnun=
gen, nebst einen kleinen Gärtel hat, zu
verkau=
fen. Das Mehrere ist in der Roveranygasse in
der Apotheke zum Wallfisch zu vernehmen.
Schloß und andere Gebäude sammt
Gärten und Wiesen zu verkaufen.
Der Eigenthümer des Breitenfurter=Schlosses
verkaufet mit Bewilligung der hohen Landesstelle
theilweise das Schloßgebäude sowohl, als die
üb=
rigen zu Breitenfurt ihm angehörigen Realitäten,
und zwar in folgenden Abtheilungen:
I
. Von dem
Schloßgebäude, der Trakt von der Einfahrt links
bis zur Sakristey: dieser enthält ebener Erde 2
geraumige und 1 kleines Zimmer, 1 Kamin und
bedeckten Gang sammt Privet; im ersten Stock
auch einen gedenkten Gang, 1 Speisesaal, 2
Zim=
mer, 1 Kammer 1 Kamin.
II
. Der Trakt von
der Einfahrt rechts: dieser besteht aus 2 grossen
Kellern, 1 Eisgrube, 1 Speisgewölbe, 2 grossen
Küchen sammt Backöfen, 5 Zimmern, 1
Kam=
mer und gedeckten Gang; im ersten Stock
eben=
falls 1 gedeckten Gang, 5 Zimmern, 1 Kammer,
1 Küche und 1 Speisgewölb.
III.
Der Flügel
rechts sammt dem Kaisersaal: dieser enthält 1
gros=
sen Keller, 1 Küche sammt Backöfen, 1
Speis=
gewölb, 3 grosse Zimmer und 1 prächtigen Saal;
im ersten Stock 2 grosse Zimmer, 1 Kammer
und 1 Gloriet.
IV
. Ein Gebäude rückwärts des
Flügels: es enthält 2 grosse Keller, 1 Eisgrube,
3 grosse Zimmer und 3 Ställe. Vorgenannte
Gebäude können von den Kauflustigen zum
Be=
wohnen oder zum Abbreißen erkauft werden.
V.
Die sogenannte Gärtnerswohnung: sie besteht aus
2 Zimmern, 1 Vorhaus, 1 Küche und Saletel,
dazu gehören 1 Obst=und Küchengarten, sammt
5 Tagw. Wiesen.
VI.
Die sogenannte
Einsiedle=
rey: diese besteht ebenfalls aus 2 Zimmern, 1
Vorhaus, 1 Küche, 1 Saletel sammt Obst=und
Küchengarten, und 5 Tagwerk Wiesen.
VII.
14 Tagwerk Ueberländwiesen, worinn 2 Teiche
befindlich sind: diese Ueberländwiesen werden in so
vielen Theilen, als sich die Gelegenheit darbiethen
wird, verkaufet werden.
VIII
. Ein großer Obst=
und Küchengarten, worin sich ein Teich befindet.
Diejenigen, die einen oder den andern Theil zum
ländlichen Aufenthalte in dieser angenehmen
Ge=
gend, oder zu andern Absichten käuflich an sich zu
bringen gedenken, belieben sich um die Auskunft
der Bedingnisse an den zu Breitenfurt wohnenden
Eigenthümer selbst zu wenden.
Licit . Pferde, Wägen und Reitzeug.
Den 9. Juni vormittag um 10 Uhr wird auf
Verordnung des allhiesig k. k.
Jud. Del. Milit
.
Mixt
. auf der Sailerstatt im k. k. Zeughaus Nr.
1015 ein Reitpferd, Fuchstutte, 2
Wagenpfer=
de, Braun, Wallachen, und 2 deto Braun,
Stutten, 1 Reitsattel, sammt Zaum und Trense,
1 Paar weisse und 2 Paar gelb beschlagene
Pferd=
geschirre, 2 rothtüchene Schaberacken mit goldenen
Borden, und 1 deto mit Gold gestickt, dann 1
4sitziger Wagen auf Federn mit Schwanenhals,
1 deto Bastard, und 1 Rüstwagen mit Deckel,
den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung
verkäuflich hindangegeben. Pferde und Wägen
sind täglich allda zu sehen.
Licit. Effekten.
Den 9. Juni nachmittag von 3 bis 6 Uhr
wer=
den auf Verordnung des allhiesig k. k.
Jud. Del.
Mil. Mixt.
auf der Sailerstadt in dem k. k. Zeug=
haus auf der Stiege im Hof linkerhand im ersten
Stock verschiedene Verlassenschaftseffekten, als 1
goldene Minutenuhr mit einem Cilinder, 2
silber=
ne, und 1 tombackene deto, 2 goldene Münzen,
1 Garnitur silberne Mannschnallen, 2 silberne
Uhrketten, Uniforme und andere Mannskleider,
Hemder und anderes Weißzeug, weiche Kästen,
Tische, Sessel, und mehr andere Fahrnisse den
Meistbietenden verkäuflich hindangegeben.
Licit. Effekten.
Auf Verordnung der löbl. k. k. priv. Schwecha=
ter Kottunfabrik, als Gerichts=und
Abhandlungs=
instanz, in dem zu dieser Fabrik gehörigen
Frey=
hof, der Brentani Hof genannt, zu Schwechat
wer=
den den 9. Juni d. J. vormittag von 9 bis 12,
und nachmittag von 3 bis 6 Uhr im erstgedachten
Freyhof zu Schwechat im zweyten Stock
verschie=
dene Verlassenschaftsfahrnisse, als ein Ring von
Rauten, eine goldene Sackuhr, sammt deto Ketten,
silberne Löffel, verschiedene Mannskleider, deto
Wäsch, damastene und ordinari Tischtücher und
Servieter, verschiedenes Bettgewand, Spiegel in
vergoldten Rahmen, Luster, eine grün damastene
Soffa und Sessel, deto Kopertdecken, verschiede=
nes Tafel=und Kaffeeporzelain, deto Gläser, har=
te und weiche Kästen, deto Tische, verschiedene
ge=
malene Bilder, Kupfer=Meßing=Zinn=und
Ei=
sengeschirr, ein Bastardwagen, ein Pierutsch, und
ein Schwimmer licitando gegen alsogleich baare
Be=
zahlung hindangegeben.
Licit. Effekten
Den 10. Juni werden mit hoher
Regierungs=
bewilligung zu den gewöhnlichen Vor=und
Nach=
mittagsstunden in der Stadt in der Preßgasse im
Neustädterhof Nr. 541 im 2ten Stock die Thüre
linkerhand verschiedene Fahrnisse, als etwas
Sil=
ber, atlas=grosdetour=tafet=musselin=und
kottu=
nene Frauenkleider, deto Mäntel, Leib=und
Haus=
wäsch, harte Schubladkästen, Soffen, Sessel, Spie=
gel, Bilder, Porzelain, Bettstätte, sammt
Bett=
gewand, etwas Meßing=und Eisengeschirr, und
andere Geräthschaften licitando verkauft.
Licit. Kühe sammt Kälber.
Den 10. d. M. Juni werden 2 Kühe mit
ei=
nem dabey befindlichen Kalb, und 1 zweyjährige
Kalbin, alle von sehr guter und der größten
Schwei=
zerart, den Meistbietenden gegen gleich baare
Be=
zahlung hindangegeben. Kauflustige belieben an
gedachten Tag vormittag um 9 Uhr in dem
herr=
schaftl. Schlosse zu Süssenbrunn V. U. M. B.
nächst Leopoldau zu erscheinen.
Licit. Zimmermannisches Haus.
Von dem Amte der Stift Melkerischen Herrschaft
Weikersdorf des V. U. M. B. in dem Marchfelde
wird hiemit kund gemacht: daß der Jakob
Zim=
mermann, unterthäniger Halblehner und Bürger
in dem Markte Weikendorf, und Getraud dessen
Ehewirthin, die ihnen eigenthümlich angehörige
Behausung Nr. 30, welche mit 3 bequemen
Wohn=
zimmern, 1 Kuchel, 1 Speis, Stallungen, Sta=
del, Wagenschupfen, Körnerkasten und Hauskeller
versehen ist, sammt den dazugehörigen 22 7 / 8
Joch Haus=und 37 Joch Uiberländäckern, 1 / 2
Joch Weingarten in Viehtrieb, und 1 / 8
Kraut=
garten, nebst dem Anbau, als 10 1 / 2 Joch mit
Waitzen, 9 1 / 2 Joch mit Korn, 21 Joch mit
Ha=
ber und Haiden, dann das vorfindige Vieh, als
4 Pferde, 4 Kühe, 2 jährige Kalben, 14
Scha=
fe, 2 Lämmer, 2 Zuchtschweine, 4 kleine
Schwei=
ne, 30 Hühner, wie auch 3 Wägen, 1 Kalleß,
und die gesammte Wirthschaftseinrichtung, durch
Versteigerung käuflich hindanzugeben gedenken. Es
haben demnach die Kauflustige den 11. d. M. Juni
nachmittag um 2 Uhr in der Amtskanzley zu
Wei=
kendorf zu erscheinen; der vorläufigen
Kaufsbe=
dingnissen wegen aber an diese Amtskanzley, wo
solche täglich einzusehen sind, sich zu verwenden.
Licit. Brunnerisches Haus
Von dem k. k. Staatsgüteradministrationsgrund=
buchsamte wird hiemit bekannt gemacht: es sey
auf Anlangen Frau Anna v. Sulkofska, wider
Andre Brunner, behausten Unterthan zu
Unter=
döbling, und Katharina dessen Ehewirthin, in die
öffentliche Versteigerung des den besagt
Brunneri=
schen Eheleuten angehörigen, dem k. k. Haunold=
Schullerischen Stiftsgrundbuch dienstbaren, und auf
580 fl. geschätzten Hauses Nr. 9 zu Unterdöbling,
sammt dem dabey befindlichen Garten gewilliget,
und hiezu 3 Termine, als der 11. Juni, der 11.
Juli, und der 11. August d. J. dergestalt bestimmt,
daß, im Fall das Haus sammt Garten weder bey
dem ersten, noch zweyten Termin um die
Schä=
tzung, oder darüber an Mann gebracht werden
sollte, bey dem dritten auch unter der Schätzung
hindangelassen werden soll. Es werden daher
die=
jenigen, welche besagtes Haus gegen gleich baare
Bezahlung käuflich an sich zu bringen gedenken,
an den obgedachten 3 Terminen früh um 9 Uhr
vor diesem Amte in dem vormaligen
Jakoberkloster=
gebäude Nr. 847 im 2ten Stock zu erscheinen haben.
Licit. Effekten
Auf Verordnung des k. k. ni. öst. Landrechts
wer=
den auf der Mehlgrube am 13. Juni d. J. ver=
schiedene Verlassenschaftsfahrnisse, als goldene
Uh=
ren, Dosen, silberne Schnallen, Bestecke, dann
gestickt=bordirt=glatseiden=tüch=und zeugene
Manns=
kleider, derley Leib=und Hauswäsch, dann 1
Stock=
uhr mit Spielwerke, Luster, 1 Divan, Arm=und
Lehnsessel, 1 harter englischer Aufsatzkasten, harte
und weiche Komod=und Kleiderkästen, Tische,
Bettstätte, sammt Bettgewand, Porzelain, und
andere Kleinigkeiten, in den gewöhnlichen Vor=
und Nachmittagsstunden licitando verkauft.
Licit. Effekten.
Von der Anwaldschaft der fürstlich
Starhem=
bergschen Herrschaft Konradwerd wird hiemit kund
gemacht: es sey nach Absterben des Johann Koch,
Sollicitators, auf Anlangen des gerichtl. aufgestell=
ten Verlassenschaftskurators Hrn. Dr. Karl Edlen
v. Adlersburg
junior,
über Einvernehmen der
Uni=
versalerbin, in die öffentliche Feilbietung der
nach=
gelassenen Effekten, bestehend in 2 Sackuhren, ein=
nigen Meubeln und Bildern, besonders aber in
Kleidungstücken, Wäsch, und Zimmereinrichtung,
dann in einigen Büchern, gewilliget worden. Da
nun hiezu der 14. Juni d. J. bestimmt ist, also
haben Kauflustige an diesem Tag nachmittag zu den
gewöhnlichen Licitationsstunden im fürstl. Starhem=
bergischen Freyhause an der Wieden im 3ten Hofe
Stiege Nr. 14 im 2ten Stock links zu erscheinen.
Licit. Haus zun 3 Laufern.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: der
Herr Johann Adam Graf v. Abensperg und Traun,
in seinem und seiner Frau Schwester, Theresia
Grä=
in v. Pace, Namen, habe das Ansuchen gestellt,
das ihnen eigenthümlichen anher dienstbare Haus
Nr. 262 in der Stadt am Kohlmarkt zu den 3
Laufern genannt, mittels einer Versteigerung
hin=
dangeben zu därfen. Zu dieser Versteigerung also
wird der 14. Juni d. J. vormittag um 9 Uhr
hie=
mit mit dem Beysatze festgesetzt, daß die Hälfte des
Kaufschillings gegen gute Bedingungen auf dem
Hause liegen gelassen werde. Alle jene, welche
demnach dieses Haus käuflich an sich zu bringen
gedenken, haben am erstgedachten Tag und Stund
bey dem diesseitigen Grundbuche zu erscheinen, und
jene welche in der Zwischenzeit hierwegen
nähe=
re Erkundigung einzuholen gedenken, eben allda
sich zu melden.
Licit. Weißische Realitäten.
Von der Stiftsherrschaft Melk wird hiemit
be=
kannt gemacht: es sey die nochmalige Feilbietung
der theils bey den ersten zwey Terminen, wegen
Mangel an Kauflustigen nicht an Mann
gebrach=
ten, theils erst seit der Zeit entdeckten folgenden,
in die Joseph Weißische Konkursmasse zu Melk
gehörigen Realitäten, und Fahrnissen, dann der
auf den sämmtlichen eigenen, und Bestandgründen
stehenden Kornfechsung verwilliget worden. An
Realitäten sind noch vorhanden, die zum
Grund=
buche der Stiftsherrschaft Melk dienstbaren 2 Joch
Uiberländäcker am Steinparz, das eben dahin
dienst=
bare um 10 fl. geschätzte Uiberländgärtel bey den
Kalkhäuseln, der darunter befindliche, und um 100
fl. geschätzte Uiberländkeller, und der um 100 fl.
geschätzte 1 Joch Uiberländacker hinter der Pfarr;
dann an Fahrnissen, nebst der auf den Aeckern
stehenden Kornfechsung, 4 Pf. 29 1 / 2 Loth
Sil=
ber, 90 Pf. Zinn, 27 Pf. Kupfer, Porzelain,
Leinwäsch, 11 Better, verschiedene meistens harte
Kästen, Tische, Sessel, Bilder, Spiegel, Uhren,
und andere Hauseinrichtung. Zu dieser
nochma=
ligen Versteigerung wird der 14. Juni d. J. mit
dem Beysatze bestimmt, daß diejenigen Güter, wel=
che bey dieser letzten Feilbietung nicht wenigstens
um die Schätzung an Mann gebracht werden
kön=
nen, bis nach abgefaßten Klaßifikationsurtheil und
ausgetragenen Vorrechte aufbewahret werden sollen.
Die Kauflustigen haben daher an dem
obbestimm=
ten Tag vormittag von 8 bis 12 Uhr, und
nach=
mittag von 2 bis 6 Uhr in dem Weißischen
Rössel=
wirthshaus zu Melk zu erscheinen.
Licit. Fritschisches Haus.
Von der reichsfreyherrl. v. Haggenmüllerischen
Herrschaft Altlerchenfeld wird anmit kund gemacht:
es sey auf Anlangen des Laurenz Schulz, durch
Hrn. Dr. Steinmaßler, wider die Maria Anna
Fritschin, in die Feilbietung der gegentheiligen auf
1360 fl. gerichtlich geschätzten Behausung Nr. 207
im Altlerchenfeld gewilliget worden. Da nun zu
sothaner Versteigerung für den dritten Termin der
⟨
25.
⟩ Juni d. J. mit dem Beysatze bestimmt ist, daß,
⟨wenn⟩ dieses Haus um den Schätzungsbetrag, oder
darüber nicht an Mann gebracht werden könnte,
es auch unter der Schätzung hindangegeben
wer=
den würde; als haben diejenigen, welche diese
Be=
hausung gegen baare Bezahlung an sich zu
brin=
gen gedenken, an obbestimmten Tag vormittag um
10 Uhr in hierortiger Amtskanzley am Fischmarkt
Nr. 503 zu erscheinen.
Licit. Singerische Stiftmühle.
Von der fürstl. Karl Auerspergischen Herrschaft
Poisbrunn, als Patron der Pfarrkirche zu
Pois=
dorf wird hiemit bekannt gemacht: es sey zu
Fol=
ge hoher Regierungsverordnung in die Versteigerung
der der Pfarrkirche zu Poisdorf gehörigen
Singe=
rischen Stiftmühle zu Poisdorf zum besten der
Kir=
che dergestalt bewilliget worden, daß für den
Leib=
gedingskaufschilling 6000 fl. fixiret, und für den
Erbpachtzins 250 fl. zum Versteigerungsausruf
an=
genommen werden sollen. Da nun zu dieser
Lici=
tation der 15. Juni d. J. früh um 9 Uhr bestimmt
worden, als haben jene, welche die Singerische
Stiftmühle zu Poisdorf durch Erbpacht für sich,
ihre Kinder, und Kindskinder an sich zu bringen
gedenken, an obgedachten Tag und Stund in dem
Pfarrhof zu Poisdorf einzufinden. Jnzwischen aber
die Pachtbedingnisse in der Herrschaft
Poisbrun=
ner Amtskanzley alltäglich einzusehen.
Licit. Radiccische Häuser
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: Es
sey auf Ansuchen des Hr. Franz Jos. Seeger, un=
ter Vertretung des Hrn. Dr. Kofler; in die
Feil=
bietung der Bartholomä und Katharina
Radicci=
schen, auf der Wieden liegenden, auf 14100 fl.
gerichtl geschätzten zwey Häuser Nr. 299 und 301,
wegen einer Forderung pr. 4000 fl. sammt
Jnte=
ressen und Unkösten, gewilliget worden. Da nun
hiezu 3 Termine, und zwar für den ersten der
16. Juni, für den zweyten der 18. Juli, und für
den dritten der 16. August d. J. mit dem
Bey=
satze bestimmet worden, daß, wenn diese zwey
Häuser weder bey dem ersten noch zweyten
Ter=
min um die Schätzung oder darüber an Mann
ge=
bracht werden könnten, solche bey dem dritten auch
unter der Schätzung verkaufet werden würden, so
haben diejenigen, welche diese Häuser an sich zu
bringen gedenken, an gedachten Tägen vor dem
Magistrate früh um 9 Uhr zu erscheinen.
Licit. Thürisches Haus.
Von dem Stift zun Schotten in Wien wird
hie=
mit bekannt gemacht: es sey auf Anlangen des Hrn.
Niklas Ramer, d. R. Dr. a. H. u. Gr. Adv.
als gerichtlich aufgestellten Michael und Anna
Thü=
rischen Konkursmassevertretters, und
Vermögens=
verwalters, vermög magistratischen Ersuchschreiben
in die Feilbietung des in diese Konkursmasse
gehö=
rigen, am obern Neustift Nr. 162 liegenden, auf
5800 fl. geschätzten Behausung gewilliget, und zu
dem Ende, über den bereits aus Mangel eines
Käufers fruchtlos verstrichenen ersten Termin, für
den zweyten der 21. Juni d. J. mit dem
Anhan=
ge bestimmt worden, daß dieselbe, im Fall sie
auch bey diesem zweyten Termin um den
Schä=
zungswerth, oder darüber nicht an Mann gebracht
werden könnte, den bis zum Schätzungswerth
vor=
gemerkten Creditoren eingeantwortet werden würde.
Daher haben die Kauflustige an obbestimmten Tag
früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte zu erscheinen.
Licit. Erlacherisches Haus.
Von dem Magistrate der k. k. Stadt Wienerisch=
Neustadt wird hiemit bekannt gemacht: es sey in
der gerichtl. Executionssache der Franziska Mayrin,
nun verehlichte Hani, wider Franz Erlacher, in
die nochmalige Versteigerung der gegentheiligen,
auf der Neustädter Haide nächst Steinambrückel
liegenden, zum gmr. Stadt Neustadt Grundbuch
dienstbaren Behausung gewilliget, und zu
Vorneh=
mung derselben der 21. Juni d. J. bestimmt
wor=
den. Die Kauflustigen haben sich daher an
obbe=
sagten Tag früh um 9 Uhr auf dem dasigen
Rath=
hause einzufinden.
Licit. Wirthshaus in Bestand.
Das zur gräfl. Prosper v. Sinzendorfischen
Herr=
schaft Ernstbrunn gehörige, in dem Markte allda
gelegene Wirthshaus sammt den dabey befindlichen
Gebäuden, und der Auskoch=und
Schankgerech=
tigkeit, wie auch den dazugehörigen 9 1 / 2 Joch
Aeckern, 1 1 / 2 Tagw. Wiesen, und 2
eingezäun=
ten Grasgärten wird den 22. d. M. Juni
vor=
mittag um 9 Uhr in der Amtskanzley zu
Ernst=
brunn dem Meistbietenden auf 6 nacheinander
fol=
gende Jahre in Bestand verlassen werden; wozu
die Pachtlustige zu erscheinen haben, zuvor aber
die Kontraktbedingnisse in gedachter Amtskanzley
täglich einsehen können.
Licit. Pflegerisches Haus.
Von der Herrschaft Drosendorf wird hiemit
be=
kannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Joseph
Lentz v. Elsarn in die gerichtl. Feilbietung des in
der Stadt Drosendorf liegenden, dem Joseph
Pfle=
ger angehörigen, auf 700 fl. gerichtl. geschätzten
Hauses, sammt darauf haftenden Schmiedgewerb
gewilliget worden. Da nun hiezu 3 Termine,
und zwar für den ersten der 22. Juni, für den
zweyten der 20. Juli, und für den dritten der 17.
August jedesmal vormittag um 9 Uhr mit dem
Beysatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus
weder bey dem ersten noch zweyten Termin um
die Schätzung oder darüber an Mann gebracht
werden könnten, es bey dem dritten auch unter der
Schätzung verkauft werden würde; so haben
die=
jenigen, welche dieses Haus gegen gleich baare
Bezahlung an sich zu bringen gedenken, an den
gedachten Tägen und Stunden in der Kanzley
die=
ser Herrschaft zu erscheinen.
Licit. Aecker in Bestand.
Von Burgerspital in Wien werden den 23. Ju=
ni d. J. die dem Burgerspital angehörig nächst dem
Neugebäu an der Hauptstrasse liegende 52 Joch
Aecker zu Michaeli d. J. auf weitere 6 oder
meh=
rere Jahre entweder in ganzem, oder
abtheilungs=
weis durch öffentliche Versteigerung, mit
Vorbe=
halt höchster Ratifikation, den Meistbietenden in
Bestand hindangelassen. Wer demnach besagte
Ae=
cker in Bestand zu nehmen willens ist, beliebe sich
an obbemeldten Tag früh um 9 Uhr in der
Bur=
gerspitalsgrundstube anzumelden.
Licit. Körblerisches Waarenlager ꝛc.
Von dem Ortsgerichte der k. k. Staatsherrschaft
St. Pölten wird hiemit bekannt gemacht: Es sey
bey der den 18. April und die folgenden Tage
für=
gewesten öffentlichen Versteigerung der
beträchtlich=
ste Theil des vorhandenen, zur Albrecht
Körbleri=
schen Konkursmasse gehörigen, in Tüchern, Sei=
den=und Wollenzeug, Kottun, Nürnberger=Spe=
zerey=und Materialwaar bestehende Waarenlager,
wegen Mangel hinlänglicher Käufer nicht an Mann
gebracht worden. Da nun der gerichtl. aufgestellte
Masseverwalter, Hr. Landesadv. Anton Jenick,
um eine neuerliche Versteigerung angesuchet hat,
so wird hierzu der 24. und 25. Juni, der 25.
und 26. Juli, dann der 22. 23. 24. 25. und 26.
August vormittag von 8 bis 12 Uhr, und
nach=
mittag von 2 bis 7 Uhr bestimmt. Kauflustige
haben sich daher an diesen Tägen zur bestimmten
Stunde in dem Albrecht Körblerischen Haus in der
Landstrasse im ersten Stock einzufinden. Unterein=
stens wird jedermann erinnert, daß auch das in
eben diese Konkursmasse gehörige, gutgebaute, in
der besten Lage befindliche, zu ebener Erde aus
einem Wohnzimmer einem grossen Handlungs=
und einem kleinen Handgewölb, einer Küche, Kel=
ler und Hof, im ersten und zweyten Stock aber
überall aus 5 Zimmern, Küche und Speiskammer,
dann einem grossen, zum theil gemauerten Boden
bestehende Handlungshaus, sammt darauf
radicir=
ter vermischter Handlungsgerechtigkeit noch
unver=
äussert vorhanden sey. Kauflustige mögen sich
da=
her entweder an den zur Versteigerung des
Waa=
renlagers bestimmten Tägen, oder auch ausser
die=
ser Zeit bey Gericht oder bey dem aufgestellten
Masseverwalter anmelden.
Licit. Haunoldisches Haus.
Von dem Verwalteramte der k. k. Familienherr=
schaft Laxenburg wird hiemit bekannt gemacht: Es
habe der Magistrat der k. k. Haupt=und
Residenz=
stadt Wien auf Anlangen des gerichtl. aufgestellten
Maria Anna Haunoldischen Gerhaben, Anton
Schauers, dann auf Einvernehmen des Hrn. Ku=
rators Dr. Klemenschitz, und den diesfälligen
Ver=
lassenschaftsgläubigern das Ansuchen gemacht, wo=
mit das in gedachte Verlassenschaft gehörige Haus
zu Laxenburg Nr. 73, welches in 3 Zimmern,
einer Kammer, 2 Kucheln, 2 Speisen, 2
Holz=
kämmern, und einem Höfel mit einen Wasserbrunn,
bestehet, und auf 360 fl. geschätzet ist, öffentlich
versteigert und den Meistbietenden gegen baare
Be=
zahlung hindangegeben werden möchte. Da nun
zu solcher Feilbietung der 27. Juni d. J. früh
um 9 Uhr in der Herrschaftskanzley zu Laxenburg
bestimmet worden ist; als haben die Kauflustige
an obbestimmten Tag, Stund und Ort zu erscheinen.
Licit. Schmidtische Aecker
Von dem Justizamte der k. k. Herrschaft
Eber=
storf wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf
An=
suchen des Jgnatz Oellmayr, burgl. Braumeisters,
im Markte Schwechat, in die Feilbietung der in
dem Schwechater sogenannten Abraume liegenden
auf 200 fl. geschätzten 2 Joch der Anna Maria
Schmidt gehörigen freyen Ueberländäcker gewilli=
get worden. Da nun hiezu 3 Termine, und zwar
für den ersten der 30. Juni, für den zweyten der
30. Juli, und für den dritten der 30. August d.
J. mit dem Beysatze bestimmet worden, daß, wenn
diese Aecker weder bey der ersten noch zweyten
Feil=
bietung um die Schätzung an Mann gebracht
wer=
den könnten, solche bey der dritten auch unter der
Schätzung verkauft werden würden; so haben
die=
jenigen, welche diese Aecker gegen baare
Bezah=
lung an sich zu bringen gedenken, an den
gedach=
ten Tägen vormittag um 10 Uhr in der Kanzley
dieser Herrschaft zu erscheinen.
Licit. Guttmannisches Haus.
Von der freyherrl. Joseph v. Bartensteinischen
Herrschaft Rastenberg in Ni. Oest. V. O. M. B.
wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf
Anlan=
gen der Mathias Guttmannischen Gläubiger, in
die öffentliche Versteigerung der dem Mathias
Gut=
mann, Gemeinen bey dem löbl. großherzogl. Tos=
kanischen Jnfanterie=Regiment, angehörigen, im
Dorfe Marbach liegenden, auf 570 fl. geschätzten
Hofstattsbehausung Nr. 6, sammt der
dazugehöri=
gen Hälfte von einen öden Halblehen, nebst
ange=
bauten Winter=und Sommerfrucht, gewilliget
wor=
den. Da nun zu dieser Versteigerung der 30. Juni
d. J. bestimmt wurde, so werden die Kauflustige
an besagten Tag vormittag um 9 Uhr in die
Amts=
kanzley der Herrschaft Rastenberg, wo zugleich die
Verkaufsbedingnisse einzusehen sind, zu erscheinen
vorgeladen.
Licit. Kirchschlögers Realitäten.
Vom Stiftgerichte Lambach im Hausruckviertel
Oesterreich ob der Ens wird hiemit bekannt
ge=
macht: es sey in die öffentliche Feilbietung der
ge=
sammten zur Konkursmasse des Georg Kirchschlögers,
gewest bürgl. Wirths in dem Markte Lambach,
gehörigen Realitäten und Fahrnisse gewilliget, und
zur Versteigerung die Tagsatzung auf den 1. Juli
d. J. solchergestalt bestimmt worden, daß
vormit=
tag von 9 bis 12 Uhr die Realitäten, nachmittags
von 3 bis 6 Uhr die Fahrnissen, jedoch diese, falls
die Realitäten bey der vormittägigen Versteigerung
nicht verkauft würden, nur in sofern sie nicht zum
weitern Wirthschaftsbetriebe erforderlich sind, feil=
geboten werden. Die zum Verkauf feilstehenden
Realitäten sind das auf dem Marktplatze in der
besten Gegend an der Poststrasse liegende gutgebaute
mit grossen und bequemen Gastzimmern und
Stal=
lungen versehene Gasthaus, sammt der darauf
ra=
dizirten Gastwirthschaftsgerechtigkeit, einen Stadel,
und den zum Haus gehörigen gutbestellten
Grund=
stücken pr. 8 28 / 64 Joch 10 Klafter Aeckern, 8
25 / 64 Joch 13 Klafter Wiesen, und 2 33 / 64 Joch
3 Klafter Holzgrund, wovon das Haus, die Aecker,
und ein Theil der Wiesgründe keinem Freygeld un=
terliegen; dann die im Burgfried Stadel
liegen=
den 12 26 / 64 Joch 24 Klafter betragenden, dem
Freygelde unterliegenden Aecker, und
Angergrün=
de. Die Fahrnisse hingegen bestehen in Pferden,
Kühen, Mayrschaftsgeräthschaften, Weinen, Haus=
einrichtungen, Silber, Bettern, Leinwäsch, und
andern Wirthshauserfordernissen, wovon das
Ver=
zeichniß, so wie auch die auf den Realitäten
haf=
tenden Steuren bey der Kanzley täglich eingesehen
werden können.
Convoc. Hueber's Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es
sey Martin Hueber,
Med. Candidatus
am 3.
März 1796 in der Naglergasse Nr. 313 mit Tod
abgegangen, und daher über Anlangen des Hrn.
Jgnaz Pedrossy,
J. U. D
. s. H. u. Gr. Adv.
als diesfälligen Verlassenschafts=Curators, um mit
dieser Abhandlung sicher vorgehen zu können, ver=
williget worden, alle jene vorzuladen, und zu
hören, welche an dieser Verlassenschaft entweder
aus dem Erbrecht,
jure crediti
, oder auf was
immer für eine Art Ansprüche machen können. Zu
diesem Ende haben alle jene, so hieran
Forderun=
gen zu stellen gedenken, den 28. Juni d. J. früh
um 9 Uhr vor diesem Magistrate entweder
per=
sönlich, oder durch einen hinlänglich
Bevollmäch=
tigten sogewiß zu erscheinen, wie im widrigen diese
Verlassenschaft von amtswegen abgehandelt, und
den sich gesetzmäßig auszuweisenden Erben ohne
wei=
tern eingeantwortet werden würde.
Convoc. Meißners Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Re=
sidenzstadt Wien wird hiemit bekannt gemacht: es
sey, um mit der Verlassenschaftsabhandlung der
verstorbenen Maria Anna Meißner, eines bürgl.
Schuhmachermeisters und Hausinhabers Wittwe,
sicher vorgehen zu können, auf Anlangen des Hrn.
Karl v. Herlein, k. k. Hofagentens, als gerichtlich
verordneten Curators des minderjährigen Sohnes
und Testatmiterbens, Michael Meißner, und
der=
ebenfalls als Miterben eingesetzten Maria Anna
Doltischen minderjährigen Kinder und rücksichtlich
Enkeln, für nothwendig befunden worden, all
je=
ne einzuberufen, welche an diese Verlassenschaft
entweder aus dem Erbrechte, oder
jure crediti
,
oder auf was immer für eine Art Forderungen und
Ansprüche zu machen gedenken; diese haben daher
den 30. Juni d. J. vormittag um 10 Uhr vor
diesem Magistrate persönlich, oder durch
hinläng=
lich Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre
An=
sprüche und Forderungen rechtsbeständig zu
erwei=
sen, widrigens nach Verlauf dieser Frist die
Ab=
handlung ohne weitern gepflogen, und die Verlas=
enschaft den sich legitimirenden Erben
eingeant=
wortet werden würde.
Convoc. Wielander's Gläubiger.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es
sey Franz Wielander, behauster Burger, und
Berg=
grün Fabrikant Nr. 264 auf der Wieden, am 16.
Janer 1796
ab intestato
mit Tod abgegangen,
und daher, um mit der diesfälligen
Verlassen=
schafts=Abhandlung sicher vorgehen zu können, für
nothwendig befunden worden, alle jene vorzuladen,
und zu hören, welche an dieser Verlassenschaft
jure
crediti,
oder auf was immer für eine Art
An=
sprüche machen können. Zu diesem Ende haben
al=
le jene, so hieran Forderung zu haben glauben, den
30. Juni 1796 früh um 9 Uhr, entweder
persön=
ich, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten
sogewiß vor dem Magistrat zu erscheinen, wie im
widrigen diese Verlassenschaft ohne weitern
abge=
handelt, und den sich gesetzmäßig auszuweisenden
Erben eingeantwortet werden würde.
Convoc. Doblerscher Gläubiger.
Von dem Metropolitankapitel allhier wird
be=
kannt gemacht: Es sey die M. Anna Dobler, ge=
weste Hausinnhaberin Nr. 144 zu Maria Hilf,
ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung
mit Tode abgegangen, und um mit derselben
Ver=
lassenschafts=Abhandlung sicher vorgehen zu können,
auf Ansuchen des gerichtl. aufgestellten Curators
der minderj. und der gesammten großjährigen
Ma=
ria Anna Doblerschen Erben für nöthig befunden
worden, alle jene vorzurufen, und anzuhören, die
aus dem Erb=oder sonstigen Rechte Ansprüche
machen, oder zu haben vermeinen. Daher haben
alle jene am 1. Juli d. J. Vormittag um 10 Uhr
in der Metropolitankapitel Hofmeister Amtskanzley
am Stephansplatz im Zwettelhof persönlich, oder
durch ordentlich Bevollmächtigte zu erscheinen, und
ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigens die
Abhandlung ohne weitern geschlossen werden würde.
Convoc. Koch's Gläubiger.
Von der fürstl. Starhembergschen Herrschaft
Kon=
radswörth wird hiermit bekannt gemacht: Es sey
der Johann Koch, Sollicitator, mit Hinterlassung
eines Testamentes verstorben, und habe in diesen
seine Schwester, Barbara, vereheligte Günßnerin
zu Preßburg, zur Universalerbin eingesetzt; daher
auf Anlangen des zur Pflegung der diesfälligen
Abhandlung, und zur einstweiligen Vertrettung
oder abwesenden Universalerbin aufgestellten
Cura=
tors, Hrn. Dr. Edl. v. Adlersburg,
Junior,
für
nöthig befunden worden, eine Convocations=Tag=
satzung anzuordnen. Demnach haben alle jene,
welche an sothane Verlassenschaft, entweder aus
dem Erbrechte, oder als Gläubiger einige
Ansprü=
che und Forderung zu haben vermeinen, den 1.
Juli 1796 Nachmittag um 3 Uhr in der Kanzley
des fürstl. Starhembergschen Anwalds, Hrn. Dr.
Edl. v. Schwaiger, unter den Tuchlauben bey dem
blauen Jgel im ersten Stock, entweder persönlich,
oder durch hinlänglich Bevollmächtigte sogewiß zu
erscheinen, und ihre Ansprüche und Forderungen
anzumelden, und darzuthun, widrigens diese
Ver=
lassenschaft ohne weiters abgehandelt, und
über=
haupt was Rechtens ist, vorgekehret werden würde.
Convoc. Deimlinscher Erben.
Von der fürstl. Aloys Lichtensteinischen Herrschaft
Wilfersdorf wird bekannt gemacht: Es sey nach
Absterben der Anna Maria Deimlin, led. St. ,
von Seitz aus Mähren gebürtig, und gewesene
Dienstmagd in Poysdorf, für nothwendig
erach=
tet worden, derer sämmtliche Erben vorzuladen.
Demnach wird all jenen, welche aus dem
Erb=
rechte einen Anspruch auf die Verlassenschaft der
Anna Maria Deimlin zu machen gedenken, hier=
mit aufgetragen, den 4. Juli 1796 früh um 9 Uhr
in der Kanzley dieser Herrschaft entweder
persön=
lich, oder durch einen Bevollmächtigten sogewiß
ihre Ansprüche anzumelden, widrigens diese
Ver=
lassenschaft abgehandelt, und der ausfallende
Be=
trag den sich legitimirenden Erben vertheilet
wer=
den würde.
Convoc.
Mathias und Katharina
Klings=
hoferischer Erben und Gläubiger.
Von der fürstlich Aloys Liechtensteinischen
Wie=
ner Vorstadt Freygrund Herrschaft Lichtenthal
wer=
den all und jene, welche an die Verlassenschaft
des ohne Testament verstorbenen Mathias
Klings=
hofer, gewesten Kapseldrehers in der k. k. Porze=
lainfabrik und Jnwohners Nr. 69 im Lichtenthal,
dann seiner auch verstorbenen Ehewirthin
Kathari=
na gegründete Ansprüche entweder aus dem
Erb=
rechte, oder aber Schuldenhalber machen können,
hiemit öffentlich einberufen, um auf den 7. Juli
d. J. vormittag um 10 Uhr in hiesiger
herrschaft=
lichen Amtskanzley sogewiß zu erscheinen, und sich
zur Erbschaft zu legitimiren, auch die anderweite
Forderungen zu liquidiren, widrigens nach Verlauf
dieses Termins vorgekehret werden wird, was
Rech=
tens ist.
Convoc. Gannaysche Gläubiger.
Ueber das allhier ohne Rücklassung eines
Testa=
ments erfolgte Absterben des Johann v. Ganaay,
königl. ungarischen Hofkanzley=Registranten, wer=
den alle diejenigen, welche auf dessen hierländige
Verlassenschaft eine Schuldforderung zu stellen
ver=
meinen, hiemit angewiesen, am 9. Juli d. J.
früh um 9 Uhr sogewiß vor dem k. k. ni. öst. Land=
recht zu erscheinen, und ihre Forderung geltend zu
machen, widrigens ohne Rücksicht auf selbe diese
Verlassenschaft an Behörde überlassen werden würde.
Convoc. Rosenbergers Gläubiger.
Von dem k. k. Warasdiner St. Georger
Gränz=
regiments Kantonsgerichte wird andurch bekannt
ge=
macht: es sey zur Ausfindigmachung der etwa
vor=
handenen Schulden, oder Erbsinteressenten des zu
Racha in Kroatien verstorbenen Pfarrers, Fran=
ziskus Rosenberger, die gewöhnliche
Convocations=
edikte auszufertigen befunden worden. Daher wird
jedermann, der an gedachter Verlassenschaft des
verstorbenen Pfarrers, Franziskus Rosenberger,
Schulden, oder Erbschafts halber Ansprüche und
Forderung hat, oder zu haben vermeinet, den 20.
Juli d. J. früh um 9 Uhr vor dem gedachten
Kan=
tonsgerichte entweder persönlich, oder durch einen
Bevollmächtigten alsogewiß zu erscheinen, und
sei=
ne etwan habende Ansprüche und Anforderung
be=
hörig zu liquidiren haben, wie im widrigen, was
Rechtens ist, von Amtswegen vorgekehret werden
wird. Stab Bellovar den 15. April 1796.
Convoc. Gyukich's Erben.
Von dem k. k. Gradiscaner Gränzkantons
Ge=
richte in Slavonien wird hiermit bekannt gemacht:
Es sey zu Orubicza im Gradiskaner
Gränzregi=
ments=Nro der Herr Pfarrer, Marcus Gyukich,
ohne Testament mit Tod abgegangen, und weil
die nächsten Erben desselben unbewußt sind, so ist
für nöthig befunden worden, dieselben anmit
vor=
zuladen. Daher wird allen jenen, welche
entwe=
der aus dem Erbrechte, oder auch sonst einem
Rechts=
titel auf die Verlassenschaft des gedachten Hrn. Pfar=
rers Marcus Gyukich, einen Anspruch zu
ma=
chen gedenken, hiermit aufgetragen, in einer
Zeit=
frist von 3 Monaten, das ist bis Ende Juli d. J.
vor dem hiesigen Kantonsgerichte entweder
persön=
lich, oder durch einen Bevollmächtigten ihre
An=
sprüche sogewiß anzumelden, widrigens diese
Ver=
lassenschaft von Amtswegen abgehandelt, und was
Rechtens ist, vorgekehret werden wird. Neugra=
disca am 30. April 1796.
Convoc. Csamesiascher Gläubiger.
Von dem k. k. im Bannat aufgestellten
Jud.
Del. Mil.
wird hiemit bekannt gemacht: es sey
über das zu Pancsova erfolgte Absterben des
tür=
kischen Unterthans, Hassan Csamesia, zu
Ausfin=
digmachung des etwa vorhandenen
æris alieni
ei=
ne peremtorie klausulirte Tagsatzung auf den 9. Au=
gust d. J. früh um 9 Uhr in der zu Temeswar
befindlichen Kanzley dieses k. k. Bannatischen
Jud.
Del. Mil.
zu erscheinen, zur ersten, zweyten, und
allendlichen Frist bestimmt worden; es werden
daher all jene, so an der gedachten Verlassenschaft
sub quocunque titulo
einige ⟨Ansprüche⟩ und
For=
derungen haben, oder zu haben vermeinen, an
obgedachten Tag, Stund und Ort, entweder
per=
sönlich, oder durch genugsam Bevollmächtigte
al=
sogewiß zu erscheinen, ihre Ansprüche und
Forde=
rungen anzumelden, sohin selbe mit Beybringung
der behörigen Dokumenten rechtens zu erweisen
ha=
ben, widrigens die Abhandlung sothaner
Verlas=
senschaft mit den anwesenden Erbsinteressenten
vor=
genommen, und auch nach vorhandenen
Umstän=
den, und Befund der Sache entweder den
Gläu=
bigern zugesprochen, oder den legitimirten Erben
mit Vortheil und Last eingeantwortet, und im
er=
sten Falle auch den Ausbleibenden das ewige
Still=
schweigen auferlegt werden würde.
Convoc. Herrich's Gläubiger.
Von dem in den Königreichen Galizien und
Lo=
domerien aufgestellten k. k.
Jud. del. mil. mix.
wird anmit erinnert: Es sey der von Wien aus
Niederösterreich gebürtige, bey dem Jaroslauer
Montursdepot angestellte Oberlieutenant, Kajetan
Herrich, am 6. April 1796 zu Jaroslau
testato
l. St. verstorben; um nun mit dessen
Verlassen=
schaft der Vorschrift nach vorzugehen, werden alle
diejenigen, welche hieran einige Erbs=oder
son=
stige Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit
auf=
gefordert, ihre Ansprüche binnen 4 Monaten, das
ist, bis 15. August d. J. bey diesem
Jud. del.
mil. mix.
entweder selbst, oder mittelst
Bevoll=
mächtigten um so gewisser anzumelden, und
gel=
tend zu machen, als widrigens dieses
Verlassen=
schaftsabhandlungsgeschäft zwischen den
Erscheinen=
den der Ordnung nach ausgemacht, und jenes, was
Rechtens ist, vorgekehret werden wird. Lemberg
den 15. April 1796.
Convoc. Komlenaczischer Gläubiger.
Es ist der zu Bellovar in Kroatien behauste
Schneider und Handler, Arszenia Komlenacz, mit
Tod abgegangen. Um nun mit der Abhandlung der
Verlassenschaft desselben sicher vorgehen zu können,
hat man für nöthig befunden, diejenigen, welche
an der diesfälligen Verlassenschaft aus was immer
für einem Grunde Ansprüche zu machen gedenken,
vorzuladen. Diesemnach werden alle jene, welche
an die gedachte Verlassenschaft einige Forderungen
zu stellen vermeinen, den 12. September d. J.
vormittag um 9 Uhr entweder persönlich oder durch
einen Bevollmächtigten auf dem hiesigen Rathhause
zu erscheinen, und ihre Forderungen abzugeben
haben, widrigens ohne weiters die Verlassenschaft
abgehandelt, und den rechtmässigen Erben
einge=
antwortet werden soll. Bellovar den 8. April
1796.
Convoc. Bajanatischer Gläubiger.
Von dem im Großfürstenthum Siebenbürgen
aufgestellten k. k.
Jud. Deleg. Milit.
wird anmit
kund gegeben: Es sey der im vorgewesten
Türken=
kriege bey dem Volontairkorps als Lieutenant
ange=
stellt gewesenen Georg Bajanat mit Rücklassung
eines schriftlichen Testaments, einer Wittwe, und
eines Sohns, Namens Constantin, den 31. Au=
gust 1788 im hiesigen Feldspital verstorben. Um
mit dieser Verlassenschaft gehörig vorgehen zu
kön=
nen, ist für nöthig befunden worben, alle jene,
welche an diesen Nachlaß
jure cre⟨dit⟩i, vel hære-
ditatis, vel quocunque alio ⟨ti⟩tulo
eine
For=
derung zu stellen das Recht zu haben vermeinen,
durch gegenwärtiges Edikt gehörig einzuberuffen,
und vorzuladen, und zwar solchergestalt, daß
jeder=
mann seine Ansprüche und Forderungen bis letzten
Septemb. 1796 längstens bey obbenannten
Jud.
Deleg. Milit.
entweder persönlich oder durch einen
hinlänglich bevollmächtigt und mit allen
Beweis=
dokumenten versehenen, wohlinstruirten Sachwalter
oder Bevollmächtigten um so gewisser
anzubrin=
gen und zu liquidiren haben, als im widrigen nach
fruchtloser Verstreichlassung dieses vorerwehnten
Peremtorialtermins diese Lieutenant Bajanotische
Verlassenschaft ohne weitern Umtrieb vom
Amts=
wegen verhandelt, was rechtens ist vorgekehret, und
an die Theilnehmer ohn allen Ruckhalt gesetzlich
ausgefolget werden wird. Daher man sich der
er=
wirkten Ausfolglassung wegen vor aller
Verantwor=
tung und Schadenersatzes andurch prälavirt haben
will. Herrmannstadt den 31. May 1796.
Konkurs der Maria Anna Gregosch.
Von dem Magistrat der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiermit zu wissen gemacht:
Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Konkurses über das gesammte im Lande Ni. Oest.
unter der Enns befindliche beweg=und
unbewegli=
che Vermögen der Maria Anna Gregosch, Ehegat=
tin des Handelsmanns Johann Gregosch, wohn=
haft am Graben im v. Trattnerschen Freyhof im
fünften Stock, gewilliget worden. Daher wird
je=
dermann, der an erstgedachter Verschuldeten eine
Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, an=
mit erinnert, bis 19. August 1796 die
Anmel=
dung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen
Klage wider den Hrn. Dokt. Grillparzer, als
Ver=
tretter der diesfälligen Konkursmasse, bey dem
Ma=
gistrate alsogewiß einzureichen, und in dieser nicht
nur die Richtigkeit dieser Forderung, sondern auch das
Recht, Kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt
zu werden verlanget, zu erweisen, als im widrigen
nach Verfliessung des erstbestimmten Tages Niemand
mehr wird angehöret werden, und jene, die ihre
Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rücksicht des gesammten im Lande Ni. Oest. un=
ter der Enns befindlichen Vermögens des Eingangs
benannten Verschuldeten, ohne Ausnahme, auch
dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich
ein Kompensationsrecht gebührete, oder wenn sie
auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu
fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung
auf ein liegendes Gut der Verschuldeten
vorge=
merket wäre, also, daß derley Gläubiger vielmehr,
wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten,
die Schuld ungehindert des Kompensations=Eigen=
thums=oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu
stat=
ten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden
würden.
Konkurs des Michael Lubi.
Von dem Magistrate der k. k. Haupt=und
Resi=
denzstadt Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es
sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines
Kon=
kurses über das gesammte im Lande Ni. Oest. unter
der Enns befindliche beweg=und unbewegliche
Ver=
mögen des Hrn. Michael Lubi, der Rechten
Dok=
tor, auch Hof=und Gerichts=Advokaten, gewilli=
get worden. Daher wird jedermann, der an
erst=
gedacht Verschuldeten eine Forderung zu stellen
be=
rechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis 1. Sep=
tember d. J. die Anmeldung seiner Forderung in
Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn.
Dr. Puffer, als Vertretter der obbenannten
Kon=
kursmasse, bey dem Magistrate alsogewiß
einzurei=
chen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit dieser
Forderung, sondern auch das Recht, Kraft dessen
er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden
ver=
langte, zu erweisen; als im widrigen nach
Ver=
fliessung des obbestimmten Tages Niemand mehr
wird angehöret werden, und jene, die ihre
Forde=
rung bis dahin nicht angemeldet haben, in
Rück=
sicht des gesammten im Lande Niederösterreich
un=
ter der Enns befindlichen Vermögens des
Ein=
gangs benannten Verschuldeten, ohne Ausnahme,
auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen
wirk=
lich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie
auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu
for=
dern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein
liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre,
also, daß derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa
in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld
un=
gehindert des Kompensations=Eigenthums=oder
Pfandrechtes, das ihnen sonst zu statten
gekom=
men wäre, abzutragen verhalten werden würden.
Konkurs des Georg Vrera.
Von dem k. k. deutsch=bannatischen Cantons=Ge=
richte zu Pantschowa im Bannat wird hiermit
be=
kannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die
Eröffnung eines Konkurses über das gesammte im
deutsch=bannatischen Canton befindliche beweg=und